3917/J XX.GP

 

der Abgeordneten Lafer, Dr. Partik - Pable

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Manipulation der Kriminalstatistik

Laut Erlaß des Bundesministers für Inneres vom 21. Dezember 1994 (Zahl 60.300/333 -

II/16/94) sind Meldungen für die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) betreffend §§ 12, 14

sowie 14a Suchtgiftgesetz (Straftatenkennzahl 401) und §§ 15 und 16 SGG

(Straftatenkennzahl 402) so zu erfolgen, daß pro Anzeige und pro Tatverdächtigen höchstens

ein Fall der Straftatenkennzahl 401 oder 402 für die PKS zu erfassen sind, sodaß die Anzahl

der bekanntgewordenen strafbaren Handlungen nach dem SGG jene der Tatverdächtigen nicht

übersteigen darf.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Inneres folgende

A n f r a g e:

1. Aus welchen Gründen erfolgt die Erstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik

dahingehend, daß bei Suchtgiftdelikten eine Zusammenfassung derart erfolgt, daß mehrere

Übertretungen als nur eine ausgewiesen werden?

2. Gibt es noch weitere Erlässe in dieser Art? Wenn ja, welche und auf welche Delikte

beziehen sich diese?

3. Ist es richtig, daß durch diesen Erlaß der Wahrheitsgehalt der Kriminalstatistik verfälscht

wird?

Wenn nein, wie begründen Sie Ihre Ansicht?

4. Ist es geplant, diese Praxis zu ändern und bei den zukünftigen Statistiken jedes Delikt

einzeln auszuweisen?

Wenn nein, warum nicht?

Wann ja, wann wird erstmals damit zu rechnen sein?