43/J

 

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Tierquälerei

 

 

 

In einer Sendung des RTL (Stern TV) am 17. Jänner 1996 um 22. 15 gab es einen

erschütternden Bericht über das Kupieren von Schwänzen und Ohren bei Hunden. Dabei

wurde erwähnt, daß das Kupieren von Ohren bei Hunden in Deutschland verboten sei.

Tierbesitzer würden deshalb in das benachbarte Österreich fahren, wo dieser Eingriff

erlaubt sei.

 

Laut § 285a ABGB sind Tiere keine Sachen und werden durch besondere Gesetze geschützt

 

§ 222 (1) StGB lautet: Wer ein Tier roh mißhandelt oder ihm unnötige Qualen zufügt, ist

mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagsätzen zu bestrafen.

 

Das Kupieren von Ohren und Schwänzen ist insoferne als rohe Mißhandlung und unnötige

Qual zu sehen, als es einen erheblicher Angriff auf den Körper des Tieres bedeutet und für

die ihm zugefügten Schmerzen kein vernünftiger und berechtigter Zweck vorliegt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1 . Ist das Kupieren von Schwänzen und Ohren bei Hunden Ihrer Meinung nach eine

Mißhandlung?

Wenn ja, wie begründen Sie die Tatsache, daß es in Östereich erlaubt ist?

Wenn nein, warum ist dann zumindest das Kupieren der Ohren in Deutschland

verboten?

 

2. Welche Möglichkeiten sehen Sie, diese tierquälerischen Handlungen auch in

Östereich zu verbieten bzw. zu ahnden?