3825/J XX.GP

 

der Abgeordneten Wabl, Kammerlander, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Terminal Graz - Süd / Werndorf

Das Land Steiermark beabsichtigt die Errichtung eines Güterterminals im Süden von Graz.

Laut Pressemeldungen wurde vom Bundesminister die Mitfinanzierung durch Bundesmittel

im Ausmaß von einer Milliarde Schilling zugesagt.

Es ist die Absicht des Landes Steiermark, dort mehr als nur Eisenbahnanlagen zu errichten.

Sowohl die Ankündigungen der Landesräte Ressel und Paierl als auch die Beteiligung eines

Frächterkonsortiums, weiters die im Juli vorgelegten Pläne zeigen die beabsichtigte

intensive Nutzung der Flächen durch private Dritte. Namentlich wurde die Spedition

Hödlmayr mit einem Flächenbedarf von 15 ha im Plan ausgewiesen.

Der vom Land bestellte Forstgutachter stellte bei einer Besichtigung mit

Grundstückseigentümern einen Wert von S 7,-- bis S 35,-- pro Quadratmeter fest (je nach

Baumbestand). Es ist weiters bekannt, daß bereits vor Jahren Grundstücke im Ausmaß von

etwa 14 ha zu einem Preis von S 300,-- den Besitzer wechselten. Die steiermärkische

Landesregierung bewilligte bereits 10 Millionen Schilling für den Abschluß von Optionen

auf die Grundstücke im Bereich des geplanten Terminals. Dieser Betrag läßt auf einen

beabsichtigten Grundstückspreis von einigen hundert Schilling für Waldboden schließen. Es

scheint so, daß das Land Steiermark bereit ist, Spekulationspreise zu akzeptieren und in

Optionsverträgen festzuschreiben.

Da Bundesmittel bei der Finanzierung des Terminals zugesagt wurden und weiters die HL -

AG bei der Durchführung des Projektes beteiligt ist, richten die unterzeichneten

Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr folgende schriftliche

ANFRAGE:

1. Laut HL-Gesetz hat die HL-AG benötigte Grundflächen auf ihre Kosten im Namen

der ÖBB zu erwerben. Bedeutet das, daß Bundesmittel zur Finanzierung der

Grundstücksspekulation verwendet werden?

2. Werden Bundesmittel zur Finanzierung von Grundflächen für die Nutzung durch

private Dritte verwendet?

3. Läßt es die HL - AG zu, daß Optionen auf die Grundflächen (einschließlich der damit

festgelegten Grundstückspreise) von anderen abgeschlossen werden, obwohl sie selbst

diese Grundflächen zu erwerben hat‘?

4. Wird die HL - AG oder eine andere rechtliche Konstruktion unter ihrer Beteiligung

Grundflächen für die Nutzung durch private Dritte erwerben?

5. Wenn ja; Betrachtet die HL - AG den Erwerb von Grundflächen für andere Zwecke als

für Eisenbahnanlagen als zulässig im Sinne des Eisenbahnrechts?

6. Wird trotz der teilweisen Nutzung durch private Dritte ein Enteignungsverfahren als

letztes Mittel zum Erwerb der benötigten Liegenschaften angestrebt, oder können Sie

das mit Sicherheit ausschließen?

7. Ist Ihnen bekannt, daß für diesen Terminal 35 ha Wald mitten in einem

zusammenhängenden Waldgebiet gerodet werden müssen?

8. Ist Ihnen bekannt, daß die Gemeinde Werndorf und Grundbesitzer eine flächengleiche

Ersatzaufforstung auf bestimmten bereits festgelegten Flächen südlich des geplanten

Terminals verlangen?

9. Sieht die HL - AG die Ersatzaufforstung als untrennbaren Teil des Projektes - soweit,

daß bei Fehlen der dazu notwendigen Flächen das Projekt nicht verwirklicht wird?

10. Wie werden die Ersatzaufforstungen finanziert?

11. Die bestehende Trassenverodnung beruht auf einem von der ÖBB 1992 geplanten

Projekt (Terminal Werndorf - Nord - Neu). Ist Ihnen bekannt, daß der Umweltanwalt

des Landes Steiermark zum Projket der ÖBB (mit Einverständnis der ÖBB) eine

Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen ließ und daß diese UVP das Projekt als

„nicht umweltverträglich" beurteilte?

12. Ist diese UVP auch gültig für das laufende Projekt?

13. Ist Ihnen bekannt, daß im Bereich des Terminals die geplante Trasse der Koralmbahn

entlang der Autobahn verläuft?

14. Ist Ihnen bekannt, daß sowohl die UV? als auch die Bürgerinitiativen eine Drehung

des Terminals in eine Lage entlang der Pührn - Autobahn vorgeschlagen haben?

15. Ist Ihnen bekannt, daß diese Drehung des Terminals die Hauptargumente der UV?

und der Bürgerinitiativen (Schonung bestehender Waldflächen und der Bevölkerung)

berücksichtigen würde?

16. Von Seiten des Landes Steiermark wird argumentiert, daß eine Drehung in eine Lage

entlang der Autobahn nicht möglich ist, weil die Trassenverordnung bereits besteht

und eine Änderung dieser Verordnung nicht zu erreichen sein wird. Ist das Bestehen

einer Verordnung und die Unmöglichkeit ihrer Abänderung ein Hindernis für die

Verwirklichung einer vernünftigen und allseits akzeptierten Alternative?

17. Wird die HL - AG eine Planung für die gedrehte Lage durchführen?