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des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Vorkommnisse bei der Staatspolizei
Ein Beamter der Staatspolizei sorgte Mitte März für Aufsehen, indem er in Form
einer spektakulären Veröffentlichung "Verrat an Österreich" an die Öffentlichkeit
ging. Dieses Vorgehen soll für einige Überraschung im Bereich des
Innenministeriums gesorgt haben.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten aus diesem Grund an den Bundesminister
für Inneres folgende schriftliche
ANFRAGE:
1 . Wann wurde das Innenministerium, wann wurde der Innenminister, wann wurde
der Leiter der staatspolizeilichen Abteilung und wann wurde der Generaldirektor
für die öffentliche Sicherheit vom Erscheinen des gegenständlichen Buches
jeweils informiert?
2. Enthält diese Publikation auch vertrauliche Akten , die dem Amtsgeheimnis
unterliegen? Wenn ja, welche?
3. Welche Konsequenzen werden im Detail aus diesem Schritt eines Stapo-Beamten
an die Öffentlichkeit gezogen?
4. Kann der Innemninister ausschließen, daß diese Publikation in Absprache mit
einem leitenden Beamten des Innenministeriums erfolgt ist?
5. Wie bewertet der Innenminister die politischen Werturteile des Autors auf Seite
26 seiner Publikation, die starke ausländerfeindliche Tendenzen aufzeigen?
6. Wie bewertet der Innenminister jene Werturteile des Autors auf Seite l32 und
133 der Publikation, daß durch die Skartierung der Spitzelfakten durch BM
Franz Löschnak "der Staatsschutzapparat endgültig der Lächerlichkeit
preisgeben wurde" ? Ist der Autor in die Erstellung dieser nicht
gesetzeskonformen Spitzelakten verstrickt gewesen?
7. Ist es richtig, wie es in der Ausgabe 12 vom 21. März 1996 der Zeitschrift
NEWS heißt (S. 57) , daß der "Ex-Stapo-Chef Oswald Kessler als Ko-Autor
vermutet wird"?
8. Ist es richtig, daß kürzlich ein Beamter der Einsatzgruppe zur Bekämpfung des
Terrorismus wegen des Verdachts betrügerische Geschäfte mit Bankpapieren im
Zusammenhang mit Personen aus dem arabischen Raum bzw. Nahen Osten
getätigt zu haben, verhaftet wurde? Wenn ja, um welche konkreten Vorwürfe
handelt es sich dabei? Kann ausgeschlossen werden, daß über diese Geschäfte
leitende Beamte des Innenministeriums seit längerer Zeit informiert waren?
9. Ist es richtig, daß die Vorgesetzten des EBT-Beamten über den immensen
Schuldenstand des Untergebenen informiert waren? Wenn ja, welche
Maßnahmen hat die Dienstaufsicht gesetzt?
10. Kann ausgeschlossen werden, daß der Genannte Akten im Zusammenhang mit
seinen illegalen Geschäften vorsätzlich manipuliert hat?