4265/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend den rassistischen Sprachgebrauch im behördeninternen Verkehr
In einem Bericht der Zeitschrift „Falter“ wurde aufgezeigt, daß österreichische
Sicherheitskräfte in ihren Ermittlungscomputern weiterhin Schwarzafrikaner als
„Neger“ und „Mischlinge“ führen.
Da unbestritten ist, daß es sich bei diesen Ausdrücken um Beleidigungen für die
Betroffenen handelt, hat der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit löblicherweise
bereits im Jahr 1994 sämtliche Bundespolizei - und Sicherheitsdirektionen
angewiesen, derartige Ausdrücke gegenüber Betroffenen nicht zu verwenden.
Das gilt aber offensichtlich nicht für den behördeninternen Sprachgebrauch. Seitens
des Innenministeriums wurde diese Praxis damit gerechtfertigt, daß die Betroffenen
höchstens zufällig im Wege der Akteneinsicht von dem beleidigenden
Sprachgebrauch Kenntnis bekämen und daher in ihren Rechten nicht verletzt seien.
Dieser etwas krausen und trotzig - lebensfremden Auffassung des Innenministeriums
hat sich auch der UVS angeschlossen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Teilen Sie die Auffassung, daß Ausdrücke, die von Betroffenen als Abwertung
oder Beleidigung aufgefaßt werden, wenn sie ihnen gegenüber geäußert
werden, tunlichst auch im behördeninternen Sprachgebrauch zu vermeiden
sind?
2. Werden Sie veranlassen, daß im behördeninternen Sprachgebrauch auf
abwertende und beleidigende Bezeichnungen von bestimmten Minderheiten
verzichtet wird, auch wenn die Betroffenen nur durch Zufall davon erfahren
können, wie behördenintern von ihnen gesprochen wird?
a) wenn nein, bringt die Verwendung von abwertenden und beleidigenden
Bezeichnungen im behördeninternen Sprachgebrauch aus Ihrer Sicht einen
besonderen pädagogischen Vorteil?
b) wenn nein, bringt die Verwendung von abwertenden und beleidigenden
Bezeichnungen im behördeninternen Sprachgebrauch aus Ihrer Sicht einen
besonderen sicherheits - oder verwaltungstechnischen Vorteil?
3. Wie erklären Sie gegenüber Ihren Beamten, daß bestimmte Ausdrücke
gegenüber Parteien zu vermeiden sind, weil sie als abwertend und beleidigend
empfunden werden, während die selben Ausdrücke im behördeninternen
Gebrauch zulässig sein sollen?