4051/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Mag. Dr. Madeleine Petrovic, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend folgendem Kunstwerk im Besitz der Republik Österreich:
Werk: |
Bildnis einer Dame |
Künstler: |
Heinrich Angeli |
derzeit: |
Österreichische Galerie |
angegebene Herkunft: |
1958 Widmung von Clarisse Baronin Rothschild |
|
- ehem. Legat Major von Pötsch |
Seit geraumer Zeit wird in der in - und ausländischen Öffentlichkeit eine rege Diskussion über
Kunstwerke geführt, die von NS - Behörden oder von einzelnen Profiteuren des NS - Regimes
geraubt, enteignet, abgepreßt oder unter dem Wert erworben wurden. Viele Kunstwerke
gelangten nach der Wiedererrichtung der Republik Österreich in Besitz der Republik. Diese
Vorgänge sind in vielen Fällen sowohl rechtlich als auch moralisch nicht unumstritten. Weiters
könnte die Republik Österreich durch eine Verwertung der Rechte an den Werken (z.B.
Ausstellung, Reproduktion, etc.) Profit aus den Schäden von NS - Opfern gezogen haben.
Um Zweifel an der Nachkriegspolitik der Republik Österreich und deren Umgang mit ihren NS -
Opfern auszuräumen, interessieren uns die Vorgeschichte und die Vorgänge, aufgrund deren das
genannte Kunstwerk heute im Besitz der Republik Österreich steht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wer war Besitzer dieses Kunstwerkes am 10. März 1938?
2. Wer waren Besitzer dieses Kunstwerkes zwischen dem 10. März 1938 und heute?
3. Unter welchen genauen Umständen wechselte wann dieses Kunstwerk seine Besitzer?
4. Welche Kontakte zu den Besitzern vom 10. März 1938 oder deren Erben bestanden nach
dem Krieg von Seiten der Republik Österreich und von wem wurden diese mit wem
aufgenommen?
5. Wenn keine Kontakte bestanden, warum nicht und was hat die Republik Österreich bisher
unternommen und was wird sie in Zukunft unternehmen, um diese Kontakte herzustellen,
bzw. die Betroffenen aufzufinden?
6. Wurde dieses Kunstwerk nach Ende der NS - Herrschaft in Österreich von irgendeiner Person
beansprucht und hat diese es erhalten oder wie wurde sie entschädigt?
7. Wenn das Kunstwerk nicht beansprucht wurde, was unternahm die Republik Österreich
bisher und was wird sie in Zukunft unternehmen, um eventuelle rechtmäßige Besitzer bzw.
deren Erben aufzufinden?
8. Welche Erlöse durch die Verwertung von Rechten aus diesem Kunstwerk wurden seitens
der Republik Österreich oder anderen Besitzern zwischen dem 10. März 1938 und heute
lukriert?
9. Was planen Sie im Zusammenhang mit heute nicht mehr eruierbaren ursprünglichen
Besitzern (Besitzer vom 10. März 1938) dieses Kunstwerkes zu unternehmen?
10. Wem wurde von wem genau, wann und in welcher Form das Kunstwerk gewidmet?
11. Wurde irgendwann eine Ausfuhrgenehmigung für ein anderes Kunstwerk aus gleichem
ursprünglichem Besitz (Besitz am 10. März 1938) erteilt?
12. Wenn ja, wann?
13. Gibt es irgendwelche Hinweise darauf, daß diese Widmung eine Bedingung zur Erlangung
einer Ausfuhrgenehmigung im Zusammenhang mit irgendeinem anderen Kunstwerk sein
könnte?
14. Falls nicht alle Fragen beantwortbar sind, stellt sich die Frage, ob und seit wann ihrem
Ministerium bzw. untergeordneten Stellen Unklarheiten bzw. Unrecht - wenn auch nur im
moralischen Sinne - im Zusammenhang mit den Besitzverhältnissen bzw. den
Besitzerwechsel bei diesem Kunstwerk bekannt waren?
15. Welche Konsequenzen wurden bisher aus auftretenden Unklarheiten über ursprüngliche
Besitzer bzw. Besitzerwechsel seitens der Republik Österreich gezogen?
16. Welche grundsätzlichen Entscheidungen über die weitere Vorgangsweise der Republik
Österreich im Zusammenhang mit Unklarheiten bzw. Unrecht - wenn auch nur im
moralischen Sinne - mit diesem Kunstwerk wurden seitens der Republik bisher getroffen,
bzw. planen Sie?
17. Was planen Sie zu unternehmen, um eventuell bestehendes Unrecht - wenn auch nur im
moralischen Sinne - auszugleichen? Welche Dienststellen haben Sie bisher mit diesen
Angelegenheiten befaßt? Welche konkreten Fortschritte sind diesbezüglich von Ihrem
Ministerium und den untergeordneten Dienststellen bisher zu berichten?
18. Gab es bisher eine systematische Erforschung der Vorgänge der Besitzerwechsel seit 10.
März 1938 dieses Kunstwerkes?
19. Falls es bisher keine solche Erforschung gab, planen Sie diese in die Wege zu leiten?
20. Wenn ja, wie und wann soll dies geschehen? Planen Sie auch Experten aus dem Ausland in
dieser Angelegenheit zu beschäftigen?
21. Wem gegenüber darf/muß darüber berichtet werden?