4266/J XX.GP

 

der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Welser Abfallverwertungs GesmbH und Verdacht der fahrlässigen Krida

Den Eigentümern und der Geschäftsführung der Weiser Abfallverwertungs GesmbH wurde

eine fahrlässige Finanzgebarung vorgeworfen. Die Eigentümer seien mangelhaft informiert

worden, die Kapitalerstattung sei zu gering gewesen, die Kostenkalkulation grob fahrlässig.

Dazu gingen bei der Staatsanwaltschaft Wels am 29.7.1997 und am 20.11.1997 eine

1‘Anzeige“ und ein Nachtrag betreffend 8 UT 962/97b ein. Da der Leiter der

Staatsanwaltschaft Wels unseres Wissens der Bruder des Senatsrats Jakubec, der die MVA

in erster Instanz genehmigt hat, und der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Linz, der Bruder

des (inzwischen pensionierten Landesangestellten) Hofrat Buchmayr, dessen Abteilung die

Müllverbrennungsanlage seitens des Landes in die Wege geleitet hatte, ist, bestehen

Befürchtungen, daß der „Anzeige“ nicht mit der notwendigen Objektivität nachgegangen

wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Kann die Staatsanwaltschaft Wels den Eingang der erwähnten „Anzeige“ samt

Nachtrag zum Verdacht der fahrlässigen Krida im Zusammenhang mit der Weiser

Abfallverwertungs GesmbH bestätigen?

2. Welche Erhebungen wurden aufgrund der Anzeige vorgenommen?

3. Was ist der aktuelle Verfahrensstand?