3965/J XX.GP
der Abgeordneten Scheibner, Bgdr. Jung, Dr. Ofner, DI Schöggl und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Ausbildung von Milizsoldaten und personelle Bedeckung der
Einsatzorganisation des Heeres
Da das Bundesheer zur Aufrechterhaltung bzw. personellen Bedeckung seiner
Einsatzgliederung ein Minimum an jährlich für die Miliz auszubildenden Grundwehrdienern
benötigt, die Anzahl an grundwehrdienstleistenden Wehrpflichtigen aber zum Erreichen dieses
Zieles nicht ausreicht, tut sich eine immer größer werdende Lücke auf
Die überwiegende Masse an Grundwehrdienern leistet den achtmonatigen Grundwehrdienst.
Nur wenige Grundwehrdiener werden über die 6+1+30 Ausbildung in den Milizstand geführt.
Erschwerend kommt dazu, daß heute fast jeder Grundwehrdiener mindestens einmal, wenn
nicht sogar zweimal, für mehrere Wochen in den Assisteneinsatz im Burgenland muß. Während
dieser Zeit ist die Ausbildung für eine spätere Mob - Verwendung blockiert. Elementarste
Ausbildungsinhalte können wegen der dadurch extrem verkürzten Ausbildungszeit nicht mehr
vermittelt werden (weniger als fünf Monate Ausbildung!).
Um trotzdem die sogenannte Nährersatzrate zu erfüllen und den personellen Stand der
Einsatzorganisation zu gewährleisten erhalten seit neuersten Wehrpflichtige die in ihrer
achtmonatigen Grundwehrdienstzeit zu Funktionssoldaten (Fahrer, Schreiber, Köche, Gehilfen
etc.) ausgebildet wurden einen Bereitstellungsschein für die Einsatzorganisation des Heeres.
Da dieser Zustand ein Erreichen der Ziele der HG - NEU ausschließt und die Einsatzfähigkeit
des Heeres gefährdet, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Landesverteidigung folgende
ANFRAGE
1) Welche Erläße wurden im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung bzw. der
Erreichung der personellen Grundlage der Einsatzorganisation erteilt?
Was ist der konkrete Inhalt dieser Erläße?
2) Wieviele Grundwehrdiener der Jahre 1992, 1993, 1994, 1995, 1996 und 1997 haben
einen durchgehenden Grundwehrdienst in der Dauer von 8 Monaten geleistet?
3) Wieviele Grundwehrdiener der Jahre 1992, 1993, 1994, 1995, 1996 und 1997 haben
einen Grundwehrdienst in der Dauer von 6+2 Monaten absolviert?
4) Wieviele Grundwehrdiener der Jahre 1992, 1993, 1994, 1995, 1996 und 1997 haben
einen Grundwehrdienst in der Dauer von 6+1 Monate + 30 Tage absolviert?
5) Wieviele der Grundwehrdiener der Jahre 1992, 1993, 1994, 1995, 1996 und 1997
haben einen Bereitstellungsschein für die Einsatzorganisation des Heeres erhalten?
6) Wieviele der Grundwehrdiener der Jahre 1992, 1993, 1994, 1995, 1996 und 1997
haben eine Beorderung in die Miliz des Heeres erhalten?
Wieviele dieser Soldaten haben eine EF - Ausbildung zum Offiziersanwärter der Miliz
erhalten?
Wieviele dieser Soldaten haben eine VbK - Ausbildung zum Unteroffiziersanwärter
der Miliz erhalten?
7) Wieviele der Grundwehrdiener der Jahre 1992, 1993, 1994, 1995, 1996 und 1997
mußten einmal für wie lange in den Assistenzeinsatz im Burgenland?
Wieviele dieser Grundwehrdiener haben eine Mobbeorderung für die Miliz bzw.
einen Bereitstellungsschein für das Einsatzheer erhalten?
8) Wieviele der Grundwehrdiener der Jahre 1992, 1993, 1994, 1995, 1996 und 1997
mußten zweimal für wie lange in den Assistenzeinsatz im Burgenland?
Wieviele dieser Grundwehrdiener haben eine Mobbeorderung für die Miliz bzw.
einen Bereitstellungsschein für das Einsatzheer erhalten?
9) Wieviele der im Zuge der Umgliederung des Heeres durch die HG - NEU entorderten
Milizsoldaten haben mittlerweile wieder eine Beorderung in die Miliz bzw. einen
Bereitstellungsschein für das Einsatzheer
erhalten?
10) Wieviele der im Zuge ihres achtmonatigen Grundwehrdienstes zu Funktionssoldaten
ausgebildeten Wehrpflichtigen der Jahre 1992 bis 1997, haben einen
Bereitstellungsschein für die Einsatzorganisation des Heeres erhalten?
11) Wie definieren die zuständigen Stellen Ihres Ressorts präsenzfähig,
feldverwendungsfähig und mobfähig?
Wurden diese Begriffe vor der HG - NEU aus 1992 anders definiert?
Wenn ja, wie?