4411/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Haider
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Strukturmaßnahmen im öffentlichen Dienst
Die Regierungsparteien haben im Koalitionsübereinkommen vom 11. März 1996
umfangreiche Strukturmaßnahmen für den Bereich des öffentlichen Dienstes angekündigt,
bisher jedoch noch kaum einen Schritt zur Umsetzung gesetzt.
So ist ein leistungs - und mobilitätsförderndes Dienstrecht nach wie vor nicht in Sicht; die Zahl
von pragmatisierten Dienstverhältnissen hat einen Höchststand erreicht und eine
Verwaltungsreform ist durch in bestimmten Abständen wiederkehrende vage Ankündigungen
("Verwaltungsmanagement“, „Verwaltungs - Innovations - Programm“) ersetzt worden.
Obwohl die Bundesregierung im Zuge der Bemühungen zum Budgetkonsolidierung immer
wieder von einem beabsichtigten Überstundenabbau im öffentlichen Dienst gesprochen hat,
sind budgetäre Auswirkungen derartiger Bemühungen kaum zu bemerken. Dabei stellt sich
die Frage, wie sich ein forcierter Überstundenabbau mit dem gleichzeitig verfügten
Aufnahmestopp überhaupt verträgt, zumal die Bundesregierung auch hinsichtlich einer
Verwaltungsreform keine sichtbaren Erfolge aufzuweisen hat.
Die Beantwortung der von freiheitlichen Abgeordneten eingebrachten parlamentarischen
Anfrage Nr. 3387/J vom 3. Feber 1998, 3348/AB, enthält dazu folgende bemerkenswerte
Ausführungen:
„Da die Produktivitätssteigerungswirkungen der geplanten und zu erarbeitenden Maßnahmen
in den Jahren 1998 und 1999 erst am Beginn stehen, ist in diesen Jahren noch kein genereller
Abbau der Überstunden vorgesehen. Es erscheint aber für die längerfristig vorgesehene
Stabilisierung des Personalaufwandes des Bundes sinnvoller, die Zeit bis zur vollen
Wirksamkeit des Verwaltungs - Innovationsprogrammes durch Überstundenabgeltungen zu
überbrücken, als durch vermehrte
Personalaufnahmen. Auch ist ein Abbau durch
Produktivitätssteigerungen nicht in allen Bereichen in gleicher Weise möglich. Abschließend
ist zu erwähnen, daß beispielsweise im Bundesministerium für Unterricht und kulturelle
Angelegenheiten in den Jahren 1998 und 1999 ein Programm zur Verringerung der
Überstunden läuft, das eine budgetäre Entlastung von rund 900 Mio. S bringen wird.
Die maximale Personalkapazität des Bundes wird mit den Stellenplänen festgelegt. Neue
Arbeitsplätze werden daher durch Überstundenabbau nicht geschaffen. Ziel der
Bundesregierung ist es, durch Aufgabenkritik und Re - engineering der Verwaltungsprozesse
die Personalkapazität zu redimensionieren.
Es ist daher zu befürchten, daß die ohne Reform der Verwaltungsstrukturen erfolgten
Sparmaßnahmen einzig und allein auf dem Rücken der öffentlich Bediensteten ausgetragen
werden und weiter zu der im Zuge der Debatte um die Pensionsreform zutage getretenen
Frustration beitragen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den für die Belange des öffentlichen
Dienstes zuständigen Bundesminister für Finanzen nachstehende
ANFRAGE
1. Ist in absehbarer Zeit mit der Vorlage eines ersten Entwurfes des bereits oftmals
angekündigten Bundesangestelltengesetzes (bzw. Bundesarbeitnehmergesetzes) zu
rechnen?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
2. Wird die Bundesregierung die Verhandlungen mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
auf der Grundlage eines ausformulierten Entwurfes führen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, warum wird anderen interessierten Gruppen keine Gelegenheit gegeben, dazu
Stellung zu nehmen?
3. In der oben angeführten Anfragebeantwortung vom 3. Feber 1998 wurde die Frage, wie
viele Bedienstete mit öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnis zum Stichtag 1. Jänner 1998
im Dienststand des Bundes (insgesamt) sind und wie sie sich auf die einzelnen Ressorts
(selbstverständlich einschließlich der Obersten Organe und der Ausgliederungen wie PTA)
und auf die einzelnen Verwendungsgruppen verteilen, nur unvollständig beantwortet,
weshalb die Fragestellung wiederholt wird?
4. Welche Gründe waren dafür maßgebend, daß die Bundesregierung mit Beschluß vom 4.
März 1997 die Zahl der Beamten in jenen Besoldungsgruppen, für die auch ein
vertragliches Schema besteht, mit den Stand per Ende 1996 limitiert hat?
5. Besteht die Absicht, diesen Beschluß abzuändern?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, sind Sie der Auffassung, daß dieser Beschluß ein ambitioniertes Ziel vorgibt?
6. Welche Besoldungsgruppen sind vom Beschluß betroffen und welches Limit ergibt sich
daraus für jede einzelne dieser Besoldungsgruppen?
7. Wie viele Überstunden wurden 1997 im Bundesbereich insgesamt und aufgegliedert nach
Ressorts (einschließlich Oberste Organe) geleistet?
8. Wie hoch war der Betrag der Überstundenvergütungen, der dafür insgesamt und in den
einzelnen Ressorts (einschließlich Oberste Organe) aufgewendet werden mußte?
9. Wie ist der derzeitige Stand des Verwaltungs - Innovations - Programmes (V.I.P.) und welche
Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung oder wurden bereits für eine Umsetzung
in Aussicht genommen9
10.Teilen Sie die Auffassung, daß das angestrebte Ziel einer 2 - 3 % - igen
Produktivitätssteigerung in den Ressorts ein sehr bescheidenes Ziel darstellt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, weshalb wird eine ambitioniertere
Strukturreform nicht einmal angestrebt?
11. Welche Erwägungen waren für die Auffassung maßgebend, daß es für die längerfristig
vorgesehene Stabilisierung des Personalaufwandes des Bundes sinnvoller sei, „die Zeit bis
zur vollen Wirksamkeit des Verwaltungs - Innovationsprogrammes durch
Überstundenabgeltung zu überbrücken, als durch vermehrte Personalaufnahmen“?
12.Teilen Sie die Auffassung, daß diese Vorgangsweise im Widerspruch zu allen
Bemühungen steht, die Arbeitsplatzsituation für die Österreicherinnen und Österreicher zu
verbessern?
Wenn ja, weshalb halten Sie dennoch an dieser Praxis fest?
Wenn nein, warum nicht?
13.Teilen Sie die Auffassung des ÖGB, daß durch Abbau von Überstunden auch im
öffentlichen Dienst neue Arbeitsplätze geschaffen werden können?
Wenn ja, weshalb halten Sie dennoch an der gegenteiligen Praxis fest?
Wenn nein, warum nicht?
14.Wie hoch war die Gesamtzahl der privatrechtlichen Dienstverhältnisse zum Bund zum
Stichtag 1. Jänner 1998, wie viele davon waren Teilzeitbeschäftigungen?
15.Wie hoch war die Gesamtzahl der öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnisse zum Bund zum
Stichtag 1. Jänner 1998 (siehe Frage 3) und wie viele davon waren
Teilzeitbeschäftigungen?
16.Werden Sie Maßnahmen setzen, um die Möglichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung im
öffentlichen Dienst auszubessern?
Wenn ja, welche konkreten Schritte werden Sie wann setzen?
Wenn nein, warum nicht?