4461/J XX.GP
des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Österreichisches Institut für europäische Sicherheitspolitik
Von 20. bis 24. Juni soll in Wien ein großer „Nato Workshop“ vom „Österreichischen
Institut für Europäische Sicherheitspolitik“ durchgeführt werden. Dieser Workshop wird
zum ersten Mal in einem Land durchgeführt, das nicht Mitglied der Militärallianz ist. Im
Rahmen dieses Workshops der Nato werden 3 Präsidenten, 12 Verteidigungsminister und
die wichtigsten Funktionäre der Nato erwartet. Der österreichische Verteidigungsminister
hat für diese Veranstaltung den Ehrenschutz übernommen. Im Zusammenhang mit der
Durchführung des „Nato Workshops“ ist auch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit im
Sinne einer Abschaffung der immerwährenden Neutralität Österreichs zu befürchten.
Bundespräsident Thomas Klestil hat in seiner Neujahrsansprache 1998 in Bezug auf die
zukünftige Sicherheitspolitik Österreichs „eine volle und offene Information der
Bevölkerung“ verlangt. Die geltende Verfassung der Republik Österreich bekennt sich zur
immerwährenden Neutralität. Daß die Doktrin der Neutralität nicht nur in der
Vergangenheit und Gegenwart gute Dienste für die Sicherheit dieses Landes geleistet hat,
sondern dies auch in der Zukunft tun kann, wird selbst von Befürwortern von NATO und
WEU nicht bestritten. Bündnisfreiheit, Stationierungsverbot und die Nichtteilnahme an
Kriegen sind gute Voraussetzungen für eine friedliche Entwicklung in der Welt. Das sind
auch die drei Elemente der immerwährenden Neutralität. Eine „Plattform für Sicherheit und
Solidarität“ hat im Mal 1998 ein „Handbuch zur österreichischen Sicherheitspolitik“
vorgelegt, mit dem auf durchaus manipulative und propagandistische Weise die
immerwährende Neutralität als überholtes Konzept und ein Nato - Beitritt als geradezu
zwingende Folge der Sicherheitsinteressen des Landes dargelegt wird. Mitglieder der
Plattform sind das „Österr. Institut für Europ. Sicherheitspolitik“, die „Österr.
Offiziersgesellschaft“, das „Institut für Außen - und Sicherheitspolitik“, die „Gesellschaft für
politisch - strategische Studien“ und die „Gesellschaft für interdisziplinäre Studien“.
Aus staatspolitischer Sicht ist der verfassungsrechtliche Bestand für die sicherheitspolitische
Entwicklung der 2.Republik in jedem Fall relevanter, als die weitgehend ungeklärte
Optionenfrage der Bundesregierung. Demokratiepolitisch und verfassungsrechtlich
bedenklich wird die Angelegenheit, wenn ausschließlich jene privaten Vereine und Institute
von Regierungsstellen gefördert werden, die eigentlich die Abschaffung der
immerwährenden Neuträlität zum Ziel haben. Auch wenn das „Österreichische Institut für
Europäische Sicherheit“ (ÖlES) als grundlegende Richtung „unabhängige Sachinformation
über Fragen der europäischen Sicherheit“ angibt, ist der Inhalt der Publikationen und
Veranstaltungen eindeutig gegen den Verfassungsboden der immerwährend neutralen
Republik Österreich orientiert. So kann ja die „volle und offene Information der
Bevölkerung“, wie sie der
Bundespräsident Anfang des Jahres verlangt hat, nicht gemeint
gewesen sein. Mit der Durchführung des „Nato Workshops“ im Juni in Wien wird ein
weiterer demonstrativer Akt gesetzt, der die einseitige Ausrichtung des ÖIES auf die Nato
als einziger Sicherheitsstruktur für Europa, unterstreicht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Mit welcher Summe hat das Verteidigungsministerium das „Österreichische Institut
für Europäische Sicherheitspolitik“ im Jahr 1997 subventioniert?
2. Mit welcher Summe hat das Verteidigungsministerium das „Österreichische Institut
für Europäische Sicherheitspoh.tik“ im Jahr 1998 subventioniert?
3. Mit welcher Summe wird das Verteidigungsministerium im Jahr 1999 das ÖIES
finanziell unterstützen?
4. Unter welchen Budgetposten finden sich die Kosten der Unterstützung des ÖIES in
den Jahren 1997/1998/1999?
5. Hat das „Österreichische Institut für Europäische Sicherheitspolitik“ in Ihrem Ressort
für Einzelprojekte, die im Jahr 1998 stattfinden sollen, um finanzielle oder andere
Unterstützung angesucht?
6. Wird das Verteidigungsministerium den Nato -Workshop in Wien mit einer einmaligen
finanziellen Unterstützung fördern?
7. Wurden in den Jahren 1997, 1998 oder 1999 die „Plattform Sicherheit und
Solidarität“, das „Österr. Institut für Europ. Sicherheitspolitik“, die „Österr.
Offiziersgesellschaft“, das „Institut für Außen - und Sicherheitspolitik“, die
„Gesellschaft für politisch - strategische Studien“ und die „Gesellschaft für
interdisziplinäre Studien“ durch das Verteidigungsressort subventioniert und auf
welche Höhe beliefen sich die Unterstützungen (bitte nach Jahr und Vereinigung
aufschlüsseln)?
8. Wurde das „Handbuch zur österreichischen Sicherheit“ von der „Plattform für
Sicherheit und Solidarität“ mit einer einmaligen Subvention finanziell unterstützt?
Wenn ja wie hoch war diese Unterstützung?
9. In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Neutralitätsgesetzes (598 d. Beil. VII
GP) heißt es ausdrücklich. „Der Gesetzesbefehl der Vorlage richtet sich auch an die
vollziehende Gewalt und insbesondere an die Bundesregierung“ Durch welche
lvlaßnahmen werden Sie sicherstellen, daß auch die Öffentlichkeitsarbeits -, Presse - und
Informationsstellen der Bundesregierung diesem Gesetzesbefehl weiterhin folgen
werden?