3716/J XX.GP
der Abgeordneten Gredler, Partnerinnen und Partner
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Menschenrechtsresolution gegen China
Die EU - Außenminister haben am 23. Februar 1998 beschlossen, keine Resolution
betreffend die Lage der Menschenrechte in der Volksrepublik China bei der UN -
Menschenrechtskommisson in Genf einzubringen oder eine solche zu unterstützen.
Begründet wird dies damit, daß der „neu begonnene Dialog zwischen beiden Seiten
zu Menschenrechtsfragen erste ermutigende Ergebnisse gezeigt habe“ (APA 356,
23.2.98). Dies ist umso befremdlicher, als sich im vergangenen Jahr an der
Menschenrechtslage in China kaum etwas zum besseren geändert hat. Die
politischen und religiösen Freiheiten in Tibet werden nach wie vor mit Füßen
getreten, mißliebige Dissidenten (wie Wang Dan) haben weiterhin langjährige
Haftstrafen abzusitzen oder werden neuerdings in den Westen abgeschoben (wie
Wei Jingsheng oder Wang Bingzhang), Amnesty International berichtet immer
wieder von Folterungen und Mißhandlungen in Gefängnissen, die Zahl der
vollstreckten Todesstrafen ist die höchste aller Länder etc. Folgerichtig hat auch
international den EU - Beschluß als „enttäuschende Botschaft“ bezeichnet. In einer
Aussendung heißt es weiter (APA 304, 24.2.1998): „Wir sind beunruhigt darüber,
daß mächtige Länder der Überwachung durch die UNO - Menschenrechtskommission
entgehen können und andere Länder bereit sind, ihr Engagement für die
Menschenrechte einzuschränken.“
Wie zum Hohn hat China diese EU - Entscheidung bereits begrüßt, seine
„unerschütterliche Haltung“ in Menschenrechtsfragen bekräftigt, Wang Dan als
„Kriminellen“ bezeichnet und betont, keine Einmischung aus dem Ausland zu dulden
(APA, ebenda).
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten:
1. Aus welchem Grund strebt Österreich keine Resolution zur Menschenrechtslage
in China im Rahmen der UN - Kommission für Menschenrechte an?
2. Werden Sie eine solche Resolution unterstützen, wenn sie von einem einzelnen
anderen EU-Staat (wie im letzten Jahr von Dänemark) oder einem Drittstaat
eingebracht wird ? Wenn nein, warum nicht?
3. Welche Schlüsse ziehen Sie aus der oben zitierten Reaktion Chinas auf die
Entscheidung der EU - Außenminister?
4. In welchen Bereichen hat sich aus Ihrer Sicht die Menschenrechtssituation in
China dermaßen gewandelt, daß eine Befassung bzw. Resolution im Rahmen der
UN - Menschenrechtskommission nicht mehr notwendig erscheint?
5. Welche konkreten Maßnahmen werden im Rahmen des von den EU -
Außenministern angesprochenen „neuen Dialogs“ mit China ergriffen?
6. Was unternimmt Österreich bzw. die EU, um eine vollständige Freilassung aller
politischen Gefangenen in China zu erreichen?
7. Was unternimmt Österreich bzw. die EU, um die Menschenrechtssituation in Tibet
zu verbessern?
8. Würden Sie einen Entschließungsantrag des Parlaments zur Menschenrechts -
situation in Tibet, in dem die Verwirklichung der politischen, religiösen und
kulturellen Rechte der Tibeter sowie Verhandlungen zwischen China und der
tibetischen Exilregierung verlangt werden, begrüßen? Wenn nein, warum nicht?