3930/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Pollet - Kammerlander, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Frauenanteil im öffentlichen Dienst sowie geschlechtsspezifische Auswirkungen
von Einsparungsmaßnahmen im öffentlichen Dienst
Im Oktober 1996 wurde von der Bundesregierung der „Erste Bericht über den Stand der
Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst“ vorgelegt.
Darin werden die Auswirkungen des seit 1993 geltenden Bundes - Gleichbehandlungsgesetzes
dargestellt. Das Ergebnis hat gezeigt, daß zwar Bemühungen unternommen wurden, den
Frauenanteil insgesamt zu erhöhen, daß dies aber nicht zu einem höheren Frauenanteil in
Leitungsfunktionen geführt hat. Die von Ulrike Schermann - Richter im Auftrag der Grünen
erstellte Studie „Frauen im Bundesdienst oder: Der gläserne Plafond“ aus dem Jahr 1996
stellte genau diese These auf.
Unsere Studie zeigt zudem auf, daß die „mit der Gleichhbehandlung und Frauenförderung
befaßten Personen und Institutionen“, also die Gleichbehandlungsbeauftragten und die
entsprechenden Arbeitskreise ihre Aufgaben oft nicht wirklich sinnvoll wahrnehmen
können. Dies liegt einerseits am Bundes - Gleichbehandlungsgesetz selbst, das beispielsweise
eine verpflichtende Beiziehung der Arbeitskreise bei Personalentscheidungen nicht vorsieht,
andererseits aber auch an der mangelnden Bereitschaft von Ressortleitern, den
Arbeitskreisen die entsprechenden Möglichkeiten zu gewähren. So hat beispielsweise im
Durchschnitt aller Ressorts jede/r Gleichbehandlungsbeauftragte 800 Bedienstete zu
betreuen (Schermann - Richter, S.29), was eine effiziente Arbeit sicherlich nicht zuläßt.
Zu diesen festgestellten Mängeln kommen mit den Strukturanpassungsgesetzen der letzten
Jahre Einsparungsmaßnahmen gerade auch im öffentlichen Dienst. Die Grünen haben in
einer Anfragenserie 1997 die These aufgestellt, daß Einsparungen bei den öffentlich
Bediensteten aus verschiedenen Gründen (höherer Frauenanteil im öffentlichen Dienst als in
privaten Arbeitsverhältnissen, höherer Frauenanteil in „gefährdeten" Dienstverhältnissen,
etc.) in erster Linie zu einem Abbau von Frauenarbeitsplätzen führen werden.
Die Ergebnisse dieser Anfragenserie haben diese Befürchtungen zunächst bestätigt.
Sollten aber Einsparungsmaßnahmen tatsächlich Frauen in höherem Maße treffen als
Männer, so wird dem - mit Hilfe des Bundes - Gleichbehandlungsgesetzes zu erreichenden -
Ziel einer Erhöhung des Frauenanteils im Bundesdienst zuwidergehandelt. Damit verlöre
das Bundesgleichbehandlungsgesetz viel von seinem Sinn.
Daher soll mit der vorliegenden Anfragenserie
diese These neuerlich überprüft werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
A. Geschlechtsspezifische Auswirkungen von Einsparungsmaßnahmen
alle Fragen des Punktes A beziehen sich auf den Zeitraum 1.1.1997 bis 31.12.1997
alle Fragen des Punktes A sind gesondert nach
Geschlechterrelevanz (Frauen/Männer),
Verwendungsgruppen sowie
Zentralstelle/nachgeordnete Dienststellen
zu beantworten
1. Wieviele Planstellen wurden im betreffenden Zeitraum eingespart?
2. Auf welche Weise erfolgten diese Einsparungen, d.h. in wievielen Fällen handelte es
sich um
a. Nichtverlängerung von befristeten Dienstverhältnissen,
b. fehlende Nachbesetzung von Pensionsabgängen
c. Austritt im Zuge der Eheschließung oder der Geburt eines Kindes
d. Ausgliederung öffentlicher Aufgaben
e. sonstige Gründe?
3. Wieviele Anträge auf Übernahme in ein öffentlich - rechtliches Dienstverhältnis wurden
im fraglichen Zeitraum gestellt und wieviele dieser Anträge wurden abgelehnt?
Wurden Anträge wegen des Aufnahmestopps abgelehnt und wieviele?
4. Wieviele Ansuchen auf Gewährung einer unentgeltlichen Karenz wurden gestellt und
wieviele wurden davon abgelehnt?
a. Bei wievielen dieser Karenzanträge war der Grund die Betreuung eines Kindes, wie hoch
war die Ablehnungsquote?
b. Welcher Grund für die Beantragung einer unentgeltlichen Karenz war der zweithäufigste
und wie hoch war hier die Ablehnungsquote?
5. Wieviele Karenzen wegen Betreuung eines Kindes fielen im fraglichen Zeitraum an und
wieviele Ersatzkräfte wurden dafür eingestellt?
6. Nach welchen Prinzipien geht Ihr Ministerium bei Einsparungen vor?
7. Wo sehen Sie für das laufende Jahr 1998 die konkreten Einsparungspotentiale bei
Planstellen?
B. Frauenanteil im öffentlichen Dienst
alle Fragen des Punktes B beziehen sich auf den Zeitraum 1.7.1995 bis 1.7.1997
alle Fragen des Punktes B sind gesondert nach
Geschlechterrelevanz (Frauen/Männer)
Verwendungsgruppen sowie
Zentralstelle/nachgeordnete Dienststellen
zu beantworten
1.Frauenanteil allgemein
a. Wie hoch war der Frauenanteil in den Verwendungsgruppen A/a und B/b in Ihrem
Ressort per 1.7.1995 und per 1.7.1997?
b. Wie hoch war der Frauenanteil unter den Sektions - den Gruppen - und
Abteilungsleitungen in der Zentralstelle per 1.7.1995 und per 1.7.1997? Wieviele
Leitungen wurden in diesem Zeitraum neu besetzt?
c. Wieviele Neubesetzungen in den Verwendungsgruppen A/a und B/b wurden in der
Zentralstelle im fraglichen Zeitraum vorgenommen, wie hoch ist der Frauenanteil an
diesen Neubesetzungen?
d. Wie oft kam bei diesen Neubesetzungen § 42 über die bevorzugte Aufnahme von
Bewerberinnen bei gleicher Qualifikation zur Anwendung?
2.Frauenanteil bei Teilzeitbeschäftigten
a. Wieviele Anträge auf Herabsetzung der Wochendienstzeit zur Betreuung von Kindern
gab es in Ihrem Ressort, wieviele wurden davon positiv entschieden?
b. Wie hoch ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigten in Ihrem Ressort in den
Verwendungsgruppen A/a und B/b zum Stichtag 1.7.1997?
c. Gibt es in Ihrem Ressort leitende Bedienstete, die Elternkarenz oder Herabsetzung der
Wochendienstzeit wegen Kinderbetreuung in Anspruch genommen haben oder noch
nehmen?
3.Arbeitsmöglichkeiten der Gleichbehandlungsbeauftragten bzw. der Arbeitsgruppen
a. Wieviele Gleichbehandlungsbeauftragte hat das Ressort bestellt, wieviele Bedienstete
haben diese Gleichbehandlungsbeauftragten jeweils zu betreuen?
b. Wieviel freie Zeit steht den von Ihnen bestellten Gleichbehandlungsbeauftragten zur
Erledigung ihrer Aufgaben gemäß § 37 Abs. 3 B - GBG tatsächlich zu und welche
Vereinbarungen wurden getroffen, damit diese zugesagte „freie Zeit“ auch in
Anspruch genommen werden kann?
c. Inwieweit und in welchem Stadium werden die Gleichbehandlungsbeauftragten und die
Arbeitsgruppe in Ihrem Ressort bei Personalentscheidungen einbezogen, werden sie
über alle Auswahlentscheidungen betreffend die Aufnahme bzw. die Ausschreibung
von Planstellen und Funktionen sowie bezüglich der Einreihung von Verwendungen
und Arbeitsplätzen aktiv von der Personalstelle informiert?
d. Welche Möglichkeiten zur Einflußnahme auf den Bericht des Ressorts nach § 53 Abs. 1
B - GBG bieten Sie den Gleichbehandlungsbeauftragten und der Arbeitsgruppe?
e. Gab es in Ihrem Ressort Vorschläge der Arbeitsgruppe bezüglich Frauenförderung? In
welchen Punkten sind Sie diesen gefolgt bzw. nicht gefolgt und warum nicht?
4.Frauenförderungsplan
a. Wurde per 1.1.1996 etwas am Frauenförderungsplan Ihres Ressorts geändert?
b. Legen Sie der Anfragebeantwortung bitte den Frauenförderungsplan Ihres Ressorts bei.