3930/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Pollet - Kammerlander, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Frauenanteil im öffentlichen Dienst sowie geschlechtsspezifische Auswirkungen

von Einsparungsmaßnahmen im öffentlichen Dienst

Im Oktober 1996 wurde von der Bundesregierung der „Erste Bericht über den Stand der

Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst“ vorgelegt.

Darin werden die Auswirkungen des seit 1993 geltenden Bundes - Gleichbehandlungsgesetzes

dargestellt. Das Ergebnis hat gezeigt, daß zwar Bemühungen unternommen wurden, den

Frauenanteil insgesamt zu erhöhen, daß dies aber nicht zu einem höheren Frauenanteil in

Leitungsfunktionen geführt hat. Die von Ulrike Schermann - Richter im Auftrag der Grünen

erstellte Studie „Frauen im Bundesdienst oder: Der gläserne Plafond“ aus dem Jahr 1996

stellte genau diese These auf.

Unsere Studie zeigt zudem auf, daß die „mit der Gleichhbehandlung und Frauenförderung

befaßten Personen und Institutionen“, also die Gleichbehandlungsbeauftragten und die

entsprechenden Arbeitskreise ihre Aufgaben oft nicht wirklich sinnvoll wahrnehmen

können. Dies liegt einerseits am Bundes - Gleichbehandlungsgesetz selbst, das beispielsweise

eine verpflichtende Beiziehung der Arbeitskreise bei Personalentscheidungen nicht vorsieht,

andererseits aber auch an der mangelnden Bereitschaft von Ressortleitern, den

Arbeitskreisen die entsprechenden Möglichkeiten zu gewähren. So hat beispielsweise im

Durchschnitt aller Ressorts jede/r Gleichbehandlungsbeauftragte 800 Bedienstete zu

betreuen (Schermann - Richter, S.29), was eine effiziente Arbeit sicherlich nicht zuläßt.

Zu diesen festgestellten Mängeln kommen mit den Strukturanpassungsgesetzen der letzten

Jahre Einsparungsmaßnahmen gerade auch im öffentlichen Dienst. Die Grünen haben in

einer Anfragenserie 1997 die These aufgestellt, daß Einsparungen bei den öffentlich

Bediensteten aus verschiedenen Gründen (höherer Frauenanteil im öffentlichen Dienst als in

privaten Arbeitsverhältnissen, höherer Frauenanteil in „gefährdeten" Dienstverhältnissen,

etc.) in erster Linie zu einem Abbau von Frauenarbeitsplätzen führen werden.

Die Ergebnisse dieser Anfragenserie haben diese Befürchtungen zunächst bestätigt.

Sollten aber Einsparungsmaßnahmen tatsächlich Frauen in höherem Maße treffen als

Männer, so wird dem - mit Hilfe des Bundes - Gleichbehandlungsgesetzes zu erreichenden -

Ziel einer Erhöhung des Frauenanteils im Bundesdienst zuwidergehandelt. Damit verlöre

das Bundesgleichbehandlungsgesetz viel von seinem Sinn.

Daher soll mit der vorliegenden Anfragenserie diese These neuerlich überprüft werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

A. Geschlechtsspezifische Auswirkungen von Einsparungsmaßnahmen

alle Fragen des Punktes A beziehen sich auf den Zeitraum 1.1.1997 bis 31.12.1997

alle Fragen des Punktes A sind gesondert nach

Geschlechterrelevanz (Frauen/Männer),

Verwendungsgruppen sowie

Zentralstelle/nachgeordnete Dienststellen

zu beantworten

1. Wieviele Planstellen wurden im betreffenden Zeitraum eingespart?

2. Auf welche Weise erfolgten diese Einsparungen, d.h. in wievielen Fällen handelte es

sich um

a. Nichtverlängerung von befristeten Dienstverhältnissen,

b. fehlende Nachbesetzung von Pensionsabgängen

c. Austritt im Zuge der Eheschließung oder der Geburt eines Kindes

d. Ausgliederung öffentlicher Aufgaben

e. sonstige Gründe?

3. Wieviele Anträge auf Übernahme in ein öffentlich - rechtliches Dienstverhältnis wurden

im fraglichen Zeitraum gestellt und wieviele dieser Anträge wurden abgelehnt?

Wurden Anträge wegen des Aufnahmestopps abgelehnt und wieviele?

4. Wieviele Ansuchen auf Gewährung einer unentgeltlichen Karenz wurden gestellt und

wieviele wurden davon abgelehnt?

a. Bei wievielen dieser Karenzanträge war der Grund die Betreuung eines Kindes, wie hoch

war die Ablehnungsquote?

b. Welcher Grund für die Beantragung einer unentgeltlichen Karenz war der zweithäufigste

und wie hoch war hier die Ablehnungsquote?

5. Wieviele Karenzen wegen Betreuung eines Kindes fielen im fraglichen Zeitraum an und

wieviele Ersatzkräfte wurden dafür eingestellt?

6. Nach welchen Prinzipien geht Ihr Ministerium bei Einsparungen vor?

7. Wo sehen Sie für das laufende Jahr 1998 die konkreten Einsparungspotentiale bei

Planstellen?

B. Frauenanteil im öffentlichen Dienst

alle Fragen des Punktes B beziehen sich auf den Zeitraum 1.7.1995 bis 1.7.1997

alle Fragen des Punktes B sind gesondert nach

Geschlechterrelevanz (Frauen/Männer)

Verwendungsgruppen sowie

Zentralstelle/nachgeordnete Dienststellen

zu beantworten

1.Frauenanteil allgemein

a. Wie hoch war der Frauenanteil in den Verwendungsgruppen A/a und B/b in Ihrem

Ressort per 1.7.1995 und per 1.7.1997?

b. Wie hoch war der Frauenanteil unter den Sektions - den Gruppen - und

Abteilungsleitungen in der Zentralstelle per 1.7.1995 und per 1.7.1997? Wieviele

Leitungen wurden in diesem Zeitraum neu besetzt?

c. Wieviele Neubesetzungen in den Verwendungsgruppen A/a und B/b wurden in der

Zentralstelle im fraglichen Zeitraum vorgenommen, wie hoch ist der Frauenanteil an

diesen Neubesetzungen?

d. Wie oft kam bei diesen Neubesetzungen § 42 über die bevorzugte Aufnahme von

Bewerberinnen bei gleicher Qualifikation zur Anwendung?

2.Frauenanteil bei Teilzeitbeschäftigten

a. Wieviele Anträge auf Herabsetzung der Wochendienstzeit zur Betreuung von Kindern

gab es in Ihrem Ressort, wieviele wurden davon positiv entschieden?

b. Wie hoch ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigten in Ihrem Ressort in den

Verwendungsgruppen A/a und B/b zum Stichtag 1.7.1997?

c. Gibt es in Ihrem Ressort leitende Bedienstete, die Elternkarenz oder Herabsetzung der

Wochendienstzeit wegen Kinderbetreuung in Anspruch genommen haben oder noch

nehmen?

3.Arbeitsmöglichkeiten der Gleichbehandlungsbeauftragten bzw. der Arbeitsgruppen

a. Wieviele Gleichbehandlungsbeauftragte hat das Ressort bestellt, wieviele Bedienstete

haben diese Gleichbehandlungsbeauftragten jeweils zu betreuen?

b. Wieviel freie Zeit steht den von Ihnen bestellten Gleichbehandlungsbeauftragten zur

Erledigung ihrer Aufgaben gemäß § 37 Abs. 3 B - GBG tatsächlich zu und welche

Vereinbarungen wurden getroffen, damit diese zugesagte „freie Zeit“ auch in

Anspruch genommen werden kann?

c. Inwieweit und in welchem Stadium werden die Gleichbehandlungsbeauftragten und die

Arbeitsgruppe in Ihrem Ressort bei Personalentscheidungen einbezogen, werden sie

über alle Auswahlentscheidungen betreffend die Aufnahme bzw. die Ausschreibung

von Planstellen und Funktionen sowie bezüglich der Einreihung von Verwendungen

und Arbeitsplätzen aktiv von der Personalstelle informiert?

d. Welche Möglichkeiten zur Einflußnahme auf den Bericht des Ressorts nach § 53 Abs. 1

B - GBG bieten Sie den Gleichbehandlungsbeauftragten und der Arbeitsgruppe?

e. Gab es in Ihrem Ressort Vorschläge der Arbeitsgruppe bezüglich Frauenförderung? In

welchen Punkten sind Sie diesen gefolgt bzw. nicht gefolgt und warum nicht?

4.Frauenförderungsplan

a. Wurde per 1.1.1996 etwas am Frauenförderungsplan Ihres Ressorts geändert?

b. Legen Sie der Anfragebeantwortung bitte den Frauenförderungsplan Ihres Ressorts bei.