3774/J XX.GP
der Abgeordneten Peter, Partnerinnen und Partner
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Abfragen aus den Vereinsregistern
Die dem Bundesministerium für Inneres unterstehenden Vereinsregister können
nicht zentral erfaßt werden, das heißt, daß Auszüge daraus nicht über einen
Zentralrechner abgerufen werden, wie dies etwa beim Firmenbuch im Bereich des
Bundesministeriums für Justiz der Fall ist.
Auf Auszüge aus dem Vereinsregister müssen Anfragesteller daher oft drei Wochen
und länger warten, da die entsprechenden Formulare händisch von den zuständigen
Beamten ausgefüllt werden müssen, was mitunter offensichtlich viel Zeit in Anspruch
nimmt.
Diese Tatsache erscheint deshalb nicht tragbar zu sein, weil das BMI in den letzten
Jahren viel Geld in die automationsunterstützte Datenverarbeitung investiert hat und
daher eine zeitraubende, wenig kundendienstorientierte Vorgangsweise nicht
angebracht ist. Manche Berufsstände, wie jener der Notare, sind darauf angewiesen,
rasche Einsicht in das Vereinsregister zu erhalten, da sie Beurkundungen über
Eintragungen in solchen Registern vornehmen müssen.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
an den Bundesminister für Inneres:
1. Warum gibt es keine zentrale, EDV - unterstützte Erfassung der den Bundespolizei -
direktionen und somit dem Bundesministerium für Inneres unsterstehenden
Vereinsregister?
2. Stimmt es, daß Auszüge aus dem Vereinsregister (auf Anfrage) immer noch
händisch oder mit Schreibmaschine erstellt werden? Wenn ja, warum?
3. Wie viel Zeit vergeht durchschnittlich Ihrer Information nach vom Einlangen einer
Anfrage um Auskunftserteilung aus dem Vereinsregister bis zur Zustellung der
Antwort?
4. Werden Sie dafür sorgen, daß das Vereinsregister EDV - mäßig erfaßt bzw. ein
zentrales Vereinsregister nach dem Muster des öffentlichen Firmenbuches erstellt
wird? Wenn ja, innerhalb welchen Zeitraumes? Wenn nein, warum nicht?