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der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Tierquälerei
In einer Sendung des RTL (Stern TV) am 17. Jänner 1996 um 22. 15 gab es einen
erschütternden Bericht über das Kupieren von Schwänzen und Ohren bei Hunden. Dabei
wurde erwähnt, daß das Kupieren von Ohren bei Hunden in Deutschland verboten sei.
Tierbesitzer würden deshalb in das benachbarte Österreich fahren, wo dieser Eingriff
erlaubt sei.
Laut § 285a ABGB sind Tiere keine Sachen und werden durch besondere Gesetze geschützt
§ 222 (1) StGB lautet: Wer ein Tier roh mißhandelt oder ihm unnötige Qualen zufügt, ist
mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagsätzen zu bestrafen.
Das Kupieren von Ohren und Schwänzen ist insoferne als rohe Mißhandlung und unnötige
Qual zu sehen, als es einen erheblicher Angriff auf den Körper des Tieres bedeutet und für
die ihm zugefügten Schmerzen kein vernünftiger und berechtigter Zweck vorliegt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1 . Ist das Kupieren von Schwänzen und Ohren bei Hunden Ihrer Meinung nach eine
Mißhandlung?
Wenn ja, wie begründen Sie die Tatsache, daß es in Östereich erlaubt ist?
Wenn nein, warum ist dann zumindest das Kupieren der Ohren in Deutschland
verboten?
2. Welche Möglichkeiten sehen Sie, diese tierquälerischen Handlungen auch in
Östereich zu verbieten bzw. zu ahnden?