4411/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Haider

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Strukturmaßnahmen im öffentlichen Dienst

Die Regierungsparteien haben im Koalitionsübereinkommen vom 11. März 1996

umfangreiche Strukturmaßnahmen für den Bereich des öffentlichen Dienstes angekündigt,

bisher jedoch noch kaum einen Schritt zur Umsetzung gesetzt.

So ist ein leistungs - und mobilitätsförderndes Dienstrecht nach wie vor nicht in Sicht; die Zahl

von pragmatisierten Dienstverhältnissen hat einen Höchststand erreicht und eine

Verwaltungsreform ist durch in bestimmten Abständen wiederkehrende vage Ankündigungen

("Verwaltungsmanagement“, „Verwaltungs - Innovations - Programm“) ersetzt worden.

Obwohl die Bundesregierung im Zuge der Bemühungen zum Budgetkonsolidierung immer

wieder von einem beabsichtigten Überstundenabbau im öffentlichen Dienst gesprochen hat,

sind budgetäre Auswirkungen derartiger Bemühungen kaum zu bemerken. Dabei stellt sich

die Frage, wie sich ein forcierter Überstundenabbau mit dem gleichzeitig verfügten

Aufnahmestopp überhaupt verträgt, zumal die Bundesregierung auch hinsichtlich einer

Verwaltungsreform keine sichtbaren Erfolge aufzuweisen hat.

Die Beantwortung der von freiheitlichen Abgeordneten eingebrachten parlamentarischen

Anfrage Nr. 3387/J vom 3. Feber 1998, 3348/AB, enthält dazu folgende bemerkenswerte

Ausführungen:

„Da die Produktivitätssteigerungswirkungen der geplanten und zu erarbeitenden Maßnahmen

in den Jahren 1998 und 1999 erst am Beginn stehen, ist in diesen Jahren noch kein genereller

Abbau der Überstunden vorgesehen. Es erscheint aber für die längerfristig vorgesehene

Stabilisierung des Personalaufwandes des Bundes sinnvoller, die Zeit bis zur vollen

Wirksamkeit des Verwaltungs - Innovationsprogrammes durch Überstundenabgeltungen zu

überbrücken, als durch vermehrte Personalaufnahmen. Auch ist ein Abbau durch

Produktivitätssteigerungen nicht in allen Bereichen in gleicher Weise möglich. Abschließend

ist zu erwähnen, daß beispielsweise im Bundesministerium für Unterricht und kulturelle

Angelegenheiten in den Jahren 1998 und 1999 ein Programm zur Verringerung der

Überstunden läuft, das eine budgetäre Entlastung von rund 900 Mio. S bringen wird.

Die maximale Personalkapazität des Bundes wird mit den Stellenplänen festgelegt. Neue

Arbeitsplätze werden daher durch Überstundenabbau nicht geschaffen. Ziel der

Bundesregierung ist es, durch Aufgabenkritik und Re - engineering der Verwaltungsprozesse

die Personalkapazität zu redimensionieren.

Es ist daher zu befürchten, daß die ohne Reform der Verwaltungsstrukturen erfolgten

Sparmaßnahmen einzig und allein auf dem Rücken der öffentlich Bediensteten ausgetragen

werden und weiter zu der im Zuge der Debatte um die Pensionsreform zutage getretenen

Frustration beitragen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den für die Belange des öffentlichen

Dienstes zuständigen Bundesminister für Finanzen nachstehende

ANFRAGE

1. Ist in absehbarer Zeit mit der Vorlage eines ersten Entwurfes des bereits oftmals

angekündigten Bundesangestelltengesetzes (bzw. Bundesarbeitnehmergesetzes) zu

rechnen?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht?

2. Wird die Bundesregierung die Verhandlungen mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

auf der Grundlage eines ausformulierten Entwurfes führen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, warum wird anderen interessierten Gruppen keine Gelegenheit gegeben, dazu

Stellung zu nehmen?

3. In der oben angeführten Anfragebeantwortung vom 3. Feber 1998 wurde die Frage, wie

viele Bedienstete mit öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnis zum Stichtag 1. Jänner 1998

im Dienststand des Bundes (insgesamt) sind und wie sie sich auf die einzelnen Ressorts

(selbstverständlich einschließlich der Obersten Organe und der Ausgliederungen wie PTA)

und auf die einzelnen Verwendungsgruppen verteilen, nur unvollständig beantwortet,

weshalb die Fragestellung wiederholt wird?

4. Welche Gründe waren dafür maßgebend, daß die Bundesregierung mit Beschluß vom 4.

März 1997 die Zahl der Beamten in jenen Besoldungsgruppen, für die auch ein

vertragliches Schema besteht, mit den Stand per Ende 1996 limitiert hat?

5. Besteht die Absicht, diesen Beschluß abzuändern?

Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, sind Sie der Auffassung, daß dieser Beschluß ein ambitioniertes Ziel vorgibt?

6. Welche Besoldungsgruppen sind vom Beschluß betroffen und welches Limit ergibt sich

daraus für jede einzelne dieser Besoldungsgruppen?

7. Wie viele Überstunden wurden 1997 im Bundesbereich insgesamt und aufgegliedert nach

Ressorts (einschließlich Oberste Organe) geleistet?

8. Wie hoch war der Betrag der Überstundenvergütungen, der dafür insgesamt und in den

einzelnen Ressorts (einschließlich Oberste Organe) aufgewendet werden mußte?

9. Wie ist der derzeitige Stand des Verwaltungs - Innovations - Programmes (V.I.P.) und welche

Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung oder wurden bereits für eine Umsetzung

in Aussicht genommen9

10.Teilen Sie die Auffassung, daß das angestrebte Ziel einer 2 - 3 % - igen

Produktivitätssteigerung in den Ressorts ein sehr bescheidenes Ziel darstellt?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, weshalb wird eine ambitioniertere Strukturreform nicht einmal angestrebt?

 

11. Welche Erwägungen waren für die Auffassung maßgebend, daß es für die längerfristig

vorgesehene Stabilisierung des Personalaufwandes des Bundes sinnvoller sei, „die Zeit bis

zur vollen Wirksamkeit des Verwaltungs - Innovationsprogrammes durch

Überstundenabgeltung zu überbrücken, als durch vermehrte Personalaufnahmen“?

12.Teilen Sie die Auffassung, daß diese Vorgangsweise im Widerspruch zu allen

Bemühungen steht, die Arbeitsplatzsituation für die Österreicherinnen und Österreicher zu

verbessern?

Wenn ja, weshalb halten Sie dennoch an dieser Praxis fest?

Wenn nein, warum nicht?

13.Teilen Sie die Auffassung des ÖGB, daß durch Abbau von Überstunden auch im

öffentlichen Dienst neue Arbeitsplätze geschaffen werden können?

Wenn ja, weshalb halten Sie dennoch an der gegenteiligen Praxis fest?

Wenn nein, warum nicht?

14.Wie hoch war die Gesamtzahl der privatrechtlichen Dienstverhältnisse zum Bund zum

Stichtag 1. Jänner 1998, wie viele davon waren Teilzeitbeschäftigungen?

15.Wie hoch war die Gesamtzahl der öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnisse zum Bund zum

Stichtag 1. Jänner 1998 (siehe Frage 3) und wie viele davon waren

Teilzeitbeschäftigungen?

16.Werden Sie Maßnahmen setzen, um die Möglichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung im

öffentlichen Dienst auszubessern?

Wenn ja, welche konkreten Schritte werden Sie wann setzen?

Wenn nein, warum nicht?