3890/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Stadler und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Bezahlung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe an einen kriminellen,

wegen Quälens und der Kinderschändung an der eigenen Tochter verdächtigen

türkischen Ausländer

Hinweisen und eines Presseberichtes der Tageszeitung „NEUE Vorarlberger Tageszeitung“

vom 12.02.1998 zufolge, wurde der in Hittisau im Bregenzerwald wohnhafte türkische,

arbeitslose Staatsbürger N.N. wegen des Verdachts der Vergewaltigung, geschlechtlicher

Nötigung, des Beischlafs mit Unmündigen, der sittlichen Gefährdung, des Mißbrauches eines

Autoritätsverhältnisses, Quälens einer unmündigen Person, der schweren Nötigung,

gefährlichen Drohung, des gewerbsmäßigen Betrugs und Vergehens nach dem Waffengesetz

in die Justizanstalt Feldkirch eingeliefert.

Der türkische Staatsbürger hat über einen achtjährigen Zeitraum hinweg - neben den anderen

gesetzten Delikten - seine eigene Tochter qualvoll sexuell mißbraucht, geschändet und mit

dem Umbringen bedroht.

Der wegen dieser Delikte in die Justizanstalt Feldkirch eingelieferte türkische Staatsangehörige

wird weiters verdächtigt, in den vergangenen Jahren widerrechtlich staatliche

Unterstützungsgelder - Arbeitslosengeld, Notstandshilfe - bezogen zu haben. Dem

Vernehmen nach soll sich der Betrag auf monatlich 5 29.000,-- belaufen.

Dies trotz des Umstandes, daß der türkische Staatsbürger in seinem Heimatland Türkei im

Besitz von mehreren Häusern, von Wertgegenständen, Bargeld und einer Stickereifabrik ist.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Justiz folgende

Anfrage:

1. Sind Sie über den Vorfall informiert?

Entsprechen die oben geschilderten Angaben den Tatsachen?

2. Wird ein Verfahren auf Abschiebung des kriminellen Mehrfachtäters nach Verbüßen der

Strafe eingeleitet werden?

Wenn nein, warum nicht?

3. Wie ist es möglich, daß dieser türkische, kriminelle Staatsbürger auf Kosten der

österreichischen Steuerzahler Unterstützungsgelder in der Höhe von S 29.000,-- monatlich

beziehen konnte?

3. Halten Sie es für vertretbar, daß der Genannte, der sich derzeit in U - Haft befindet,

Unterstützungsgeld auf Kosten des österreichischen Steuerzahlers bezieht?

4. Wie wird mit dem Täter weiter verfahren?

4. Wie wird mit dem Täter weiter verfahren?

5. Was hat der türkische Staatsbürger dem österreichischen Staat bisher gekostet?

(aufgeschlüsselt nach Verfahrenskosten, Unterstützungsgelder, wie Arbeitslosengeld und

Notstandshilfe...)

6. Wieviele Ausländer wurden nach Verbüßen der Strafe nach gesetzten strafbaren

Handlungen in ihre Heimat 1997 abgeschoben?

7. Hat die Anzahl dieser Delikte - speziell bei Ausländern - in den letzten Jahren

zugenommen?

Wenn ja, um welchen Prozentsatz?

8. Läßt sich eine Tendenz nach Aufschlüsseln nach Nationalitäten erkennen?