4461/J XX.GP

 

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Österreichisches Institut für europäische Sicherheitspolitik

Von 20. bis 24. Juni soll in Wien ein großer „Nato Workshop“ vom „Österreichischen

Institut für Europäische Sicherheitspolitik“ durchgeführt werden. Dieser Workshop wird

zum ersten Mal in einem Land durchgeführt, das nicht Mitglied der Militärallianz ist. Im

Rahmen dieses Workshops der Nato werden 3 Präsidenten, 12 Verteidigungsminister und

die wichtigsten Funktionäre der Nato erwartet. Der österreichische Verteidigungsminister

hat für diese Veranstaltung den Ehrenschutz übernommen. Im Zusammenhang mit der

Durchführung des „Nato Workshops“ ist auch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit im

Sinne einer Abschaffung der immerwährenden Neutralität Österreichs zu befürchten.

Bundespräsident Thomas Klestil hat in seiner Neujahrsansprache 1998 in Bezug auf die

zukünftige Sicherheitspolitik Österreichs „eine volle und offene Information der

Bevölkerung“ verlangt. Die geltende Verfassung der Republik Österreich bekennt sich zur

immerwährenden Neutralität. Daß die Doktrin der Neutralität nicht nur in der

Vergangenheit und Gegenwart gute Dienste für die Sicherheit dieses Landes geleistet hat,

sondern dies auch in der Zukunft tun kann, wird selbst von Befürwortern von NATO und

WEU nicht bestritten. Bündnisfreiheit, Stationierungsverbot und die Nichtteilnahme an

Kriegen sind gute Voraussetzungen für eine friedliche Entwicklung in der Welt. Das sind

auch die drei Elemente der immerwährenden Neutralität. Eine „Plattform für Sicherheit und

Solidarität“ hat im Mal 1998 ein „Handbuch zur österreichischen Sicherheitspolitik“

vorgelegt, mit dem auf durchaus manipulative und propagandistische Weise die

immerwährende Neutralität als überholtes Konzept und ein Nato - Beitritt als geradezu

zwingende Folge der Sicherheitsinteressen des Landes dargelegt wird. Mitglieder der

Plattform sind das „Österr. Institut für Europ. Sicherheitspolitik“, die „Österr.

Offiziersgesellschaft“, das „Institut für Außen - und Sicherheitspolitik“, die „Gesellschaft für

politisch - strategische Studien“ und die „Gesellschaft für interdisziplinäre Studien“.

Aus staatspolitischer Sicht ist der verfassungsrechtliche Bestand für die sicherheitspolitische

Entwicklung der 2.Republik in jedem Fall relevanter, als die weitgehend ungeklärte

Optionenfrage der Bundesregierung. Demokratiepolitisch und verfassungsrechtlich

bedenklich wird die Angelegenheit, wenn ausschließlich jene privaten Vereine und Institute

von Regierungsstellen gefördert werden, die eigentlich die Abschaffung der

immerwährenden Neuträlität zum Ziel haben. Auch wenn das „Österreichische Institut für

Europäische Sicherheit“ (ÖlES) als grundlegende Richtung „unabhängige Sachinformation

über Fragen der europäischen Sicherheit“ angibt, ist der Inhalt der Publikationen und

Veranstaltungen eindeutig gegen den Verfassungsboden der immerwährend neutralen

Republik Österreich orientiert. So kann ja die „volle und offene Information der

Bevölkerung“, wie sie der Bundespräsident Anfang des Jahres verlangt hat, nicht gemeint

gewesen sein. Mit der Durchführung des „Nato Workshops“ im Juni in Wien wird ein

weiterer demonstrativer Akt gesetzt, der die einseitige Ausrichtung des ÖIES auf die Nato

als einziger Sicherheitsstruktur für Europa, unterstreicht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Mit welcher Summe hat das Verteidigungsministerium das „Österreichische Institut

für Europäische Sicherheitspolitik“ im Jahr 1997 subventioniert?

2. Mit welcher Summe hat das Verteidigungsministerium das „Österreichische Institut

für Europäische Sicherheitspoh.tik“ im Jahr 1998 subventioniert?

3. Mit welcher Summe wird das Verteidigungsministerium im Jahr 1999 das ÖIES

finanziell unterstützen?

4. Unter welchen Budgetposten finden sich die Kosten der Unterstützung des ÖIES in

den Jahren 1997/1998/1999?

5. Hat das „Österreichische Institut für Europäische Sicherheitspolitik“ in Ihrem Ressort

für Einzelprojekte, die im Jahr 1998 stattfinden sollen, um finanzielle oder andere

Unterstützung angesucht?

6. Wird das Verteidigungsministerium den Nato -Workshop in Wien mit einer einmaligen

finanziellen Unterstützung fördern?

7. Wurden in den Jahren 1997, 1998 oder 1999 die „Plattform Sicherheit und

Solidarität“, das „Österr. Institut für Europ. Sicherheitspolitik“, die „Österr.

Offiziersgesellschaft“, das „Institut für Außen - und Sicherheitspolitik“, die

„Gesellschaft für politisch - strategische Studien“ und die „Gesellschaft für

interdisziplinäre Studien“ durch das Verteidigungsressort subventioniert und auf

welche Höhe beliefen sich die Unterstützungen (bitte nach Jahr und Vereinigung

aufschlüsseln)?

8. Wurde das „Handbuch zur österreichischen Sicherheit“ von der „Plattform für

Sicherheit und Solidarität“ mit einer einmaligen Subvention finanziell unterstützt?

Wenn ja wie hoch war diese Unterstützung?

9. In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Neutralitätsgesetzes (598 d. Beil. VII

GP) heißt es ausdrücklich. „Der Gesetzesbefehl der Vorlage richtet sich auch an die

vollziehende Gewalt und insbesondere an die Bundesregierung“ Durch welche

lvlaßnahmen werden Sie sicherstellen, daß auch die Öffentlichkeitsarbeits -, Presse - und

Informationsstellen der Bundesregierung diesem Gesetzesbefehl weiterhin folgen

werden?