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der Abgeordneten Kiss, Platter
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend STASl-Aktivitäten in Österreich
Pressemeldungen der letzten Tage ist zu entnehmen, daß gegen den früheren DDR-
Agenten Ernst Schwarz (lM"Karl Weber") ein Strafverfahren wegen § 256 StGB -
Geheimer Nachrichtendienst zum Nachteil Österreichs, eingeleitet worden ist.
Bestrebungen, dieses Strafverfahren niederzuschlagen, sind nicht erfolgreich
gewesen.
lm Zusammenhang mit dieser Berichterstattung werden auch immer wieder
Zusammenhänge mit dem Wiener U-Bahn-Bau hergestellt. So soll der ehemalige
Wiener Magistratsdirektor Bandion bestätigt haben, daß sich aus Stasi-Spitzelakten
Kartellabsprachen ergeben hätten, daß es ihm aber nicht gelungen wäre, diese zu
zerschlagen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz folgende
A n f r a g e :
1) Welche konkreten Handlungen, die unter § 256 StGB subsumiert werden,
werden Ernst Schwarz zur Last gelegt?
2) Wie haben die österreichischen Behörden hievon Kenntnis erlangt?
3) Gibt es Möglichkeiten, im Zusammenhang mit Strafverfahren an Akten der
deutschen Gauck-Behörde heranzukommen.
- Wenn ja, welche Erkenntnisse haben Sie daraus gewonnen?
- Wenn nein, gibt es Gespräche, um diese Nachteile für die Justiz zu
beseitigen? .
4) Gibt es im konkreten Strafverfahren Hinweise auf weitere ehemalige Stasi-
Agenten in Österreich?
- Wenn ja, wurden auch gegen diese Strafverfahren eingeleitet?
5) Welche Zusammenhänge zum Wiener U-Bahn-Bau ergeben sich aus dem
konkreten Strafverfahren?
6) Wurden diesbezüglich weitere Strafverfahren eingeleitet?
- Wenn ja, gegen wen und wegen welcher -ratbestände?
7) Von wem wurde für eine Niederschlagung des Strafverfahrens gegen Ernst
Schwarz interveniert?