3755/J XX.GP

 

der Abgeordneten Gaugg

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend faktisches Monopol des Kuratoriums für Verkehrssicherheit auf dem Nachschu-

lungssektor

Die im Rahmen der Führerscheingesetz - Gesundheitsverordnung ergangenen, im Ansatz auf

mehr Wettbewerb in der verkehrspsychologischen gutachterlichen Tätigkeit abzielenden

Bestimmungen betreffen nicht den Nachschulungssektor, sodaß in diesem Bereich — ihm

kommt zentrale Bedeutung zu — das Kuratorium für Verkehrssicherheit faktisch in einer Mo-

nopolstellung verbleibt, die insbesondere durch die Realisierungs- und Umsetzungspraxis

erhärtet wird.

Die dadurch entstandene Situation steht zum einen im Widerspruch zu EU - Regelungen und

enthält zum anderen den Nachschulungskandidaten eine größere Angebots- und Metho-

denvielfalt vor.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft

und Verkehr nachstehende

Anfrage:

1. Welche Durchführungsbestimmungen sind für den Nachschulungssektor ergangen be -

ziehungsweise werden noch ergehen?

2. Welche Auflagen haben Anbieter von Nachschulungen zu erfüllen?

3. Welche Maßnahmen sind geplant beziehungsweise bereits in Angriff genommen worden,

damit auf dem Nachschulungssektor ein Wettbewerb verschiedener Anbieter entstehen

kann?

4. Gibt es Pläne für eine Neuregelung dieses Bereiches?

5. Welche EU - rechtlichen Bestimmungen sind in dieser Hinsicht maßgeblich?

6. In welchem Ausmaß steht die österreichische Praxis in Übereinstimmung mit den ent -

sprechenden EU - rechtlichen Bestimmungen?

7. Sind in dieser Hinsicht weitere Anpassungen der Rechtslage in Österreich an EU -

Richtlinien erforderlich, oder hat die Bundesregierung entsprechenden Anpassungen in

Aussicht genommen?

Wenn ja, welche?

8. Auf welche Weise wird sichergestellt werden, daß zur Durchführung entsprechender

Nachschulungsprogramme unter mehreren qualifizierten Anbietern ausgewählt werden

kann?