4570/J XX.GP

 

der Abgeordneten Hagenhofer

und Genossen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Grenzübertritt für Motorradlenker mit einem Führerschein der

Gruppe B

Seit einiger Zeit besteht für Besitzer eines B -Führerscheines die Möglichkeit, nach der

Absolvierung von sechs Fahrstunden die Berechtigung zum Lenken von Motorrädern

zu erwerben.

Wie jetzt bekannt wurde, kam es bereits mehrmals vor, daß diesen österreichischen

Motorradlenkern der Grenzübertritt nach Bayern von den deutschen Behörden unter -

sagt wurde.

Dies widerspricht dem Grundsatz der Reisefreiheit innerhalb der Europäischen Union

und erschwert auch die Situation jener Pendler im deutsch - österreichischen Grenzge -

biet, denen kein Auto zur Verfügung steht.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende Anfrage:

1.) Ist Ihnen das Problem bekannt?

2.) Wenn ja, wie beurteilen Sie den deutschen Standpunkt?

3.) Gibt es Bemühungen Ihres Ressorts, mit den deutschen Behörden eine Lösung

des geschilderten Problems zu erreichen, und wie sind die bisherigen Ergebnisse?

4.) Was werden Sie unternehmen, um die Einreise nach Deutschland für österreichi -

sche Motorradlenker mit einem Führerschein der Gruppe B zu ermöglichen?