382/J

 

 

 

 

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Vorkommnisse bei der Staatspolizei

 

 

 

Ein Beamter der Staatspolizei sorgte Mitte März für Aufsehen, indem er in Form

einer spektakulären Veröffentlichung "Verrat an Österreich" an die Öffentlichkeit

ging. Dieses Vorgehen soll für einige Überraschung im Bereich des

Innenministeriums gesorgt haben.

 

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten aus diesem Grund an den Bundesminister

für Inneres folgende schriftliche

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1 . Wann wurde das Innenministerium, wann wurde der Innenminister, wann wurde

der Leiter der staatspolizeilichen Abteilung und wann wurde der Generaldirektor

für die öffentliche Sicherheit vom Erscheinen des gegenständlichen Buches

jeweils informiert?

 

2. Enthält diese Publikation auch vertrauliche Akten , die dem Amtsgeheimnis

unterliegen? Wenn ja, welche?

 

3. Welche Konsequenzen werden im Detail aus diesem Schritt eines Stapo-Beamten

an die Öffentlichkeit gezogen?

 

4. Kann der Innemninister ausschließen, daß diese Publikation in Absprache mit

einem leitenden Beamten des Innenministeriums erfolgt ist?

 

5. Wie bewertet der Innenminister die politischen Werturteile des Autors auf Seite

26 seiner Publikation, die starke ausländerfeindliche Tendenzen aufzeigen?

 

6. Wie bewertet der Innenminister jene Werturteile des Autors auf Seite l32 und

133 der Publikation, daß durch die Skartierung der Spitzelfakten durch BM

Franz Löschnak "der Staatsschutzapparat endgültig der Lächerlichkeit

preisgeben wurde" ? Ist der Autor in die Erstellung dieser nicht

gesetzeskonformen Spitzelakten verstrickt gewesen?

 

7. Ist es richtig, wie es in der Ausgabe 12 vom 21. März 1996 der Zeitschrift

NEWS heißt (S. 57) , daß der "Ex-Stapo-Chef Oswald Kessler als Ko-Autor

vermutet wird"?

 

8. Ist es richtig, daß kürzlich ein Beamter der Einsatzgruppe zur Bekämpfung des

Terrorismus wegen des Verdachts betrügerische Geschäfte mit Bankpapieren im

Zusammenhang mit Personen aus dem arabischen Raum bzw. Nahen Osten

getätigt zu haben, verhaftet wurde? Wenn ja, um welche konkreten Vorwürfe

handelt es sich dabei? Kann ausgeschlossen werden, daß über diese Geschäfte

leitende Beamte des Innenministeriums seit längerer Zeit informiert waren?

 

9. Ist es richtig, daß die Vorgesetzten des EBT-Beamten über den immensen

Schuldenstand des Untergebenen informiert waren? Wenn ja, welche

Maßnahmen hat die Dienstaufsicht gesetzt?

 

10. Kann ausgeschlossen werden, daß der Genannte Akten im Zusammenhang mit

seinen illegalen Geschäften vorsätzlich manipuliert hat?