4265/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend den rassistischen Sprachgebrauch im behördeninternen Verkehr

In einem Bericht der Zeitschrift „Falter“ wurde aufgezeigt, daß österreichische

Sicherheitskräfte in ihren Ermittlungscomputern weiterhin Schwarzafrikaner als

„Neger“ und „Mischlinge“ führen.

Da unbestritten ist, daß es sich bei diesen Ausdrücken um Beleidigungen für die

Betroffenen handelt, hat der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit löblicherweise

bereits im Jahr 1994 sämtliche Bundespolizei - und Sicherheitsdirektionen

angewiesen, derartige Ausdrücke gegenüber Betroffenen nicht zu verwenden.

Das gilt aber offensichtlich nicht für den behördeninternen Sprachgebrauch. Seitens

des Innenministeriums wurde diese Praxis damit gerechtfertigt, daß die Betroffenen

höchstens zufällig im Wege der Akteneinsicht von dem beleidigenden

Sprachgebrauch Kenntnis bekämen und daher in ihren Rechten nicht verletzt seien.

Dieser etwas krausen und trotzig - lebensfremden Auffassung des Innenministeriums

hat sich auch der UVS angeschlossen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Teilen Sie die Auffassung, daß Ausdrücke, die von Betroffenen als Abwertung

oder Beleidigung aufgefaßt werden, wenn sie ihnen gegenüber geäußert

werden, tunlichst auch im behördeninternen Sprachgebrauch zu vermeiden

sind?

2. Werden Sie veranlassen, daß im behördeninternen Sprachgebrauch auf

abwertende und beleidigende Bezeichnungen von bestimmten Minderheiten

verzichtet wird, auch wenn die Betroffenen nur durch Zufall davon erfahren

können, wie behördenintern von ihnen gesprochen wird?

a) wenn nein, bringt die Verwendung von abwertenden und beleidigenden

Bezeichnungen im behördeninternen Sprachgebrauch aus Ihrer Sicht einen

besonderen pädagogischen Vorteil?

b) wenn nein, bringt die Verwendung von abwertenden und beleidigenden

Bezeichnungen im behördeninternen Sprachgebrauch aus Ihrer Sicht einen

besonderen sicherheits - oder verwaltungstechnischen Vorteil?

3. Wie erklären Sie gegenüber Ihren Beamten, daß bestimmte Ausdrücke

gegenüber Parteien zu vermeiden sind, weil sie als abwertend und beleidigend

empfunden werden, während die selben Ausdrücke im behördeninternen

Gebrauch zulässig sein sollen?