4015/J XX.GP

 

der Abgeordneten Reinhart GAUGG

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend ausstehender Personalvertretungswahlen im Bereich der Zollwache

Durch Umstrukturierungen im Bereich der Zollwache ist es in den Jahren 1996 und 1997

in Teilbereichen zu massiven Personalreduktionen gekommen. Weil sich die Zahl der bei

der letzten Wahl wahlberechtigten Bediensteten bei vielen Dienststellen - und einigen

Fachausschüssen, sowie beim Zentralausschuß um mehr als 25 v.H. verringert hat, ist

deren Tätigkeiten vor Ablauf der Zeit, für welche sie gewählt wurden, gemäß den

Bestimmungen des § 23 Abs. 2 lit. c PVG 1967 vorzeitig geendet. Aufgrund des § 24

PVG 1967 sind in den Fällen des § 23 Abs. 2 lit. b bis g Neuwahlen für den Rest der

gesetzlichen Tätigkeitsdauer binnen sechs Wochen nach Beendigung der Tätigkeitsdauer

des abtretenden Ausschusses auszuschreiben.

Aufgrund des Umstandes, daß diese zwingenden gesetzlichen Bestimmungen über die

Ausschreibung von Neuwahlen im Bereich der Zollwache nicht eingehalten wurden,

richteten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen mit

Schreiben vom 8. Juli 1997 eine diesbezügliche parlamentarische Anfrage. Unter Punkt

16 der Anfragebeantwortung vom 3. September 1997, GZ. 11 0502/307 - Pr. 4/97, wurde

seitens des Herrn Bundesministers unter anderem mitgeteilt, daß mit 1. Juli 1997 der

vereinbarte Personalstand der Zollwache annähernd erreicht wäre und seitens des

Bundesministeriums für Finanzen beabsichtigt wäre, nach Ablauf der Sommerferienzeit

1997 die notwendigen Neuwahlen für die Bediensteten des Zollwachdienstes zur

Ausschreibung zu bringen. Da nach nunmehrigen Verstreichen eines nicht

unbeträchtlichen Zeitraumes seitens des Vorsitzenden des Zentralwahlausschusses

unverständlicherweise noch immer keine Aktivitäten gesetzt wurden und noch immer

keine Ausschreibung von Neuwahlen erfolgt ist, richten die unterzeichneten

Abgeordneten

nachstehende

ANFRAGE

1. Warum wurden trotz der Zusage, daß nach den Sommerferien 1997 Neuwahlen für

die Bediensteten des Zollwachdienstes ausgeschrieben werden, seitens des

Vorsitzenden des Zentralwahlausschusses bis dato keine Aktivitäten gesetzt?

2. In welcher Größenordnung hat sich der Personalstand der Zollwache seit der

Anfragebeantwortung geändert und in welchen Bereichen ist es bis zum

31.12.1997 zu derartigen Personalverschiebungen gekommen, daß sich der

Personalstand von der verminderten Personalstärke abermals um 25 Prozent nach

oben oder nach unten verändert hat?

3. Ist es Ihnen bekannt, daß mit Schreiben vom 31.3. 1998 der

Staatsanwaltschaft des Landesgerichtes für Strafsachen Wien eine

Sachverhaltsdarstellung bezüglich der Nichtausschreibung von

Personalvertretungswahlen für die Bediensteten des Zollwachdienstes übermittelt

wurde, weil der Verdacht besteht, daß der Vorsitzende des Zentralwahlausschusses

einen Mißbrauch seiner Amtsgewalt im Sinne der Bestimmungen des § 302

Strafgesetzbuch begangen hat und begeht?

Wenn ja, welche Maßnahmen haben Sie getroffen, daß dieser rechtswidrige Zustand

beendet wird?

Wenn nein, welche Maßnahme werden Sie treffen, daß dieser rechtswidrige Zustand

beendet wird?