4001/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Franz Steindl
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend LKW - Verbot auf der Südost -Tangente und Auswirkungen
In meiner am 12. Dezember 1997 gestellten Anfrage Nr 3476/J-NR/1997 wurde auf den
Vorschlag bezüglich einer Erweiterung des Fahrverbotes für LKW über 7,5 Tonnen des
Wiener Verkehrsstadtrates Svihalek verwiesen. Anlaß war damals ein Zeitungsartikel, in dem
der Wiener Verkehrsstadtrat anmerkte, das Fahrverbot für LKW in den Nächten von Sonntag
auf Montag zukünftig von 22.00 bis 11.00 Uhr ausweiten zu wollen. Schon in der im
Dezember gestellten Anfrage wurde darauf Bezug genommen, daß ein erweitertes Fahrverbot
unweigerlich eine Verkehrszunahme auf der B 50 zur Folge hätte und somit eine größere
Belastung für die Bewohner der an der B 50 gelegenen Gemeinden.
In Ihrer Beantwortung vom 10.2.1998 Nr. 3379/AB haben Sie lediglich auf die seit Dezember
laufende Prüfung verwiesen.
Angesichts dieser unbefriedigenden Beantwortung
stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher an den Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr folgende
ANFRAGE:
1) Wie ist Ihre persönliche Meinung zu dieser Problematik in Ihrer Funktion als
Verkehrsminister?
2) Gehen Sie mit der Ansicht bzw. dem Vorschlag des Wiener Verkehrsstadtrates konform?
3) Wenn ja, warum?
4) Wie hoch kann der durch Verkehrszusammenbrüche verursachte volkswirtschaftliche
Schaden beziffert werden?
5) Wie hoch kann der durch Verkehrszusammenbrüche im Raum um die Südost - Tangente
entstandene volkswirtschaftliche Schaden beziffert werden?
6) Welche konkreten Maßnahmen werden gesetzt, um eine Entlastung der Südost - Tangente
zu erreichen, ohne ein verstärktes Verkehrsaufkommen auf der B 50 damit zu verursachen?
7) Welche konkreten Maßnahmen können gesetzt werden, um ein erhöhtes
Verkehrsaufkommen auf der B 50 zu vermeiden?
8) Werden bei der Durchführung der Ausweitung des Fahrverbotes aufgrund des
§ 42 Abs. 7 StVO durch Verordnung bestimmte Straßen oder Straßenstrecken vom Verbot
gemäß § 42 Abs. 6 StVO, in dem geregelt ist, daß das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit
einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22 Uhr
bis 5 Uhr verboten ist, ausgenommen?
9) Ist die in Ihrer Beantwortung erwähnte Prüfung bereits abgeschlossen?
10) Wenn nicht, wann wird dies der Fall sein?
11) Wenn die Prüfung bereits abgeschlossen ist, welche Ergebnisse wurden dabei festgestellt?
12) Können Sie vielleicht naher erläutern, welchen Standpunkt die Vertreter des Burgenlandes
hinsichtlich dieses Vorschlages während der Verhandlungen bzw. der Prüfung
eingenommen haben?
13) Auf welchen in Ihrer Beantwortung angeführten Straßen Wiens im untergeordneten
Straßennetz wurde eine Verlängerung des Fahrverbotes ebenfalls gelten?
14) Welche Auswirkungen hat diese Verlängerung auch auf anderen Straßen Wiens im
untergeordneten Straßennetz bzw. auf das ,,Verkehrsumfeld“?
15) Wie wird im Fall einer Verlängerung des Fahrverbotes der Ausweichverkehr geregelt?
16) Können Sie sich auch vorstellen, den § 42 Abs. 6 StVO in die Richtung zu ändern, daß es
zwar auf der einen Seite zu einer Erleichterung des Kombinierten Verkehrs auf der Südost -
Tangente kommt, hingegen die Bewohner der an der B 50 gelegenen Gemeinden nicht
noch weiter durch erhöhte Verkehrsaufkommen belastet werden?