4467/J XX.GP

 

der Abgeordneten Morak und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend die Produktion und Fertigstellung des Filmes "Jedermanns Fest"

Im Zusammenhang mit den seit Dezember 1996 unterbrochenen Dreharbeiten des

Filmes "Jedermanns Fest" (Regie und Drehbuch: Fritz Lehner, Produktion: WEGA -

Film, Hauptdarsteller: Juliette Greco und Klaus Maria Brandauer), bedarf es einer

dringenden Klärung der verfahrenen Situation. Es handelt sich um die teuerste

Nachkriegsproduktion, eine Österreichisch - deutsch - französische Koproduktion von

über 57 Mio Schilling, an welcher der Bund mit 8 Millionen Schilling beteiligt ist. Die

Kofinanzierung gliedert sich wie folgt auf:

In Mio 5:

WEGA - Film

 5.763.336

WFF (zusätzliche 4 Millionen S wurden laut Kuratoriumsbeschluß vom 25. Mai

1996 als Ausfallshaftung in Aussicht gestellt)

 7.000.000

ÖFI (Überschreitungsreserve von 640.000 S im Februar 1997 beschlossen)

 8.000.000

ORF (Überschreitungsreserve von 1.120.000 S am 27. Februar 1997 beschlossen)

 14.000.000

Filmstudio Babelsberg

 5.918.096

Eurimages

 4.800.000

Star Production

 4.709.048

WDR

 7.000.000

GESAMT:

 57.190.480

 

 

Die Dreharbeiten wurden im Herbst 1996 (September bis Dezember) begonnen und

im Dezember 1996 unterbrochen, da alle Gelder zu diesem Zeitpunkt bereits

aufgebraucht waren. Die Fortsetzung der Dreharbeiten war für März 1997 vereinbart

worden, fand aber wider Erwarten nicht statt. Obwohl der Fertigstellungstermin für

den Film mit August 1997 festgesetzt war, steht die Produktion seit Dezember 1996,

also seit ca. 17 Monaten, still. In Anbetracht der Tatsache, daß ein 57 Millionen

Schilling Projekt in Frage gestellt ist, in das 8 Millionen Schilling Bundesmittel durch

das ÖFI sowie 14 Millionen Schilling aus dem ORF im Rahmen des Film - und

Fernsehabkommens investiert wurden, scheint es wesentlich, rasch über den Stand

der Produktion und die weitere Vorgangsweise Aufklärung zu erhalten. Eine

erfolgreiche Fertigstellung des Filmes ist für die österreichische Filmwirtschaft auf

Grund der Besetzung der Hauptrollen und des Renommés des Regisseurs

außerordentlich wichtig.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler

nachstehende

Anfrage

1. Zu welchem Zeitpunkt war es klar, daß die Mittel für die Dreharbeiten erschöpft

sind?

2. Wann hat das ÖFI von der Drehunterbrechung erfahren? Welche Gründe wurden

dafür angegeben?

3. Aus welchen Gründen ist das Filmprojekt noch nicht abgeschlossen, obwohl eine

Fertigstellung für August 1997 vereinbart war?

4. In den Förderungsrichtlinien des ÖFI ist festgehalten, daß „auf sparsame und

wirtschaftliche Verwendung der Mittel zu achten" (1.6) ist, was bedeutet, daß

auch der Drehplan nach vorhandenen Ressourcen einzuteilen ist. Weiters ist

vorgesehen, daß „der Förderungsempfänger das Vorhaben gemäß dem vereinbarten

Terminplan durchzuführen hat]" (13.2). Die WEGA - Film hat dieser Vorgabe

anscheinend nicht entsprochen. Welche Konsequenzen hat das ÖFI daraus

gezogen?

5. Gemäß den Förderungsrichtlinien ist der Förderungsempfänger verpflichtet,

„während der Drehzeit wöchentlich die Kosten - und Finanzierungsstände des

geförderten Vorhabens mitzuteilen, desgleichen in Kopie die Wochen -  und

Tagesdispositionen sowie Tagesberichte zu übermitteln“. Inwieweit wurde dieser

Vorgabe bei der gegenständlichen Produktion entsprochen?

6. Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß es seitens der Geldgeber keine

Fertigstellungsversicherung nach Bond - Regeln gab, obwohl es sich um eine

derart große und teure Produktion handelt?

7. Sind die Rechte an der Produktion bezüglich der Drehbuchverträge und des

Regievertrages zweifelsfrei geklärt?

8. Welche Möglichkeiten hat Ihrer Meinung nach das ÖFI, auf die tatsächliche

Durchführung des eingereichten Projektes einzuwirken?

9. Was hat das OFI bisher getan, um die Fertigstellung des von ihm geförderten

Filmes durchzusetzen oder aber die Fördergelder zurückerstattet zu bekommen?

10. Obwohl die Dreharbeiten im Dezember 1996 unterbrochen wurden, hat Direktor

Schedl erst am 22.4.1998 in einem Brief an den Produzenten die Position des

ÖFI klargestellt und eine Einigungsfrist zwischen der WEGA - Film und Regisseur

Lehner gesetzt, damit die bereits abgegebene Fertigstellungsgarantie der WEGA -

Film gegenüber dem Filminstitut noch eingehalten werden kann. Wie beurteilen

Sie die Tatsache, daß das ÖFI erst 16 Monate nach Unterbrechung der

Dreharbeiten tätig wurde? Hätte nicht schon viel früher Handlungsbedarf

gegenüber der Produktion bestanden? Hat das Tätigwerden mit der

parlamentarischen Anfrage 3303/J (Vergabekriterien zur Filmförderung) zu tun?

11. Ist diese Vorgangsweise seitens des ÖFI auch bei anderen Produktionen üblich?

12. Halten Sie es kulturpolitisch für vertretbar, ein vom Bund mit 8 Millionen Schilling

mitsubventioniertes 57 Millionen Schilling - Projekt so lange ungeklärt zu lassen?

Wenn ja, warum ? Wenn nein, welche Schritte werden Sie setzen, damit der Film

„Jedermanns Fest“ als künstlerisch wertvoller und international verwertbarer Film

fertig gestellt wird?

13. Wer ist für die inzwischen angelaufenen Kapitalzinsen haftbar?

14. Sind Sie der Ansicht, daß das ÖFI als Finanzier und Institution zur Förderung des

österreichischen Films seinen Pflichten nachgekommen ist?

15. Wie stellt sich für Sie die derzeitige Situation im Lichte Ihrer Äußerung dar, daß

Film ein Schwerpunktthema für sie ist?