3976/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Kukacka
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Vergabe einer 4. Mobilfunkkonzession
Zweck des 1997 vom Nationalrat beschlossenen Telekomgesetzes (TKG) ist es, durch
Förderung des Wettbewerbes im Bereich der Telekommunikation die Versorgung der
Bevölkerung und der Wirtschaft mit zuverlässigen, preiswerten, hochwertigen und
innovativen Telekommunikationsleistungen zu gewährleisten.
Die Firma TriCo Tel Telekommunikation GmbH, vormals Mars - mobil Telekommunikation
Service GmbH, mit Sitz in Baden, hat am 22.12.1997 bei der österreichischen
Regulierungsbehörde einen Antrag auf Zuteilung von 2 x 25 MHz GSM 1800 Band zum
Zweck der öffentlichen Mobiltelefonie gestellt. Bis dato wurde noch keine Entscheidung über
die Erteilung einer Konzession getroffen.
Nach § 15 TKG wird eine Konzession auf schriftlichen Antrag durch die
Regulierungsbehörde (Telekom Control) erteilt. Die Behörde hat über den TriCo Tel - Antrag
binnen 6 Wochen zu entscheiden. Im vorliegenden Fall hat die Telecom Control den Antrag
an das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr am 13.1.1998 weitergeleitet, das
auch für die Fernmeldebehörden, die PTA, Mobilkom und Datakom inhaltlich zuständig ist.
Dies war weder notwendig noch inhaltlich vorgesehen.
Außerdem hat die Telekom Control mit Brief vom 13.1.1998 Sie um eine Entscheidung
ersucht, ob Sie der Ausschreibung einer weiteren Konzession zustimmen, obwohl § 111 TKG
die Aufgaben der Telekom Control Kommission in eindeutiger Weise regelt: „Der Telekom
Control Kommission sind folgende Aufgaben zugewiesen: Erteilung, Entziehung und
Widerruf von Konzessionen sowie Zustimmung bei Übertragung und Änderungen von
Konzessionen gemäß §§ 15, 16 und 23 TKG. Zudem ist die Telekom Control Kommission in
ihrer Tätigkeit weisungsfrei“.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr folgende
Anfrage:
1. Welche Frequenzen wurden an die jeweiligen öffentlichen Mobilfunkbetreiber zugeteilt
oder zukünftig zugesagt?
2. Welche Anträge auf Zuteilung von GSM 1800 Frequenzen liegen bei der Telekom
Control vor?
3. Welche Bandbreite wurde beantragt und wann wurde der Antrag gestellt?
4. Gibt es Ihrer Meinung nach eine
Frequenzknappheit im GSM 1800 MHz Bereich?
5. Warum wurden der Telekom Control noch immer keine Frequenzen zwecks
wirtschaftlicher Nutzung zugeteilt, obwohl Sie von der Regulierungsbehörde (Telekom
Control) bereits am 13.1.1998 darum ersucht wurden?
6. Warum gibt es noch immer keinen Frequenzbereichszuweisungsplan? Laut EU - Richtlinie
96/2/EG - hatte dieser bis spätestens Ende 1997 zugeteilt und veröffentlicht werden
müssen.
7. Warum wird im Sinne einer effizienten Frequenznutzung nach § 47 TKG, Mobilkom nicht
verpflichtet, zuerst 900 MHz Frequenzen aus dem rückläufigen D - Netz Bereich für ihr
eigenes GSM 900 Netz freizumachen und zu verwenden?
8. Warum müssen für die D - Netz - Frequenzen keine Frequenznutzungsgebühren bezahlt
werden?
9. Liegt Ihrer Meinung nach eine Quersubventionierung vom D - Netz an das A1 -Netz vor?
Wenn nein, warum nicht?
10. Spielt Ihrer Meinung nach Österreich im Mobilfunkbereich eine Vorreiterrolle in Europa
oder gibt es im Vergleich mit anderen EU - Staaten noch einen erheblichen Nachholbedarf?
11. Wenn es diesen Bedarf gibt, warum wurde die Ausschreibung der 4. Mobilfunkkonzession
nicht schon längst durchgeführt?
12. Sind Sie der Meinung, daß ein 4. Mobilfunkbetreiber eine Förderung des Wettbewerbes
darstellt und zu einer Erhöhung der Standortqualität in Österreich führt? Wenn ja, warum
handeln Sie dann nicht entsprechend dem TKG?
13. Warum werden die gesetzlichen Fristen nicht eingehalten?
14. Stimmt es, daß ein Angebot auf Erteilung einer Mobilfunkkonzession seit 22.12.1997 bei
der Telekom Control vorliegt und nach mehr als 12 Wochen noch immer keine
Entscheidung bezüglich der Ausschreibung vorliegt?