4015/J XX.GP
der Abgeordneten Reinhart GAUGG
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend ausstehender Personalvertretungswahlen im Bereich der Zollwache
Durch Umstrukturierungen im Bereich der Zollwache ist es in den Jahren 1996 und 1997
in Teilbereichen zu massiven Personalreduktionen gekommen. Weil sich die Zahl der bei
der letzten Wahl wahlberechtigten Bediensteten bei vielen Dienststellen - und einigen
Fachausschüssen, sowie beim Zentralausschuß um mehr als 25 v.H. verringert hat, ist
deren Tätigkeiten vor Ablauf der Zeit, für welche sie gewählt wurden, gemäß den
Bestimmungen des § 23 Abs. 2 lit. c PVG 1967 vorzeitig geendet. Aufgrund des § 24
PVG 1967 sind in den Fällen des § 23 Abs. 2 lit. b bis g Neuwahlen für den Rest der
gesetzlichen Tätigkeitsdauer binnen sechs Wochen nach Beendigung der Tätigkeitsdauer
des abtretenden Ausschusses auszuschreiben.
Aufgrund des Umstandes, daß diese zwingenden gesetzlichen Bestimmungen über die
Ausschreibung von Neuwahlen im Bereich der Zollwache nicht eingehalten wurden,
richteten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen mit
Schreiben vom 8. Juli 1997 eine diesbezügliche parlamentarische Anfrage. Unter Punkt
16 der Anfragebeantwortung vom 3. September 1997, GZ. 11 0502/307 - Pr. 4/97, wurde
seitens des Herrn Bundesministers unter anderem mitgeteilt, daß mit 1. Juli 1997 der
vereinbarte Personalstand der Zollwache annähernd erreicht wäre und seitens des
Bundesministeriums für Finanzen beabsichtigt wäre, nach Ablauf der Sommerferienzeit
1997 die notwendigen Neuwahlen für die Bediensteten des Zollwachdienstes zur
Ausschreibung zu bringen. Da nach nunmehrigen Verstreichen eines nicht
unbeträchtlichen Zeitraumes seitens des Vorsitzenden des Zentralwahlausschusses
unverständlicherweise noch immer keine Aktivitäten gesetzt wurden und noch immer
keine Ausschreibung von Neuwahlen erfolgt ist, richten die unterzeichneten
Abgeordneten
nachstehende
ANFRAGE
1. Warum wurden trotz der Zusage, daß nach den Sommerferien 1997 Neuwahlen für
die Bediensteten des Zollwachdienstes ausgeschrieben werden, seitens des
Vorsitzenden des Zentralwahlausschusses bis dato keine Aktivitäten gesetzt?
2. In welcher Größenordnung hat sich der Personalstand der Zollwache seit der
Anfragebeantwortung geändert und in welchen Bereichen ist es bis zum
31.12.1997 zu derartigen Personalverschiebungen gekommen, daß sich der
Personalstand von der verminderten Personalstärke abermals um 25 Prozent nach
oben oder nach unten verändert hat?
3. Ist es Ihnen bekannt, daß mit Schreiben vom 31.3. 1998 der
Staatsanwaltschaft des Landesgerichtes für Strafsachen Wien eine
Sachverhaltsdarstellung bezüglich der Nichtausschreibung von
Personalvertretungswahlen für die Bediensteten des Zollwachdienstes übermittelt
wurde, weil der Verdacht besteht, daß der Vorsitzende des Zentralwahlausschusses
einen Mißbrauch seiner Amtsgewalt im Sinne der Bestimmungen des § 302
Strafgesetzbuch begangen hat und begeht?
Wenn ja, welche Maßnahmen haben Sie getroffen, daß dieser rechtswidrige Zustand
beendet wird?
Wenn nein, welche Maßnahme werden Sie treffen, daß dieser rechtswidrige Zustand
beendet wird?