3716/J XX.GP

 

der Abgeordneten Gredler, Partnerinnen und Partner

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

betreffend Menschenrechtsresolution gegen China

Die EU - Außenminister haben am 23. Februar 1998 beschlossen, keine Resolution

betreffend die Lage der Menschenrechte in der Volksrepublik China bei der UN -

Menschenrechtskommisson in Genf einzubringen oder eine solche zu unterstützen.

Begründet wird dies damit, daß der „neu begonnene Dialog zwischen beiden Seiten

zu Menschenrechtsfragen erste ermutigende Ergebnisse gezeigt habe“ (APA 356,

23.2.98). Dies ist umso befremdlicher, als sich im vergangenen Jahr an der

Menschenrechtslage in China kaum etwas zum besseren geändert hat. Die

politischen und religiösen Freiheiten in Tibet werden nach wie vor mit Füßen

getreten, mißliebige Dissidenten (wie Wang Dan) haben weiterhin langjährige

Haftstrafen abzusitzen oder werden neuerdings in den Westen abgeschoben (wie

Wei Jingsheng oder Wang Bingzhang), Amnesty International berichtet immer

wieder von Folterungen und Mißhandlungen in Gefängnissen, die Zahl der

vollstreckten Todesstrafen ist die höchste aller Länder etc. Folgerichtig hat auch

international den EU - Beschluß als „enttäuschende Botschaft“ bezeichnet. In einer

Aussendung heißt es weiter (APA 304, 24.2.1998): „Wir sind beunruhigt darüber,

daß mächtige Länder der Überwachung durch die UNO - Menschenrechtskommission

entgehen können und andere Länder bereit sind, ihr Engagement für die

Menschenrechte einzuschränken.“

Wie zum Hohn hat China diese EU - Entscheidung bereits begrüßt, seine

„unerschütterliche Haltung“ in Menschenrechtsfragen bekräftigt, Wang Dan als

„Kriminellen“ bezeichnet und betont, keine Einmischung aus dem Ausland zu dulden

(APA, ebenda).

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende

ANFRAGE

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten:

1. Aus welchem Grund strebt Österreich keine Resolution zur Menschenrechtslage

in China im Rahmen der UN - Kommission für Menschenrechte an?

2. Werden Sie eine solche Resolution unterstützen, wenn sie von einem einzelnen

anderen EU-Staat (wie im letzten Jahr von Dänemark) oder einem Drittstaat

eingebracht wird ? Wenn nein, warum nicht?

3. Welche Schlüsse ziehen Sie aus der oben zitierten Reaktion Chinas auf die

Entscheidung der EU - Außenminister?

4. In welchen Bereichen hat sich aus Ihrer Sicht die Menschenrechtssituation in

China dermaßen gewandelt, daß eine Befassung bzw. Resolution im Rahmen der

UN - Menschenrechtskommission nicht mehr notwendig erscheint?

5. Welche konkreten Maßnahmen werden im Rahmen des von den EU -

Außenministern angesprochenen „neuen Dialogs“ mit China ergriffen?

6. Was unternimmt Österreich bzw. die EU, um eine vollständige Freilassung aller

politischen Gefangenen in China zu erreichen?

7. Was unternimmt Österreich bzw. die EU, um die Menschenrechtssituation in Tibet

zu verbessern?

8. Würden Sie einen Entschließungsantrag des Parlaments zur Menschenrechts -

situation in Tibet, in dem die Verwirklichung der politischen, religiösen und

kulturellen Rechte der Tibeter sowie Verhandlungen zwischen China und der

tibetischen Exilregierung verlangt werden, begrüßen? Wenn nein, warum nicht?