3774/J XX.GP

 

der Abgeordneten Peter, Partnerinnen und Partner

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Abfragen aus den Vereinsregistern

Die dem Bundesministerium für Inneres unterstehenden Vereinsregister können

nicht zentral erfaßt werden, das heißt, daß Auszüge daraus nicht über einen

Zentralrechner abgerufen werden, wie dies etwa beim Firmenbuch im Bereich des

Bundesministeriums für Justiz der Fall ist.

Auf Auszüge aus dem Vereinsregister müssen Anfragesteller daher oft drei Wochen

und länger warten, da die entsprechenden Formulare händisch von den zuständigen

Beamten ausgefüllt werden müssen, was mitunter offensichtlich viel Zeit in Anspruch

nimmt.

Diese Tatsache erscheint deshalb nicht tragbar zu sein, weil das BMI in den letzten

Jahren viel Geld in die automationsunterstützte Datenverarbeitung investiert hat und

daher eine zeitraubende, wenig kundendienstorientierte Vorgangsweise nicht

angebracht ist. Manche Berufsstände, wie jener der Notare, sind darauf angewiesen,

rasche Einsicht in das Vereinsregister zu erhalten, da sie Beurkundungen über

Eintragungen in solchen Registern vornehmen müssen.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende

ANFRAGE

an den Bundesminister für Inneres:

1. Warum gibt es keine zentrale, EDV - unterstützte Erfassung der den Bundespolizei -

direktionen und somit dem Bundesministerium für Inneres unsterstehenden

Vereinsregister?

2. Stimmt es, daß Auszüge aus dem Vereinsregister (auf Anfrage) immer noch

händisch oder mit Schreibmaschine erstellt werden? Wenn ja, warum?

3. Wie viel Zeit vergeht durchschnittlich Ihrer Information nach vom Einlangen einer

Anfrage um Auskunftserteilung aus dem Vereinsregister bis zur Zustellung der

Antwort?

4. Werden Sie dafür sorgen, daß das Vereinsregister EDV - mäßig erfaßt bzw. ein

zentrales Vereinsregister nach dem Muster des öffentlichen Firmenbuches erstellt

wird? Wenn ja, innerhalb welchen Zeitraumes? Wenn nein, warum nicht?