3960/J XX.GP

 

Der Abgeordneten Klara Motter, Maria Schaffenrath und PartnerInnen

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend Einstellung der Stadtbusse in Krems

In Krems reichten Eltern zu Beginn des Schuljahres 1997/98 wie üblich um die Bewilligung

von Schülerfreifahrten ein. Dabei mußten sie angeben, welche Autobuslinie ihr Kind benützen

wird. In Krems stehen die ÖBB -Busse und die Stadtbusse (Betreiber ist die Stadt Krems) zur

Verfügung. Am 5. Oktober 1997 gab es die Gemeinderatswahlen, und am 6. Oktober 1997

ging an die Schulen und an die LenkerInnen aller Busunternehmen ein Schreiben, in dem dar -

auf hingewiesen wurde, daß die Stadtbusse keine Schulkinder mehr mitnehmen werden. Dar -

aufhin ließen die LenkerInnen von einen Tag auf den anderen die Schulkinder an den Halte-

stellen stehen. Die ÖBB hatte sich bis zu dem Zeitpunkt auf die Aufnahmekapazität der City -

busse verlassen und war deshalb dermaßen mit Kindern überfüllt, daß der Schulweg zu einem

täglichen Roulett wurde, denn auch die ÖBB ließ wegen Überfüllung immer wieder Schüle -

rInnen nicht mehr zusteigen.

Grund der Vertragsauflösung war, daß der Bund den neuen Forderungen des Vizebürgermei -

ster und Verkehrsreferenten Herrn Sacher nicht nachgegeben hat. Dieser wollte für einen rei -

nen Stadtbus Überlandstarife für den Schülertransport erstattet haben. Die Stadt Krems hat

jetzt eine neue Finanzierung für die Schülertransporte gefunden. Im neuen Schulhalbiahr müs -

sen die Eltern auf ihren bereits vorhandenen Schülerfreifahrtsausweis eine Zusatzmarke von

300 öS pro Semester kleben. Den regulären Selbstbehalt von 270 öS für den Ausweis haben

die Eltern ohnehin schon voriges Jahr an die Finanzlandesdirektion eingezahlt.

Da facto müssen die Eltern von überwiegend Volksschulkindern, die nur mehr dieses eine

Angebot in Anspruch nehmen können. nun 870 öS jährlich bezahlen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für

Umwelt, Jugend und Familie folgende

ANFRAGE

1) Haben Sie von diesem Sachverhalt schon Kenntnis genommen?

2) Müssen diese Eltern, denen zu Beginn des Schuljahres bereits ein Schülerausweis für eine

Stadtbuslinie bewilligt wurde, eine Zusatzmarke kaufen?

3) Ist es richtig, daß die entstandenen Mehrkosten für die Marke über das Wohnsitzfinanzamt

zurückerstattet werden?