4407/J XX.GP

 

der Abg. Böhacker und Kollegen

an den Präsidenten des Rechnungshofes

betreffend Objekt City Point Andrä - Salzburg

Eine Tochterfirma der Creditanstalt CA erwarb im Jahr 1990 in Salzburg das Objekt „City

Point "Andrä“ um 115 Millionen Schilling, welches vor elf Monaten noch um 40 Millionen

Schilling seinen Besitzer wechselte. In diesem Zusammenhang zeigt der Rechnungshof im

Nachtrag zum Tätigkeitsbericht für das Verwaltungsjahr 1996 zahlreiche Unregelmäßigkeiten

auf, die einer näheren Klärung bedürfen.

Von erhöhtem Kaufpreis bis hin zum Fehlen jeglicher Wirtschaftlichkeitsrechnung reiche die

Kritik des Rechnungshofes an der Transaktion des Objekts zwischen CA und Vorbesitzer.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Präsidenten des

Rechnungshofes die nachstehende

Anfrage

1.) Wer waren die Besitzer des Objekts „City Point Andrä“ vor dem Kauf durch die CA?

2.) Von wem hat der Vorbesitzer das Grundstück um 40 Millionen erworben?

3.) Wurden beim Verkauf an die CA ein oder mehrere Vermittler beauftragt?

4.) Wenn ja, welche?

5.) Sind beim Verkauf Provisionen geflossen?

6.) Wenn ja, in welcher Höhe und wohin?

7.) Wie kam der Rechnungshof zu dem Urteil (Nachtrag zum Tätigkeitsbericht für das

Verwaltungsjahr 1996), daß der Kaufpreis beträchtlich überhöht gewesen sein soll?

8.) In welcher Höhe wäre nach Ansicht des Rechnungshofes der Kaufpreis angemessen?

9.) Wie wurde seitens der Bank der anscheinend erhöhte Kaufpreis begründet?

10.) Was waren die genauen Gründe, daß die Creditanstalt CA dem Rechnungshof, die

Einsicht in wichtige Unterlagen verweigerte?

11.) Hat der Rechnungshof alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, um an diese

Unterlagen zu kommen?

12.) Wenn nein, warum nicht?

13.) Welche Projekte mit hoher Ertragskraft (siehe oben erwahnten Rechnungshofbericht,

S.149) wurden mit welchen Kosten des Verursachungsprojektes belastet?