4335/J XX.GP

 

der Abgeordneten Gaugg

und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Ergebnis der Überprüfung der Arbeiterkammer Steiermark durch den Rechnungshof

Mit einer Gebarungsüberprüfung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark hat

der Rechnungshof erstmals Auswirkungen dargestellt, welche die sogenannte Reform im

Rahmen des Arbeiterkammergesetzes 1992 bisher gebracht hat. Zugleich liegt damit zum

ersten Mal eine - wenn auch infolge der eingeschränkten Überprüfungsmöglichkeiten nur

teilweise - Darstellung des wirklichen inneren Zustandes einer Arbeiterkammer vor, eine

Darstellung, wie sie den Kriterien des Rechnungshofes entspricht.

Laut einer auf sämtliche Arbeiterkammern in Österreich bezogenen Aussage eines Direktors

der Arbeiterkammer Wien, Cerny, haben im Jahre 1998 - sechs Jahre nach dieser sogenannten

Reform - immer noch 7 Präsidenten Anspruch auf eine Kammerpension schon

nach 5 Jahren (!) im Amt.

Die "Argumentation”, daß diese Regelung jetzt ohnehin nicht mehr gelte, sondern im Auslaufen

begriffen sei, grenzt nicht nur an Verhöhnung der AK-Mitglieder, aus deren Zwangsbeiträgen

diese Ansprüche bis weit ins nächste Jahrtausend hinein befriedigt werden müssen,

sondern gibt auch Anlaß zu der Frage, welche Geisteshaltung dahintersteckt, daß die in der

Arbeiterkammer herrschenden Sozialisten, also Leute, die sich mit Vorliebe selbst für ihre

humanistische Gesinnung preisen, unverhüllt eine Vertröstung auf die sogenannte “biologische

Lösung” vornehmen.

Das heißt also, es sollen sich die Beitragszahler heute damit abfinden, daß die von ihnen

ausgehaltenen Funktionäre irgendwann einmal weniger verdienen werden, während die Beitragszahler

selbst sich schon jetzt, schon seit Jahren einem Arbeitsmarkt ausgesetzt sehen,

der immer mehr einbricht unter den häufig falsch angesetzten und teils überbordenden Vorschriften,

die nicht zum mindesten von genau jenen Funktionären zu verantworten sind für

deren gesicherte und sorgenfreie Zukunft die Arbeitnehmer noch lange zu bezahlen haben

werden.

Wie nebulös die heutigen Vertröstungen sind, erweist sich auch daran, daß mit keinem Wort

die Rede davon ist, in welchem Ausmaß die sogenannten Pflichtmitgliedsbeiträge dann sinken werden,

wenn die angeblich geringeren Ansprüche der Funktionäre und Bediensteten

der Arbeiterkammern zum Tragen kommen werden.

Vor Jahren hat die Arbeiterkammer in Sachen Pensionsbeitrag einen Prozeß gegen einen

Angestellten verloren, sodaß die Eintreibung des Pensionsbeitrages nach der alten Regelung

in Form einzelner Vereinbarungen vor sich gehen mußte. Daraus ergibt sich zum einen

die Frage nach dem Ausmaß, in dem österreichweit von den Kammerbediensteten mit alten

Dienstverträgen Pensionsbeiträge eingehoben werden, zum anderen stellt sich die Frage,

wie das Zahlenverhältnis zwischen den Pensionsbeiträgen der Dienstnehmer mit alten und

jener mit neuen Verträgen ist, und zum dritten ist zu fragen, wie die unterschiedlichen Anfor-

derungen je nach Vertrag der AK - Angestellten - insbesondere zwischen‚"Altvertrags" -

Besitzern und Dienstnehmern, die sich nach der Neuregelung von 1992 in den Kammerdienst

eingereiht haben — mit dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung von Arbeitnehmern

vereinbar ist. Denn eine Ungleichbehandlung der eigenen Dienstnehmer dürfte der Arbeiterkammer

als einer Institution, die den gesetzlichen Auftrag hat, die Interessen von Arbeitnehmern

zu vertreten, nicht gerade gut zu Gesicht stehen.

Aber offensichtlich können sich gerade daraus, daß Arbeitnehmer in einer Arbeitnehmervertretung

beschäftigt sind, Nachteile ergeben. Der Grund dafür besteht nicht zum mindesten

darin, daß Vorgesetzte sich dort primär für professionelle Arbeitnehmerschützer und nicht für

die Vorgesetzten halten, die sie tatsächlich sind. Deshalb glauben sie selbst am besten zu

wissen, was gut für ihre Untergebenen sei, und dadurch entsteht in der Arbeiterkammer ein

spezielles System von Bevormundung auf der einen und Unmündigkeit auf der anderen

Seite.

Die Untergebenen in der Arbeiterkammer geraten dadurch in eine Zwickmühle: Zwar sind sie

als Arbeitnehmer im geschützten Bereich des Arbeitsmarktes Nutznießer von Privilegien, wie

sie außerhalb des geschützten Bereiches undenkbar sind. Aber wenn sie dieser Privilegierung

mit erhöhter Leistungsbereitschaft zu entsprechen versuchen und beispielsweise Vorschläge

zur Behebung von Mißständen oder für Verbesserungen unterbreiten, durch deren

Beachtung auch beizeiten notwendige Adaptierungen herbeigeführt und Anhäufungen von

Rationalisierungspotentialen in den Arbeiterkammern vermieden werden könnten, prallen

diese Vorschläge an der Ignoranz besserwisserischer vermeintlicher Arbeitnehmerschützer

an der Firmenspitze ab. Mit dem dadurch entstehenden Spielraum für immer einschneidendere

Maßnahmen wächst trotz erhöhten Kündigungsschutzes die Sorge um die Sicherheit

des Arbeitsplatzes, insbesondere in einer Zeit steigender Arbeitslosigkeit, weil damit auch

die Zweifel an der Aufrechterhaltbarkeit der Privilegien immer stärker werden.

Wohin unterbleibende innerbetriebliche Anpassungen in den Arbeiterkammern führen, ist im

Zuge der Mitgliederbefragung im Jahre 1996 deutlich geworden. Da konnten teils Hundertschaften

von Bediensteten für die Befragungsmaßnahmen abgestellt werden, ohne daß der

Kammerbetrieb darunter gelitten hätte. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist dies ein untrüglicher

Hinweis auf beträchtliche Rationalisierungspotentiale in den Arbeiterkammern. Rationalisierungspotentiale

aber haben die für die Mitarbeiter ungünstige Eigenschaft, daß sie in

Zeiten knapperer Ressourcen flüssiggemacht werden. Damit entsteht ein Druck auf die Mitarbeiter,

der um so größer ist, je mehr Leerlauf es in einem Betrieb gibt.

Dadurch ergibt sich für AK - Bedienstete die paradoxe Situation, daß sie zwar nach wie vor

von ihren Privilegien profitieren, aber zugleich unter Bedingungen einer wachsenden Sorge

um ihre privilegierten Arbeitsplätze tätig sein müssen. Diese Bedingungen sind der adäquaten

Wahrnehmung der divergierenden Interessen zwischen Vorgesetzten - und Untergebenenseite,

weiters dem Betriebsklima und infolgedessen auch der Arbeitsmoral abträglich,

wodurch letztlich die Kluft zwischen den Privilegien auf der einen und der Arbeitsleistung auf

der anderen Seite vertieft wird.

“Die Presse” schrieb in ihrer Ausgabe vom 4. März 1998: “Als erste Länderkammer wurde

1997 die steirische AK vom Rechnungshof geprüft, der Bericht liegt seit wenigen Tagen vor.

Darin wird der hohe Pensionsaufwand kritisiert: 1996 waren es in Graz knapp 34 Millionen

Schilling bei rund 300 aktiven Beschäftigten und 132 Pensionsberechtigten. Der Rechnungshof

stellte auch fest, daß es noch Pensionszusagen aus der Zeit vor 1992 gibt. Das

Auslaufen dieser nicht kündbaren Zusagen werde noch rund 60 Jahre dauern.”

Dies zeigt die zeitliche Dimension, um die es geht: Die AK - Zwangsmitglieder müssen bereits

im Jahr 1998 in wachsendem Ausmaß damit rechnen, daß sie infolge der “Errungenschaften”

der seit Jahrzehnten sozialistisch beherrschten österreichischen Arbeitnehmervertretung

keinen Platz mehr auf dem Arbeitsmarkt finden werden - als Arbeitslose brauchen sie

freilich keine Beiträge mehr zu bezahlen und sind daher auch für die Arbeiterkammer uninteressant -,

aber sie werden, sofern sie im Besitz eines Arbeitsplatzes sind, auch noch im

Jahr 2058 für Nutznießer allein der AK - Privilegien vor der “Reform” zu bezahlen haben.

Nebenbei gesagt, dürfte das Faktum, daß die Zwangsmitglieder keine Möglichkeit haben,

ihrer Zahlungsverpflichtung für diese Nutznießer des Systems je zu entkommen, nicht gerade

geeignet sein, das Vertrauen zum Rechtsstaat zu vertiefen.

Nichtsdestoweniger sehen die AK - Funktionäre auch nach der Rechnungshof - Überprüfung

noch Anlaß zur Prahlerei, zum Beispiel dort, wo es in einer Presseaussendung heißt: “Auch

durch ständiges Wiederholen ist kein Skandal zu machen: Das erklärt die AK zur täglichen

Anpatzerei durch den freiheitlichen Parteiobmann Jörg Haider. Auch der Rechnungshof anerkenne

die Reformschritte der AK. Im von Haider gestern bemühten Rechnungshofbericht

über die Prüfung der AK Steiermark heißt es wörtlich: ‚Als verwirklicht sah der Rechnungshof

die Reformbestrebungen bei der Festlegung der Funktionärsentgelte an, da diese begrenzt

und großzügige Pensionsleistungen nicht mehr vereinbart wurden.‘ Die AK habe mit der AK

Reform 1992 die Bezüge - und Pensionsregeln neu geregelt, 1996 den nächsten Reformschritt

getan und 1997 die Regeln, wie sie für alle Politiker gelten, in das AK Gesetz übernommen.

Alle diese Regelungen sind offengelegt. Vergangene Woche wurden auch die

Verhandlungen über den Nachvollzug der Pensionsreform in der AK Pension abgeschlossen.”

Offenbar ist in der Arbeiterkammer selbst der Blick für die wirklichen Ergebnisse der Rechnungshof -

Überprüfung inzwischen nachhaltig getrübt. Denn diese können der Arbeiterkammer

nicht als "Persilschein” dienen, sondern werfen vielmehr eine Reihe von Fragen zu diversen

Details auf. Angesichts der offensichtlichen, nicht nur im obigen Zitat zum Ausdruck

kommenden Unfähigkeit der Arbeiterkammer zu realistischer Einschätzung sowohl ihres

eigenen inneren Zustandes als auch der Rechnungshof - Ergebnisse erscheint es um so dringender

geboten, diese Fragen direkt dem für die Arbeiterkammer zuständigen Aufsichtsorgan zu stellen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit

und Soziales nachstehende

Anfrage:

1. Wie viele AK - Dienstnehmer gibt es in ganz Österreich mit Verträgen, die abgeschlossen

wurden, bevor die Rechtslage - beginnend mit 1992 - geändert worden ist?

2. Wie hoch sind österreichweit die Pensionsbeiträge, die von AK - Dienstnehmern mit

“alten” Dienstverträgen pro Jahr eingehoben werden?

3. Wie verteilen sich diese Pensionsbeiträge - wiederum jeweils auf ein Jahr bezogen - auf

die einzelnen Arbeiterkammern in den Bundesländern?

4. Wie hoch ist der durchschnittliche Pensionsbeitrag pro Person und Jahr der AK -

Dienstnehmer mit "alten” Dienstverträgen (gemäß "DBPO”)?

5. Wie hoch ist der durchschnittliche Pensionsbeitrag pro Person und Jahr der AK-

Dienstnehmer mit "neuen” Dienstverträgen (gemäß "RILAK”)?

6. Falls zwischen den Zahlen, die sich aus der Beantwortung der Fragen 4 und 5 ergeben

haben, ein Unterschied besteht: Wodurch ist dieser in der Sache - also nicht bloß im

Hinblick auf den Vorgang einer Regelungsänderung - begründet?

7. Findet der Zustand in der Arbeiterkammer Steiermark, "daß Dienstnehmer, die die gleiche

Funktion ausübten und derselben Dienstordnung unterstellt waren, in bis zu fünf

verschiedenen Verwendungsgruppen eingestuft waren”, Ihr Einverständnis?

8. Gibt es Fälle von Einstufungen in unterschiedlichen Verwendungsgruppen trotz gleicher

Funktionsausübung auch in anderen Arbeiterkammern?

Wenn ja: Wie viele solcher Fälle liegen vor, und in welchen Arbeiterkammern?

9. Wie werden Einstufungen in unterschiedlichen Verwendungsgruppen trotz gleicher

Funktionsausübung von den Arbeiterkammern begründet?

10. In welchem Ausmaß sind Einstufungen in unterschiedlichen Verwendungsgruppen trotz

gleicher Funktionsausübung auf willkürliche Eingriffe von seiten der Leitung der diversen

Kammerbüros zurückzuführen?

11. Erachten Sie die Aufnahme eines "Gleichbehandlungs - Paragraphen” ins Arbeiterkammergesetz

für erforderlich, um Möglichkeiten willkürlicher Maßnahmen von seiten der Direktion

gegenüber den untergebenen AK - Dienstnehmern unter dem Deckmantel, daß

auch die Vorgesetzten dort ohnehin professionelle Arbeitnehmerschützer seien, explizit

zu begrenzen?

Wenn nein, warum nicht?

12. Besteht Ihrer Ansicht nach im Rahmen der Selbstverwaltung größerer, gleicher oder geringerer

Freiraum für Willkür - Akte seitens Personen in leitenden Funktionen - insbesondere

im Hinblick auf Arbeitsverhältnisse - als außerhalb der Selbstverwaltung?

13. Halten Sie Einstufungen in unterschiedlichen Verwendungsgruppen trotz gleicher Funktionsausübung

für ein mit dem Abschluß von Kollektivverträgen üblicherweise verbundenes

Phänomen der Arbeitswelt?

14. Wodurch halten Sie es - über eine formaljuristische Argumentation von der Art ‚"Pacta

sunt servanda” hinaus - für gerechtfertigt, daß auch noch AK-Mitglieder von Geburtsjahrgängen

nach 2030 für die Versorgung heutiger AK - Funktionäre und - Bediensteter

aufzukommen haben werden, obwohl umgekehrt bereits AK - Funktionäre und - Bedienstete,

die nach 1992 in die Arbeiterkammer eintreten, nicht mehr in den vollen Genuß

dieser Privilegien kommen werden?

15. Ist der Fall des steirischen Landesrates Ressel - Kandidatur zur Arbeiterkammerwahl,

obwohl die Arbeiterkammer aus dem angeblichen Dienstverhältnis keine Beiträge erhielt,

sodaß der Rechnungshof die "Rechtmäßigkeit seiner Wahl in Frage” stellt - ein Einzel -

fall, oder gibt es mehrere solche Fälle in den diversen Arbeiterkammern?

Wenn letzteres der Fall ist: Wie viele solche Fälle gibt es, und in welchen Arbeiterkam -

mern haben sie Platz gegriffen?

16. Erhält die Vorgangsweise der Arbeiterkammer Steiermark, “weder für Personalaufnah -

men noch für die Besetzung von Funktionen nachvollziehbare Kriterien festzulegen”, Ihre

Billigung?

Wenn nein: Welche Schritte werden Sie unternehmen, um der Empfehlung des Rech -

nungshofes, “ein objektiviertes Personalaufnahmeverfahren und ein einheitliches Perso -

nalbewertungssystem anzuwenden”, gegenüber der AK Steiermark sowie gegebenen -

falls auch gegenüber anderen Arbeiterkammern Nachdruck zu verleihen?

17. Halten Sie es auf längere Sicht für tragbar, daß die Rahmenhaushaltsordnung für Arbei -

terkammern widersprüchliche Bestimmungen enthält, indem sie einerseits Saldierungen

zuläßt - wobei die Saldierungsbestimmungen nach Ansicht des Rechnungshofes den im

Arbeiterkammergesetz festgelegten Budgetgrundsätzen widersprechen - und sich ande -

rerseits auf die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beruft?

Wenn nein: Welche Schritte planen Sie zur Herbeiführung klarer Verhältnisse in den

Rechnungsabschlüssen der Arbeiterkammern?

18. Halten Sie es für vertretbar, daß es zu keiner Änderung der Organisation des Kammer -

büros gekommen ist, obwohl nach dem Arbeiterkammergesetz 1992 das Kammerbüro

nicht mehr nur - wie zuvor - dem Vorstand verantwortlich ist, sondern nunmehr von je-

dem Organ der Arbeiterkammer Aufträge erhalten kann?

Wenn nein: Welche Schritte werden Sie unternehmen, damit - entsprechend der Emp -

fehlung des Rechnungshofes - den Veränderungen auch in der Organisation des Kam -

merbüros entsprochen wird und statt langwieriger Hierarchieläufe eine größere Flexibili -

tät in der Geschäftstätigkeit der Arbeiterkammer erreicht wird?

19. Nach welchen Kriterien haben Sie in Ihrer Anfragebeantwortung 3332/AB XX. GP jene

Abgrenzung vorgenommen, aus der sich eine Witwenversorgung im Ausmaß von “vier

Fällen in der Arbeiterkammer Steiermark” ergibt, also eine vergleichsweise kleine Zahl,

gemessen am Ergebnis der Überprüfung des Rechnungshofes, daß im Jahre 1996 von

der AK Steiermark an 132 Personen eine Zuschußpension ausbezahlt wurde, “30 % da -

von an Hinterbliebene”?

20. Ist die Organisationsstruktur auch in anderen Arbeiterkammern so beschaffen wie in der

AK Steiermark, daß das Kammerbüro “über kein alle Bereiche umfassendes Informationssystem

verfügt” und die unterschiedlichen Kommunikationsstrukturen eine Beein -

trächtigung der besser organisierten Bereiche durch die schlechter organisierten auf -

rechterhalten, so daß insgesamt das Netzwerk wegen organisatorischer Mängel über -

höhter Aufwendungen bedarf?

21. Mit welchen Vorkehrungen werden Sie dafür Sorge tragen beziehungsweise welche Ver -

änderungen im Arbeiterkammergesetz planen Sie, um zu erreichen, daß ineffiziente Organisationsstrukturen

in den Arbeiterkammern abgebaut werden und somit vermieden

wird, daß überhöhte Kosten und unnötige Aufwendungen die Verschwendung eines Tei -

les der unter Zwangsmitgliedschaft eingetriebenen Mittel bewirken?

22. Werden Sie Schritte unternehmen, um die Verantwortlichkeit des “Leiters des gesamt -

österreichischen ‚Kammerbüros”' (AK-Zeitschrift “Arbeit und Wirtschaft”), Cerny, im Hin -

blick darauf zu überprüfen, daß trotz dessen im Jahre 1991 (!) höchstpersönlich publi -

zierter Feststellung, es gehe in den Arbeiterkammern um "mehr Transparenz durch klare

Kompetenzregelungen, übersichtliche Budgets und Rechnungsabschlüsse”, der Rech -

nungshof im Zuge der Überprüfung einer Arbeiterkammer im Jahre 1997 (!) unter ande -

rem folgende schwerwiegende Mängel oder Mißstände aufdecken mußte: “Nach Ansicht

des RH hatte die Arbeiterkammer diesem Reformgedanken der direkten Zusammenar -

beit in keiner Änderung der Organisation Rechnung getragen”, “der RH stellte bei den

von den Organen zu fassenden Beschlüssen insbesondere folgende schwerwiegende

formale Mängel fest: (1) nicht nachvollziehbare Abstimmungsergebnisse, (2) kompe -

tenzüberschreitungen, (3) nicht rechtmäßig eingerichtete Ausschüsse, (4) unzulässige

Einrichtung von Unterausschüssen, (5) fehlende Kostenaufstellungen und Rechnungs -

abschlüsse der Fachausschüsse, (6) mangelhafte Protokollführung", “die Arbeiterkam -

mer hatte kein Personalinformationssystem eingerichtet”, “die Arbeiterkammer verfügte

über keine aussagefähiges Rechnungswesen”, “die Budgetvoranschläge enthielten keine

lnvestitionspläne”, “die Abschlüsse boten weder einen umfassenden Einblick in die Ge -

barung der Arbeiterkammer noch ließen sie eine gesicherte Aussage über die tatsächli -

che Ertragslage zu”?

23. Wie lange ist Ihrer Einschätzung nach der Fortbestand offengelegter organisatorischer

Mängel und Mißstände - insbesondere in Arbeiterkammern - vertretbar?

24. Halten Sie es für zulässig, daß organisatorische Mängel in Arbeiterkammern länger ver -

schleppt werden als in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst?

25. Was werden Sie gegen die vom Rechnungshof als ungesetzlich erachtete Zuerkennung

von Personalsubventionen - wie jene an das Berufsförderungsinstitut, die der Rech -

nungshof diesmal konkret gerügt hat - unternehmen?

26. Haben Sie von “Zusammenarbeit” einen ebenso weiten Begriff wie die Arbeiterkammer

Steiermark, die darunter auch die Gewährung von Subventionen beispielsweise an den

ÖGB in den Jahren 1995 und 1996 im Ausmaß von 13,3 Millionen Schilling “ohne Bin -

dung an konkrete Vorhaben oder Bedingungen und ohne Bedarfsprüfung” verstanden

hat - mit dem Ergebnis, daß das Geld zum Beispiel “für die Finanzierung von Reisen

(der) Mitglieder ins Ausland”, für “beträchtliche Zuwendungen ... an politische Fraktionen

des Österreichischen Gewerkschaftsbundes” und für “Bildungskosten” von “Personen,

die keine Arbeiterkammer - Mitglieder” sind, verwendet wurde?

27. Auf welche Weise werden Sie eine Änderung des Zustandes herbeiführen, daß derzeit

die Erledigung von Anträgen im Aufgabenbereich der Vollversammlung “zu Beschlüssen

von unzuständigen Organen führen” kann?

28. Werden Sie darauf dringen, daß im Hinblick auf “befristete Beschäftigungsverhältnisse

sowie über 1 000 Werkverträge” in der Arbeiterkammer Steiermark der Empfehlung des

Rechnungshofes Folge geleistet wird, angesichts der “Fülle atypischer Dienstverhältnis -

se und (der) damit zusammenhängenden Problematik der Kettendienstverträge” Überle -

gungen zur Überführung in reguläre Dienstverhältnisse anzustellen?

29. Mit welchen Schritten werden Sie dahin gehend auf die Arbeiterkammern einwirken, daß

die systemimmanente Möglichkeit unwirtschaftlicher Gebarung und überhöhter Kosten -

mit daraus logischerweise resultierender Verschwendung von Arbeitnehmergeld - unter -

bunden wird, wie sie derzeit offensichtlich gegeben ist durch eine bloß nach Aufwand

gegliederte Leistungsübersicht, die vom Rechnungshof als unzureichende Grundlage

realistischer Planung eingeschätzt wird und deren Ablösung durch Einführung eines ko -

stenrechnungssystems empfohlen wird, “auf dessen Grundlage die Arbeiterkammer die

jeweils wirtschaftlichste Entscheidung treffen könnte”?

30. Wann, in welcher Form und von wem werden Sie Berechnungen über die Verschwen -

dung in den Arbeiterkammern anstellen lassen, die sich daraus ergibt, daß durch die - in

interner, von sozialistischen AK-Funktionären abgewürgter Kritik ansatzweise bereits

aufgezeigte und jetzt erstmals vom Rechnungshof bestätigte - ineffiziente AK - Organisa -

tion unnötige zusätzliche Aufwendungen hervorgerufen und aus Arbeitnehmergeld

zwangsfinanziert werden, obwohl diese auf Mißwirtschaftskomponenten in der AK -

Führung zurückzuführenden Aufwendungen bei guter Betriebsorganisation eingespart

werden könnten?

31. Halten Sie es angesichts all der immer offensichtlicher werdenden Versäumnisse und

Unterlassungen der AK - Verantwortlichen für vertretbar gegenüber den Zwangsmitgliedem

der Arbeiterkammern, daß solche Verantwortliche weiterhin über den Umgang mit

den Zwangsbeitragseinnahmen und über die Ver(sch)wendung von Arbeitnehmergeld

bestimmen dürfen?

32. Planen Sie Untersuchungen der Umstände der Entfernung früherer Arbeitnehmer aus

Arbeiterkammern, deren Abgang offensichtlich mit interner Kritik an jener Art von Gebarung

in Arbeiterkammern verbunden war, die nunmehr erstmals vom Rechnungshof gerügt

worden ist, zum Beispiel eine Untersuchung des Abgangs des früheren Leiters der

Abteilung für Marketing und Kommunikation der Arbeiterkammer Wien, Schlifke, nach

dessen Meinung, wie die "WirtschaftsWoche” schrieb, “die geplante Kammerreform

allzu oberflächlich ausfiel”?

Wenn nein: Lehnen Sie solche Untersuchungen ab, weil Sie von der Richtigkeit der Vor -

gangsweise derjenigen überzeugt sind, die heute noch - wie dies zum Beispiel in der Ar -

beiterkammer Wien mit dem Direktor Cerny der Fall ist - in den Arbeiterkammern das

Sagen haben?

33. Wodurch werden Sie auf die Arbeiterkammern einwirken, damit sie das offensichtlich

große interne Rationalisierungspotential zu nutzen beginnen und unter der Voraussetzung,

daß laut Feststellung des Rechnungshofes "die wirtschaftliche Lage der Arbeiterkammer

als äußerst günstig zu bezeichnen” ist, endlich die Beiträge senken, statt immer

unverhohlener als Profiteure der vollen Ausschöpfung der 0,5 - Prozent - Umlagenober -

grenze ihre Zwangsmitglieder auszunutzen - mit der vom Rechnungshof nunmehr

ebenfalls konstatierten Auswirkung, “daß die Pflichtbeiträge der Mitglieder im höheren

Ausmaß stiegen als der Verbraucherpreisindex”?

34. Halten Sie - rein rechtlich ist dies ja offenbar vollkommen in Ordnung - auch unter demokratischen

und ethischen Gesichtspunkten ein System der Selbstverwaltung für gerechtfertigt,

in dem den zwangsweise unterworfenen “Mitgliedern” keine einzige Handhabe

gegen mißwirtschaftliche Gebarung in Kammerbüros - denn nicht die Büros, sondern

die politischen Repräsentanten müssen sich den Wahlen stellen, und deren bis hin zu

AK - Präsidenten reichend mangelnder Einfluß auf Kammerbüros wurde beispielsweise

zur Zeit der AK - Präsidentin Hostasch sogar zum Gegenstand der Zeitungsberichterstattung

(“So muß Hostasch mit ‚Bremsern‘ in den eigenen Reihen fertigwerden. Vor allem

mit AK - Direktor Cerny, einem Funktionär ‚der alten Schule‘ ... Wie lange spielt die Chefin

da noch mit?”, “Täglich Alles”) - zur Verfügung steht?

35. Halten Sie das Privileg, daß es in den Arbeiterkammern jedem Arbeitnehmer selbst an -

heimgestellt ist, die Leistung oder die Nichtleistung eines Pensionsbeitrags festzulegen -

gemäß § 78 Abs. 4 Arbeiterkammergesetz 1992 ist im Falle einer Pensionszusage im

Arbeitsvertrag “die Leistung eines Pensionsbeitrags durch den Arbeitnehmer festzule -

gen” -‚ auch heute noch für angemessen?

Wenn nein: Wann werden Sie die Abschaffung dieses Privilegs veranlassen?

36. Werden Sie darauf hinwirken, den Fehler rückgängig zu machen, daß die Arbeiterkammer

Steiermark “anläßlich der Mitgliederbefragung zusätzliche Überstundenentgelte an

leitende Angestellte trotz gegenteiliger Bestimmung im Dienstvertrag” bezahlte?

37. Bezogen auch in anderen Arbeiterkammern anläßlich der Mitgliederbefragung leitende

Angestellte zusätzliche Überstundenentgelte trotz gegenteiliger Bestimmung im Dienstvertrag?

Wenn ja: Wie viele, in welchem Ausmaß, und in welchen Arbeiterkammern?

38. Wann wird der Rechnungshof die nächste Überprüfung einer Arbeiterkammer vornehmen?

39. Welche Arbeiterkammern werden als nächste vom Rechnungshof überprüft werden?

40. Welche finanziellen und organisatorischen Auswirkungen wird die nunmehr anstehende

Änderung des Arbeiterkammergesetzes nach sich ziehen?

41. Ist Ihnen bekannt, daß es Bestrebungen gibt, die nächsten Arbeiterkammerwahlen nicht,

wie vorgesehen, im Herbst 1999 abzuhalten, sondern erst im darauffolgenden Jahr?

42. Finden solche Bestrebungen Ihr Einverständnis?