4464/J XX.GP
der Abgeordneten Petrovic, Moser, Stoisits, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten & Verbraucherschutz
betreffend falsche öffentliche Beschilderung im Bereich der Baubranche und der
Gastronomie; zivilrechtliche Irreführung der Bevölkerung
Es ist eine weit verbreitete Übung im Bereich der Bauwirtschaft und der Gastronomie, auf
Schildern bzw Hinweistafeln eine „Information“ über Haftungen zu geben.
So findet sich bei praktisch allen Baustellen das Schild „Betreten verboten. Eltern haften für
ihre Kinder.“ In Gastwirtschaften und Restaurants steht meistens bei (unbeaufsichtigten)
Garderobeständern oder Garderobewänden der Hinweise, daß für abhanden gekommene
Garderobe der Gäste nicht gehaftet werde.
In beiden Fällen ist der Inhalt dieser Hinweisschilder juristisch falsch und für nicht
rechtskundige Personen ohne Zweifel irreführend. Eltern haften nur dann für Kinder, wenn
sie eine eigene Sorgfaltspflicht verletzen und Gastwirte haften verschuldensunabhängig in
einem betragsmäßig begrenzten Umfang für abhanden gekommene Garderobestücke.
Die unterfertigten Abgeordneten stehen daher folgende
ANFRAGE:
1. Sind Ihnen die in der Anfrage geschilderten Praktiken bekannt?
2. Wenn ja, wie beurteilen Sie diese Irreführung und was gedenken Sie dagegen zu
unternehmen?
3. Befürchten Sie durch die Falschinformationen de facto eine Verschlechterung der
Rechtsstellung von nicht rechtkundigen Bürger/innen, die den Inhalt der
Hinweisschilder für korrekt halten?
4. Wenn ja, werden Sie die Öffentlichkeit über die notorischen Falschinformationen in
Kenntnis setzen?
5. Werden Sie mit den Interessenvertretungen der betroffenen Branchen Kontakt
aufnehmen, um in Hinkunft Faischinformationen der Öffentlichkeit zu verhindern?
6. Wenn ja, wann wird dies geschehen?
7. Wenn nein, warum nicht?
8. Ist Ihnen bekannt, warum die öffentlich - rechtlichen Körperschaften, die einen Auftrag
zum Schutz der Konsument/inn/en und die Möglichkeit von Verbandsklagen haben, in
diesen Bereichen bisher wenig unternommen haben?
9. Werden Sie diesbezüglich mit diesen Einrichtungen in Kontakt treten, um in Hinkunft
für eine Verbreitung richtiger Informationen zu sorgen?
10. Wenn ja, wann?
11. Wenn nein, warum nicht?
12. Halten Sie die derzeitigen Möglichkeiten der Verbandsklagen für ausreichend im
Lichte der Tatsache, daß im Zusammenhang mit Falschbeschilderungen bisher kaum
Aktivitäten gesetzt worden sind?