4304/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Behinderung von wirksamen Klimaschutzmaßnahmen in anderen EU - Ländern

Elektroheizungen sind insbesondere aus ökologischen aber auch aus ökonomischen Gründen

abzulehnen. Der Strom zum Betrieb der Elektroheizungen stammt in den Wintermonaten in

vielen Ländern überwiegend aus kalorischen Kraftwerken mit meist niedrigem

Wirkungsgrad. Die CO2 - Emissionen pro Kilowattstunde Nutzenergie sind von allen neu

installierten Heizsystemen die höchsten.

Umso unverständlicher ist, daß der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten im

Rahmen der EU - Notifizierung 97/0844/D zum “Gesetzesentwurf bezüglich Verbot der

Elektroheizungen der Hansestadt Hamburg” ein ebensolches Verbot abgelehnt hat.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Welche Gesetze, etc. ausländischer Gebietskörperschaften sind von Ihrem Ressort

bislang im Rahmen von Notifikationsverfahren beeinsprucht worden?

2. Mit welchen Begründungen sind diese Gesetze, etc. jeweils beeinsprucht worden?

3. Bei welchen Gesetzen, etc., hat die Kommission den Einsprüchen Ihres Ressorts

Rechnung getragen?

4. Welche von Ihrem Ressort beeinspruchten Gesetze, etc. waren klimaschutzrelevant?

5. Stimmt es, daß von Ihrem Ressort der “Gesetzesentwurf bezüglich Verbot der

Elektroheizungen der Hansestadt Hamburg” (Notifizierung 97/0844/D) beeinsprucht

wurde? Wenn ja, mit welcher Begründung?

6. Welche Bundesdienststellen bzw. Interessensvertretungen wurden im Zuge der Erar -

beitung der Stellungnahme zum Notifikationsverfahren konsultiert?

7. Welche Stellungnahmen wurden Ihnen von den Bundesdienststellen bzw. Interessens -

vertretungen zum Notifikationsverfahren übermittelt? Bitte legen Sie die Stellung

nahmen in Kopie bei.

8. Stimmt es, daß die Stellungnahme des BMwA praktisch wortident mit jener der Ober -

österreichischen Kraftwerke AG ist? Wenn ja, wie erklären Sie diesen Sachverhalt?

9. Wurden in Ihrem Haus eigene Recherchen angestellt oder haben Sie sich darauf

beschränkt, die Stellungnahme der OKA abzuschreiben?

10. Falls eigene Recherchen angestellt wurden: Auf welche Studien bzw. Expertisen

wurde dabei zurückgegriffen?

11. Welche Stellungnahmen, Studien und Expertisen wurden im Zusammenhang mit der

Klimarelevanz von Elektroheizungen berücksichtigt?

12. Welchen Schaden würde das "Gesetz bezüglich Verbot der Elektroheizungen der

Hansestadt Hamburg” für die OKA verursachen?

13. Welche formalen Möglichkeiten bestehen, die an die EU - Kommission weitergeleitete

Stellungnahme des BMwA nachträglich zu ändern?