4266/J XX.GP
der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Welser Abfallverwertungs GesmbH und Verdacht der fahrlässigen Krida
Den Eigentümern und der Geschäftsführung der Weiser Abfallverwertungs GesmbH wurde
eine fahrlässige Finanzgebarung vorgeworfen. Die Eigentümer seien mangelhaft informiert
worden, die Kapitalerstattung sei zu gering gewesen, die Kostenkalkulation grob fahrlässig.
Dazu gingen bei der Staatsanwaltschaft Wels am 29.7.1997 und am 20.11.1997 eine
1‘Anzeige“ und ein Nachtrag betreffend 8 UT 962/97b ein. Da der Leiter der
Staatsanwaltschaft Wels unseres Wissens der Bruder des Senatsrats Jakubec, der die MVA
in erster Instanz genehmigt hat, und der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Linz, der Bruder
des (inzwischen pensionierten Landesangestellten) Hofrat Buchmayr, dessen Abteilung die
Müllverbrennungsanlage seitens des Landes in die Wege geleitet hatte, ist, bestehen
Befürchtungen, daß der „Anzeige“ nicht mit der notwendigen Objektivität nachgegangen
wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Kann die Staatsanwaltschaft Wels den Eingang der erwähnten „Anzeige“ samt
Nachtrag zum Verdacht der fahrlässigen Krida im Zusammenhang mit der Weiser
Abfallverwertungs GesmbH bestätigen?
2. Welche Erhebungen wurden aufgrund der Anzeige vorgenommen?
3. Was ist der aktuelle Verfahrensstand?