4464/J XX.GP

 

der Abgeordneten Petrovic, Moser, Stoisits, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten & Verbraucherschutz

betreffend falsche öffentliche Beschilderung im Bereich der Baubranche und der

Gastronomie; zivilrechtliche Irreführung der Bevölkerung

Es ist eine weit verbreitete Übung im Bereich der Bauwirtschaft und der Gastronomie, auf

Schildern bzw Hinweistafeln eine „Information“ über Haftungen zu geben.

So findet sich bei praktisch allen Baustellen das Schild „Betreten verboten. Eltern haften für

ihre Kinder.“ In Gastwirtschaften und Restaurants steht meistens bei (unbeaufsichtigten)

Garderobeständern oder Garderobewänden der Hinweise, daß für abhanden gekommene

Garderobe der Gäste nicht gehaftet werde.

In beiden Fällen ist der Inhalt dieser Hinweisschilder juristisch falsch und für nicht

rechtskundige Personen ohne Zweifel irreführend. Eltern haften nur dann für Kinder, wenn

sie eine eigene Sorgfaltspflicht verletzen und Gastwirte haften verschuldensunabhängig in

einem betragsmäßig begrenzten Umfang für abhanden gekommene Garderobestücke.

Die unterfertigten Abgeordneten stehen daher folgende

ANFRAGE:

1. Sind Ihnen die in der Anfrage geschilderten Praktiken bekannt?

2. Wenn ja, wie beurteilen Sie diese Irreführung und was gedenken Sie dagegen zu

unternehmen?

3. Befürchten Sie durch die Falschinformationen de facto eine Verschlechterung der

Rechtsstellung von nicht rechtkundigen Bürger/innen, die den Inhalt der

Hinweisschilder für korrekt halten?

4. Wenn ja, werden Sie die Öffentlichkeit über die notorischen Falschinformationen in

Kenntnis setzen?

5. Werden Sie mit den Interessenvertretungen der betroffenen Branchen Kontakt

aufnehmen, um in Hinkunft Faischinformationen der Öffentlichkeit zu verhindern?

6. Wenn ja, wann wird dies geschehen?

7. Wenn nein, warum nicht?

8. Ist Ihnen bekannt, warum die öffentlich - rechtlichen Körperschaften, die einen Auftrag

zum Schutz der Konsument/inn/en und die Möglichkeit von Verbandsklagen haben, in

diesen Bereichen bisher wenig unternommen haben?

9. Werden Sie diesbezüglich mit diesen Einrichtungen in Kontakt treten, um in Hinkunft

für eine Verbreitung richtiger Informationen zu sorgen?

10. Wenn ja, wann?

11. Wenn nein, warum nicht?

12. Halten Sie die derzeitigen Möglichkeiten der Verbandsklagen für ausreichend im

Lichte der Tatsache, daß im Zusammenhang mit Falschbeschilderungen bisher kaum

Aktivitäten gesetzt worden sind?