3981/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Povysil, Dr. Pumberger, Dr. Salzl

und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Verordnung zum Fortpflanzungsmedizingesetz

Das Fortpflanzungsmedizingesetz trat im Jahre 1992 sechs Wochen nach dem entsprechenden

Nationalratsbeschluß in Kraft.

SECHS JAHRE NACH Inkrafttreten dieses Gesetzes fehlt jedoch noch immer die

Verordnung zu der das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales im

Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Justiz verpflichtet ist.

Aus gegebenem Anlaß stellen die unterfertigten Abgeordneten

an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

folgende

Anfrage

1. Trifft es zu, daß die gemäß § 19 vom Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und

Soziales zu erteilende Verordnung noch immer nicht vorliegt? Wenn ja, warum?

2. Trifft es zu, daß die Verordnung derzeit erarbeitet wird?

3. Wie wird die Einhaltung vom § 3 (Ursprung der Eizellen und Samen) derzeit überprüft ?

4. Nach welchen Kriterien wird die Zulassung gem. § 5 Abs.2 von den einzelnen

Landeshauptmännern jeweils erteilt ?

5. Welchen Krankenanstalten wurden bisher Zulassungen erteilt ?

6. Welche Zulassungen wurden bisher widerrufen ?

7. Welchen Krankenanstalten wurde die Anwendung der Methode nach § 1 Abs. 1 Z 1 bisher

untersagt ?

8. Ist es richtig, daß aufgrund der fehlenden Durchführungsbestimmungen auch kein

entsprechendes Datenmaterial über Zahl und Erfolg von In Vitro Fertilisationen (IVF) in

Österreich vorliegt ?

9. Gibt es Zahlen über die Häufigkeit zur Zustimmungserklärungen gemäß §8 2. Satz(Samen

eines Dritten). welche Aufschluß über die Zahl der nicht fortptlanzungsfähigen Samen bei

ewünschter IVF geben können ?

10. Wird gemäß § 12 (Untersuchung) auch ein HIV - Test durchgeführt ? Wenn nein , warum

nicht?

11. Werden in Analogie zu § 2 gleiche Untersuchungen bei den Eizellen durchgeführt?

Wenn nein, warum nicht?

12. Wie wird die Aufbewahrung gemäß § 17 und die fristgerechte Entsorgung überprüft?

Welche Stellen des Landes und des Bundes überprüfen die Einhaltung dieser

Bestimmung? In welchen Zeitabständen ?

13. Wie werden die Aufzeichnungen und Berichte gemäß Artikel 1 §§ 18 und 19

aufbewahrt?

14. Welchen Inhalt und Umfang haben die bisher fälligen Berichte über Tätigkeiten und

Erfahrungen gemäß § 19 Abs. 1 an den jeweiligen Landeshauptmann?

15. Wie sind diese Berichte unter gesundheitspolitischen, rechtspolitischen und

datenschutzkriterien zu beurteilen? Wurden hier Regelungen auf Landesebene getroffen?

16. Wie wird der § 21 (Vermittlungsverbot) konkret überprüft?

17. Können Sie den ca. 5.000 IVF -  Fällen in Österreich pro Jahr eine Aufstellung über die

Erfolgsrate( lebend geborene Kinder) und die Komplikationen übermitteln?

18. Wird bei in der § 7 vorgesehenen Beratung auf die Möglichkeit einer Adoption

hingewiesen ? Wird auf die fehlende Übernahme der Kosten durch die

Krankenversicherungsträger hingewiesen?

19. Wie sehen sie die Ablehnung einer Kostenübernahme einer IVF durch die

Krankenversicherungsträger trotz vorhandener internationaler Rechtsdefinitionen der

Vereinten Nationen und Weltgesundheits - organisation (UNO/WHO) in denen die

Sterilität als Krankheit und das Recht auf ein eigenes Kind als ein Grundrecht

der Ehe - /Lebensgemeinschaft verankert sind?