4315/J XX.GP

 

der Abgeordneten Apfelbeck, Mag Haupt, Mag Trattner

und Kollegen

an den Präsidenten des Rechnungshofes

betreffend Kauf und Verkauf von HTM durch die Austria Tabak Werke

Am 11.3.1998 behandelte der Rechnungshofausschuß unter anderem den Kauf/Verkauf der

Firma HTM durch die Austria Tabak Werke.

Der Finanzminister und der RH - Präsident zeigten unterschiedliche Auffassungen

über das potentielle Haftungsrisiko des Staates im Falle der Nichterfüllung

finanzieller Auflagen durch den “Käufer” Eliasch.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wie erfolgte die Auswahl des Käufers Eliasch?

2. Unter welchen Bedingungen übernahm Eliasch die HTM von den ATW?

3. Wurde die Liquidität des Käufers überprüft, wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht?

4. Besteht nicht die Möglichkeit, daß Eliasch gar keinen “finanziellen Background” hat?

5. Gibt es Anzeichen dafür, wer hinter der “Eliasch - Gruppe” steht?

6. Besteht die Gefahr, daß die Republik bei Nichterfüllung finanzieller Auflagen durch

den Käufer zur Schadensabdeckung herangezogen wird? Wenn ja, in welcher Form,

wenn nein, wie wird das gewährleistet? Warum kommt das BMF zu dem Ergebnis,

daß keine Gefahr besteht, obwohl außer Streit gestellt ist, daß der Staat die Einhaltung

der Bedingungen sicherstellen muß?

7. Wie hoch ist der Schaden zu beziffern, der der Republik durch den Kauf entstand?

8. Wie hoch ist der Schaden zu beziffern, der der Republik durch den Verkauf entstand?

9. Wie hoch war die staatliche Beihilfe insgesamt beim HTM - Verkauf?

10. Ist es richtig, daß die Banken noch immer nicht ihre Kreditzusagen an den neuen

Eigentümer eingehalten haben? Wenn ja, aus welchen Gründen?

11. Wie ist der Stand des EU - Verfahrens, das durch andere nicht zum Zuge gekommene

Käuferinteressenten eingeleitet wurde?

12. Wie sehen die Auflagen und Verpflichtungen, die von der EU vorgeschrieben wurden,

in concreto aus?

13. Muß nicht die österreichische Regierung die Einhaltung dieser Auflagen sicherstellen?

Wenn ja, welche Risken bestehen im Falle der Nichteinhaltung der Auflagen durch

den Käufer?

14. Kann Österreich bei Nichteinhaltung der EU - Auflagen durch Eliasch die Beihilfen

zurückfordern? Wenn ja, unter welchem rechtlichen Titel?