4467/J XX.GP
der Abgeordneten Morak und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend die Produktion und Fertigstellung des Filmes "Jedermanns Fest"
Im Zusammenhang mit den seit Dezember 1996 unterbrochenen Dreharbeiten des
Filmes "Jedermanns Fest" (Regie und Drehbuch: Fritz Lehner, Produktion: WEGA -
Film, Hauptdarsteller: Juliette Greco und Klaus Maria Brandauer), bedarf es einer
dringenden Klärung der verfahrenen Situation. Es handelt sich um die teuerste
Nachkriegsproduktion, eine Österreichisch - deutsch - französische Koproduktion von
über 57 Mio Schilling, an welcher der Bund mit 8 Millionen Schilling beteiligt ist. Die
Kofinanzierung gliedert sich wie folgt auf:
In Mio 5:
WEGA - Film |
5.763.336 |
WFF (zusätzliche 4 Millionen S wurden laut Kuratoriumsbeschluß vom 25. Mai 1996 als Ausfallshaftung in Aussicht gestellt) |
7.000.000 |
ÖFI (Überschreitungsreserve von 640.000 S im Februar 1997 beschlossen) |
8.000.000 |
ORF (Überschreitungsreserve von 1.120.000 S am 27. Februar 1997 beschlossen) |
14.000.000 |
Filmstudio Babelsberg |
5.918.096 |
Eurimages |
4.800.000 |
Star Production |
4.709.048 |
WDR |
7.000.000 |
GESAMT: |
57.190.480 |
Die Dreharbeiten wurden im Herbst 1996 (September bis Dezember) begonnen und
im Dezember 1996 unterbrochen, da alle Gelder zu diesem Zeitpunkt bereits
aufgebraucht waren. Die Fortsetzung der Dreharbeiten war für März 1997 vereinbart
worden, fand aber wider Erwarten nicht statt. Obwohl der Fertigstellungstermin für
den Film mit August 1997 festgesetzt war, steht die Produktion seit Dezember 1996,
also seit ca. 17 Monaten, still. In Anbetracht der Tatsache, daß ein 57 Millionen
Schilling Projekt in Frage gestellt ist, in das 8 Millionen Schilling Bundesmittel durch
das ÖFI sowie 14 Millionen Schilling aus dem ORF im Rahmen des Film - und
Fernsehabkommens investiert wurden, scheint es wesentlich, rasch über den Stand
der Produktion und die weitere Vorgangsweise Aufklärung zu erhalten. Eine
erfolgreiche Fertigstellung des Filmes ist für die österreichische Filmwirtschaft auf
Grund der Besetzung der Hauptrollen und des Renommés des Regisseurs
außerordentlich wichtig.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler
nachstehende
Anfrage
1. Zu welchem Zeitpunkt war es klar, daß die Mittel für die Dreharbeiten erschöpft
sind?
2. Wann hat das ÖFI von der Drehunterbrechung erfahren? Welche Gründe wurden
dafür angegeben?
3. Aus welchen Gründen ist das Filmprojekt noch nicht abgeschlossen, obwohl eine
Fertigstellung für August 1997 vereinbart war?
4. In den Förderungsrichtlinien des ÖFI ist festgehalten, daß „auf sparsame und
wirtschaftliche Verwendung der Mittel zu achten" (1.6) ist, was bedeutet, daß
auch der Drehplan nach vorhandenen Ressourcen einzuteilen ist. Weiters ist
vorgesehen, daß „der Förderungsempfänger das Vorhaben gemäß dem vereinbarten
Terminplan durchzuführen hat]" (13.2). Die WEGA - Film hat dieser Vorgabe
anscheinend nicht entsprochen. Welche Konsequenzen hat das ÖFI daraus
gezogen?
5. Gemäß den Förderungsrichtlinien ist der Förderungsempfänger verpflichtet,
„während der Drehzeit wöchentlich die Kosten - und Finanzierungsstände des
geförderten Vorhabens mitzuteilen, desgleichen in Kopie die Wochen - und
Tagesdispositionen sowie Tagesberichte zu übermitteln“. Inwieweit wurde dieser
Vorgabe bei der gegenständlichen Produktion entsprochen?
6. Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß es seitens der Geldgeber keine
Fertigstellungsversicherung nach Bond - Regeln gab, obwohl es sich um eine
derart große und teure Produktion handelt?
7. Sind die Rechte an der Produktion bezüglich der Drehbuchverträge und des
Regievertrages zweifelsfrei geklärt?
8. Welche Möglichkeiten hat Ihrer Meinung nach das ÖFI, auf die tatsächliche
Durchführung des eingereichten Projektes einzuwirken?
9. Was hat das OFI bisher getan, um die Fertigstellung des von ihm geförderten
Filmes durchzusetzen oder aber die Fördergelder zurückerstattet zu bekommen?
10. Obwohl die Dreharbeiten im Dezember 1996 unterbrochen wurden, hat Direktor
Schedl erst am 22.4.1998 in einem Brief an den Produzenten die Position des
ÖFI klargestellt und eine Einigungsfrist zwischen der WEGA - Film und Regisseur
Lehner gesetzt, damit die bereits abgegebene Fertigstellungsgarantie der WEGA -
Film gegenüber dem Filminstitut noch eingehalten werden kann. Wie beurteilen
Sie die Tatsache, daß das ÖFI erst 16 Monate nach Unterbrechung der
Dreharbeiten tätig wurde? Hätte nicht schon viel früher Handlungsbedarf
gegenüber der Produktion bestanden? Hat das Tätigwerden mit der
parlamentarischen Anfrage 3303/J (Vergabekriterien zur Filmförderung) zu tun?
11. Ist diese Vorgangsweise seitens des
ÖFI auch bei anderen Produktionen üblich?
12. Halten Sie es kulturpolitisch für vertretbar, ein vom Bund mit 8 Millionen Schilling
mitsubventioniertes 57 Millionen Schilling - Projekt so lange ungeklärt zu lassen?
Wenn ja, warum ? Wenn nein, welche Schritte werden Sie setzen, damit der Film
„Jedermanns Fest“ als künstlerisch wertvoller und international verwertbarer Film
fertig gestellt wird?
13. Wer ist für die inzwischen angelaufenen Kapitalzinsen haftbar?
14. Sind Sie der Ansicht, daß das ÖFI als Finanzier und Institution zur Förderung des
österreichischen Films seinen Pflichten nachgekommen ist?
15. Wie stellt sich für Sie die derzeitige Situation im Lichte Ihrer Äußerung dar, daß
Film ein Schwerpunktthema für sie ist?