4559/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Pumberger, Meisinger, Mag. Haupt

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Abführung von Teilen der “Entschädigungen” von Versicherungsvertretern

an ihre Parteien

Die Angemessenheit der "Entschädigungen”, die Versicherungsvertreter in den einzel -

nen Sozialversicherungsträgern für ihre Tätigkeit erhalten, wird immer wieder - auch

medial - in Zweifel gezogen. Nun wurde bekannt, daß angeblich die finanziellen Zu -

wendungen seitens der Sozialversicherungsträger nicht nur den jeweiligen Versiche -

rungsvertretern, sondern offenbar auch zum Teil den sie (indirekt) entsendenden Partei -

en bzw. Fraktionen zugutekommen sollen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Frau

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende

Anfrage:

1. Ist es richtig, daß Teile der den Versicherungsvertretern zustehenden Entschädi -

gungen nicht direkt an diese ausbezahlt werden sondern in Art einer “Partei -

steuer” an Dritte fließen? Wenn ja, auf welche Rechtsgrundlage stützt sich dieser

Abzug und halten Sie diese Vorgangsweise für rechtmäßig?

2. Wenn die Abzüge nicht direkt von den Sozialversicherungsträgern durchgeführt

werden, ist Ihnen bekannt, ob Versicherungsvertreter den sie entsendenden Par -

teien bzw. Fraktionen regelmäßig einen bestimmten Teil ihrer Entschädigungen zu -

kommen lassen?

3. Welche Beträge sind -  wenn derartige Abzüge tatsächlich erfolgen - in den letzten

zehn Jahren jeweils nicht den Versicherungsvertretern verblieben, die sie erhalten

sollten, sondern den sie entsendenden Gruppierungen?

4 Bestehen derartige Praktiken in allen Sozialversicherungsträgern? Wenn nein, in

welchen sind derartige Abzüge bzw. die Abführung von Beträgen durch die Ver -

sicherungsvertreter üblich?

5. Sind davon alle Versicherungsvertreter gleichermaßen betroffen oder erfolgen die

Abzüge bzw. die Abführung von Beträgen durch die Versicherungsvertreter nur

von bestimmten Entschädigungen oder nur zugunsten bestimmter Parteien oder

Fraktionen?

6. Welche Prozentsätze werden jeweils abgeführt und an welchen politischen Organi -

sationen werden die Beträge jeweils übermittelt?

7. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit die Mittel der Sozialversicherung

den Versicherungsvertretern zur Gänze zukommen?

8. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß durch eine entsprechende Gesetzesänderung

die Entschädigungen reduziert werden, da offenbar die Versicherungsvertreter

auch mit einem Teil der ihnen jetzt nach Gesetz zustehenden Entschädigungen

auskommen? Wenn nein, warum nicht?