4051/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Mag. Dr. Madeleine Petrovic, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend folgendem Kunstwerk im Besitz der Republik Österreich:

 

Werk:

 Bildnis einer Dame

Künstler:

 Heinrich Angeli

derzeit:

 Österreichische Galerie

angegebene Herkunft:

 1958 Widmung von Clarisse Baronin Rothschild

 

 - ehem. Legat Major von Pötsch

 

Seit geraumer Zeit wird in der in - und ausländischen Öffentlichkeit eine rege Diskussion über

Kunstwerke geführt, die von NS - Behörden oder von einzelnen Profiteuren des NS - Regimes

geraubt, enteignet, abgepreßt oder unter dem Wert erworben wurden. Viele Kunstwerke

gelangten nach der Wiedererrichtung der Republik Österreich in Besitz der Republik. Diese

Vorgänge sind in vielen Fällen sowohl rechtlich als auch moralisch nicht unumstritten. Weiters

könnte die Republik Österreich durch eine Verwertung der Rechte an den Werken (z.B.

Ausstellung, Reproduktion, etc.) Profit aus den Schäden von NS - Opfern gezogen haben.

Um Zweifel an der Nachkriegspolitik der Republik Österreich und deren Umgang mit ihren NS -

Opfern auszuräumen, interessieren uns die Vorgeschichte und die Vorgänge, aufgrund deren das

genannte Kunstwerk heute im Besitz der Republik Österreich steht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wer war Besitzer dieses Kunstwerkes am 10. März 1938?

2. Wer waren Besitzer dieses Kunstwerkes zwischen dem 10. März 1938 und heute?

3. Unter welchen genauen Umständen wechselte wann dieses Kunstwerk seine Besitzer?

4. Welche Kontakte zu den Besitzern vom 10. März 1938 oder deren Erben bestanden nach

dem Krieg von Seiten der Republik Österreich und von wem wurden diese mit wem

aufgenommen?

5. Wenn keine Kontakte bestanden, warum nicht und was hat die Republik Österreich bisher

unternommen und was wird sie in Zukunft unternehmen, um diese Kontakte herzustellen,

bzw. die Betroffenen aufzufinden?

6. Wurde dieses Kunstwerk nach Ende der NS - Herrschaft in Österreich von irgendeiner Person

beansprucht und hat diese es erhalten oder wie wurde sie entschädigt?

7. Wenn das Kunstwerk nicht beansprucht wurde, was unternahm die Republik Österreich

bisher und was wird sie in Zukunft unternehmen, um eventuelle rechtmäßige Besitzer bzw.

deren Erben aufzufinden?

8. Welche Erlöse durch die Verwertung von Rechten aus diesem Kunstwerk wurden seitens

der Republik Österreich oder anderen Besitzern zwischen dem 10. März 1938 und heute

lukriert?

9. Was planen Sie im Zusammenhang mit heute nicht mehr eruierbaren ursprünglichen

Besitzern (Besitzer vom 10. März 1938) dieses Kunstwerkes zu unternehmen?

10. Wem wurde von wem genau, wann und in welcher Form das Kunstwerk gewidmet?

11. Wurde irgendwann eine Ausfuhrgenehmigung für ein anderes Kunstwerk aus gleichem

ursprünglichem Besitz (Besitz am 10. März 1938) erteilt?

12. Wenn ja, wann?

13. Gibt es irgendwelche Hinweise darauf, daß diese Widmung eine Bedingung zur Erlangung

einer Ausfuhrgenehmigung im Zusammenhang mit irgendeinem anderen Kunstwerk sein

könnte?

14. Falls nicht alle Fragen beantwortbar sind, stellt sich die Frage, ob und seit wann ihrem

Ministerium bzw. untergeordneten Stellen Unklarheiten bzw. Unrecht - wenn auch nur im

moralischen Sinne - im Zusammenhang mit den Besitzverhältnissen bzw. den

Besitzerwechsel bei diesem Kunstwerk bekannt waren?

15. Welche Konsequenzen wurden bisher aus auftretenden Unklarheiten über ursprüngliche

Besitzer bzw. Besitzerwechsel seitens der Republik Österreich gezogen?

16. Welche grundsätzlichen Entscheidungen über die weitere Vorgangsweise der Republik

Österreich im Zusammenhang mit Unklarheiten bzw. Unrecht - wenn auch nur im

moralischen Sinne - mit diesem Kunstwerk wurden seitens der Republik bisher getroffen,

bzw. planen Sie?

17. Was planen Sie zu unternehmen, um eventuell bestehendes Unrecht - wenn auch nur im

moralischen Sinne - auszugleichen? Welche Dienststellen haben Sie bisher mit diesen

Angelegenheiten befaßt? Welche konkreten Fortschritte sind diesbezüglich von Ihrem

Ministerium und den untergeordneten Dienststellen bisher zu berichten?

18. Gab es bisher eine systematische Erforschung der Vorgänge der Besitzerwechsel seit 10.

März 1938 dieses Kunstwerkes?

19. Falls es bisher keine solche Erforschung gab, planen Sie diese in die Wege zu leiten?

20. Wenn ja, wie und wann soll dies geschehen? Planen Sie auch Experten aus dem Ausland in

dieser Angelegenheit zu beschäftigen?

21. Wem gegenüber darf/muß darüber berichtet werden?