3719/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Krüger und Kollegen
an den Bundeskanzler
zur Frage: „Begünstigt der Bundeskanzler Kinderschänder?“
Der im November 1991 wegen
• Unzucht mit Unmündigen
• Beischlaf mit Unmündigen
• Sittlicher Gefährdung in zahlreichen Fällen
• Mißbrauch eines Autoritätsverhältnisses und
Vergewaltigung eines knapp über 14 - jährigen Mädchens
zu siebenjähriger Haft rechtskräftig verurteilte Otto Mühl bekam die Gelegenheit, sich im
Burgtheater als Opfer der Justiz darzustellen, indem er seine o.a. Sexualdelikte als Teil einer
erfolgreichen sexuellen Lebenspraxis bezeichnete.
Darüber hinaus erhielt Mühl im Zuge seines Burgtheaterauftrittes auch die Möglichkeit, sein
Buch zu vertreiben. Auch in diesem Buch ist von einer Distanzierung von den äußerst ver -
werflichen und an Kindern begangenen Straftaten keine Rede, sondern bereits im Vorwort
wird darauf verwiesen, daß Mühl „mehr als 2.500 Tage in österreichischen Gefängnissen
verbrachte, weil er sexuelle Beziehungen mit jungen Mädchen der Kommune unterhielt.“
Ansonsten ergeht sich dieses Buch in Angriffen auf die Justiz, die Familie, die Religion und die
Kirche.
Gerade durch diese Auftrittsmöglichkeit am Burgtheater entstand sowohl im Inland als auch
im Ausland - wie Zeitungsmeldungen unschwer entnommen werden kann - der Eindruck,
daß das unter der Ressortverantwortlichkeit des Bundeskanzlers stehende Burgtheater an der
Verbreitung der Ideen und Werke (siehe nachstehende beispielhafte Abbildung) ein
besonderes Interesse hat.
In den letzten Monaten wurde den Österreichern durch eine Vielzahl besonders drastischer
Fälle vor Augen geführt, welchen Qualen Kinder durch skrupellose Erwachsene ausgesetzt
sind. Man hätte daher erwarten müssen, daß die Bundesregierung alle nur erdenklichen Maß -
nahmen zum Schutz der Kinder ergreifen würde, wie zum Beispiel:
• Einrichtung einer zentralen Meldestelle pro Bundesland, an die Ärzte alle Fälle zu melden haben, in denen ein
Verdacht physischen, sexuellen oder psychischen Kindesmißbrauchs besteht, und die entsprechende Auskünfte an
Sicherheitsbehörden, Jugendwohlfahrtseinrichtungen und Ärzte erteilt;
• Meldepflicht an den Amtsarzt für alle Personen, die beruflich die Betreuung von Kindern übernommen haben (z.B.
Kinderbetreuer, Lehrer, Ärzte, Psychotherapeuten, Psychologen, Schulärzte), wenn ein begründeter Verdacht
physischen, sexuellen oder psychischen Kindesrmißbrauchs besteht;
• absolute Anzeigepflicht für Behörden, die primär zum Schutz der Kinder eingerichtet sind (Jugendwohl-
fahrtseinrichtungen, Kinder - und Jugendanwälte etc.) für alle an Unmündigen begangenen Straftaten;
• Schaffung eines neuen Straftatbestandes der unterlassenen Anzeige an den Amtsarzt für alle Personen, die der
Anzeigepflicht unterliegen;
• Strafdrohung von lebenslanger Freiheitsstrafe für schwere Straftaten im Bereich des Kindesmißbrauchs und der
Kinderpornographie;
• Einführung erhöhter Strafdrohungen für alle Sittlichkeitsdelikte, wenn sie aus wirtschaftlichen Gründen wie etwa
zur Herstellung von Kinderpornographie begangen werden;
• Verschärfung der Strafdrohungen im Bereich des Pornographiegesetzes für alle Formen von Kinderpornographie;
• Schaffung eines neuen Straftatbestandes im Pornographiegesetz für das öffentliche Anpreisen von
Sittlichkeitsdelikten an Unmündigen (auch über das Internet);
• gesetzliches Verbot vorzeitiger Haftentlassung und bedingter Strafen für Sexualstraftäter an Unmündigen;
• bei psychischer Auffälligkeit, Tatbegehung mit besonderer Grausamkeit, bei Sittlichkeitsdelikten und im Maßnah -
menvollzug (§21 Abs. 1 oder 2 StGB): Verbot aller Hafterleichterungen, die mit einem unbeaufsichtigten Entfernen
aus der Haftanstalt bzw. dem unbeaufsichtigten Kontakt mit anstaltsfremden Personen verbunden sind und
Bindung der Einleitung des Entlassungsvollzuges an eine vorhergehende gründliche Begutachtung durch
anstaltsfremde Sachverständige und an eine darauffolgende gerichtliche Entscheidung, für die auch die
anstaltsinternen Erfahrungen mit dem Häftling heranzuziehen sind; wenn das Risiko der Begehung weiterer
Straftaten gegeben zu sein scheint, oder wenn eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt und die Tat mit
besonderer Grausamkeit begangen wurde, hat die Entscheidung sich am Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung zu
orientieren;
• lebensjange Führungsaufsicht nach der Haftentlassung für alle Personen, die wegen sexuellen Kindesmißbrauchs
verurteilt wurden;
• Ausweitung des Verbrechensopfergesetzes zur Sicherstellung einer unentgeltlichen Betreuung der psychischen
Schäden von Unmündigen über das Versorgungsniveau der Krankenversicherung hinaus, zur Gewährleistung einer
fairen Berechnung des künftigen Verdienstentganges und zur Übernahme der Schmerzengeldansprüche. -
Anstatt sich für solche Maßnahmen einzusetzen, hat der Bundeskanzler als Ressortverant -
wortlicher zur Verharmlosung derartiger Straftaten beigetragen, was ihm das zweifelhafte
Lob aus dem Munde des „Muchl“ eingetragen hat, ‚a netter Kerl“ zu sein. (Zitat aus: Dramolett
Muchl“ von Otto Mühl)
Aber nicht genug damit, auch Frau Unterrichtsministerin Gehrer hat sich als für Kinder und
Jugendliche Verantwortliche mit keiner Silbe von den Vorgängen um den Kinderschänder
Mühl distanziert, sondern vielmehr nur von einer „derzeit unguten Optik“ gesprochen.
All diese Umstände zeigen, daß die Bundesregierung offensichtlich nicht bereit bzw. willens
ist, wirksame Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Sexualtätern zu
setzen und den Opfern zu helfen.
Die unterfertigten Abgeordneten sehen es im Hinblick auf die jüngst bekannt gewordenen
Sexualdelikte und den dadurch bedingten unverzüglichen Handlungsbedarf als ihre Aufgabe
an, nunmehr an den Bundeskanzler folgende dringliche Anfrage gem. § 93 Abs. 1 GOG - NR
zu richten:
Dringliche Anfrage
1. Welche Erwägungen waren für Sie, der die Kunst zur „Chefsache“ erklärt hat,
ausschlaggebend, dem Auftritt von Mühl am Burgtheater zuzustimmen?
2. Wie konnten Sie dem Auftritt auch im Hinblick auf die in den letzten Monaten
bekanntgewordenen Kinderschändungen zustimmen, zumal Otto Mühl seine Straftaten
dauernd verharmlost und sich als Opfer der Justiz darstellt?
3. War Ihnen bewußt, daß Otto Mühl Kindern schweren körperlichen und seelischen Schaden
zugefügt hat und auf welche Weise werden Sie sicherstellen, daß die Opfer zu Ihrem Recht
kommen?
4. Welche Gesichtspunkte waren dafür maßgebend, daß für den Auftritt Mühls am 11.
Februar 1 998 wesentlich niedrigere Preise als üblich festgesetzt wurden?
5. Seit wann ist Ihnen bekannt, daß die Staatsanwaltschaft Eisenstadt gegen Mühl wegen des
Verdachtes der Bestechung von Zeugen in der Höhe von ca. öS 18 Mio ermittelt?
Welche Konsequenzen haben Sie daraus gezogen bzw. werden Sie ziehen?
6. Wie verantworten Sie angesichts der durch die belgische Kinderschänder - Affäre erhöhten
Sensibilität der Öffentlichkeit als Bundeskanzler, daß das Ansehen Österreichs im Ausland
durch die Lesung Mühls enormen Schaden genommen hat?
7. Was werden Sie zur Wiederherstellung des österreichischen Ansehens unternehmen?
8. Wie können Sie es als Ressortverantwortlicher rechtfertigen, daß durch den Auftritt des
Kinderschänders derartige Delikte
verharmlost werden?
9. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieser Verniedlichung
entgegenzuwirken?
10.Welche präventiven Maßnahmen erachtet die Bundesregierung für geeignet, um Kinder
und Jugendliche vor allfälligen Übergriffen durch Sexualtäter zu schützen?
11. Tritt die Bundesregierung für eine Ausweitung der Anzeigepflicht bei Straftaten gegen
Unmündige ein?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
12.Tritt die Bundesregierung für eine Verschärfung der strafgesetzlichen Bestimmungen
gegen Kindesmißbrauch und Kinderpornographie ein?
13.Wann wird die Bundesregierung den seit Jahren angekündigten Entwurf eines
Bundesgesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung der Opfer vorlegen?
14.Wird der Entwurf dafür Sorge tragen, daß der Bund auch seine Pflichten gegenüber den
Verbrechensopfern besser als bisher wahrnimmt und für eine ausreichende Entschädigung
sorgt.
Wenn ja, auf welche Weise?
Wenn nein, warum nicht?
15.Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung vorschlagen, um dem florierenden
Wirtschaftszweig der Kinderpornographie samt den katastrophalen Auswirkungen auf die
betroffenen Opfer wirksamer entgegentreten und die Aufklärungsquote in diesem Bereich
erhöhen zu können?
16.Wird die Bundesregierung einen Entwurf zur Novellierung des Pornographiegesetzes
vorlegen, der dazu beiträgt, die Überflutung der Medien und der Öffentlichkeit mit
Pornographie einzubremsen?
17.Plant die Bundesregierung Änderungen, insbesondere im Bereich des Mediengesetzes, um
eine finanzielle Bereicherung der Täter künftig zu unterbinden?
18.Wird die Bundesregierung Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderpornographie in den
neuen Medien, insbesondere im Internet, setzen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage gemäß § 93 Absatz 1 GOG dringlich zum
frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln.