3976/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Kukacka

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Vergabe einer 4. Mobilfunkkonzession

Zweck des 1997 vom Nationalrat beschlossenen Telekomgesetzes (TKG) ist es, durch

Förderung des Wettbewerbes im Bereich der Telekommunikation die Versorgung der

Bevölkerung und der Wirtschaft mit zuverlässigen, preiswerten, hochwertigen und

innovativen Telekommunikationsleistungen zu gewährleisten.

Die Firma TriCo Tel Telekommunikation GmbH, vormals Mars - mobil Telekommunikation

Service GmbH, mit Sitz in Baden, hat am 22.12.1997 bei der österreichischen

Regulierungsbehörde einen Antrag auf Zuteilung von 2 x 25 MHz GSM 1800 Band zum

Zweck der öffentlichen Mobiltelefonie gestellt. Bis dato wurde noch keine Entscheidung über

die Erteilung einer Konzession getroffen.

Nach § 15 TKG wird eine Konzession auf schriftlichen Antrag durch die

Regulierungsbehörde (Telekom Control) erteilt. Die Behörde hat über den TriCo Tel - Antrag

binnen 6 Wochen zu entscheiden. Im vorliegenden Fall hat die Telecom Control den Antrag

an das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr am 13.1.1998 weitergeleitet, das

auch für die Fernmeldebehörden, die PTA, Mobilkom und Datakom inhaltlich zuständig ist.

Dies war weder notwendig noch inhaltlich vorgesehen.

Außerdem hat die Telekom Control mit Brief vom 13.1.1998 Sie um eine Entscheidung

ersucht, ob Sie der Ausschreibung einer weiteren Konzession zustimmen, obwohl § 111 TKG

die Aufgaben der Telekom Control Kommission in eindeutiger Weise regelt: „Der Telekom

Control Kommission sind folgende Aufgaben zugewiesen: Erteilung, Entziehung und

Widerruf von Konzessionen sowie Zustimmung bei Übertragung und Änderungen von

Konzessionen gemäß §§ 15, 16 und 23 TKG. Zudem ist die Telekom Control Kommission in

ihrer Tätigkeit weisungsfrei“.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft und

Verkehr folgende

Anfrage:

1. Welche Frequenzen wurden an die jeweiligen öffentlichen Mobilfunkbetreiber zugeteilt

oder zukünftig zugesagt?

2. Welche Anträge auf Zuteilung von GSM 1800 Frequenzen liegen bei der Telekom

Control vor?

3. Welche Bandbreite wurde beantragt und wann wurde der Antrag gestellt?

4. Gibt es Ihrer Meinung nach eine Frequenzknappheit im GSM 1800 MHz Bereich?

5. Warum wurden der Telekom Control noch immer keine Frequenzen zwecks

wirtschaftlicher Nutzung zugeteilt, obwohl Sie von der Regulierungsbehörde (Telekom

Control) bereits am 13.1.1998 darum ersucht wurden?

6. Warum gibt es noch immer keinen Frequenzbereichszuweisungsplan? Laut EU - Richtlinie

96/2/EG - hatte dieser bis spätestens Ende 1997 zugeteilt und veröffentlicht werden

müssen.

7. Warum wird im Sinne einer effizienten Frequenznutzung nach § 47 TKG, Mobilkom nicht

verpflichtet, zuerst 900 MHz Frequenzen aus dem rückläufigen D - Netz Bereich für ihr

eigenes GSM 900 Netz freizumachen und zu verwenden?

8. Warum müssen für die D - Netz - Frequenzen keine Frequenznutzungsgebühren bezahlt

werden?

9. Liegt Ihrer Meinung nach eine Quersubventionierung vom D - Netz an das A1 -Netz vor?

Wenn nein, warum nicht?

10. Spielt Ihrer Meinung nach Österreich im Mobilfunkbereich eine Vorreiterrolle in Europa

oder gibt es im Vergleich mit anderen EU - Staaten noch einen erheblichen Nachholbedarf?

11. Wenn es diesen Bedarf gibt, warum wurde die Ausschreibung der 4. Mobilfunkkonzession

nicht schon längst durchgeführt?

12. Sind Sie der Meinung, daß ein 4. Mobilfunkbetreiber eine Förderung des Wettbewerbes

darstellt und zu einer Erhöhung der Standortqualität in Österreich führt? Wenn ja, warum

handeln Sie dann nicht entsprechend dem TKG?

13. Warum werden die gesetzlichen Fristen nicht eingehalten?

14. Stimmt es, daß ein Angebot auf Erteilung einer Mobilfunkkonzession seit 22.12.1997 bei

der Telekom Control vorliegt und nach mehr als 12 Wochen noch immer keine

Entscheidung bezüglich der Ausschreibung vorliegt?