4592/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Motter, Kier, Partnerinnen und Partner
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend Förderung der Beratung von bi - kulturellen Paaren
Zu Beginn des Jahres 1998 wurde von der Beratungsstelle "Assoziation Bi - Culturell
für Domino - Paare" (A.B.C.D.) ein Projekt ins Leben gerufen, mit dem Ehepaaren aus
verschiedenen Kulturkreisen Hilfe und Unterstützung bei im Alltagsleben aus der
spezifischen Lebenssituation sich ergebenden Problemen angeboten wird. Für die
Umsetzung dieser sehr sinnvollen Idee fand man zunächst Unterstützung beim
Kolping Werk, das die notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung stellte. Vom
Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie wurde daraufhin eine
Finanzierung für die Gehälter von drei konkreten Personen, die als Beraterinnen und
Berater in Familienangelegenheiten anerkannt sind und für A.B.C.D. arbeiten, im
Rahmen der Familienberatungsstellenförderung gewährt.
Mittlerweile mußte A.B.O.D. seine Zusammenarbeit mit dem Kolping Werk wegen
verschiedener Unstimmigkeiten (Nichtbeachtung von Abmachungen,
Beratungstätigkeit nur noch einmal wöchentlich möglich etc.) leider beenden. Der
Projektleiter wurde sogar vom Kolping Werk gekündigt. Im Rahmen des
Afroasiatischen Instituts (AAI) hat die Beratungsstelle jedoch eine neue und in ihren
Augen günstigere Unterkunft gefunden. Die Förderung des BMUJF geht hingegen
weiterhin an das Kolping Werk, obwohl das gesamte Fachpersonal, für die sie
gewährt wurde, in das AAI umgezogen ist. Ein Antrag auf Gewährung der selben
Förderung für A.B.C.D. im Rahmen des AAI wurde mit dem Hinweis per Schreiben
vom 18. Mai 1998 abgelehnt, daß die Familienberatungsstelle des Kolping Werkes in
den Genuß dieser Subvention komme. Die eigentliche Beratung für bikulturelle
Lebensgemeinschaften findet jedoch in Wirklichkeit weiterhin durch A.B.C.D. statt,
während völlig unklar ist, wofür das Kolping Werk die diesbezügliche Finanzierung
erhält, da die entsprechende Beratung ohne das eigens dafür engagierte
Fachpersonal nicht erfolgen kann.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie:
1. Aus welchem Grund wird die von Ihnen gewährte Förderung für Beratung von bi -
kulturellen Paaren weiterhin an das Kolping Werk bezahlt, obwohl die eigentlichen
Projektbetreiber gekündigt wurden bzw. nun im Rahmen einer anderen Institution
(AAI) tätig sind?
2. Welche Tätigkeit im Rahmen bi - kultureller Beratung erbringt das Kolping Werk
nach Abzug der Beratungssteile A.B.C.D.?
3. Stimmt es, daß die Subvention an die Anstellung von drei konkreten Personen
gebunden wurde, die nun alle nicht mehr im Kolping Werk arbeiten? Wenn ja,
wieso kann die Subvention weiterhin an das Kolping Werk ausbezahlt werden?
4. Aus welchem Grund gewähren Sie die Förderung für bi - kulturelle Beratung nicht
weiterhin für die eigentlichen Projektbetreiber von A.B.C.D. und streichen dafür
den entsprechenden Förderungsbetrag für das Kolping Werk?
5. Halten Sie es für möglich, daß das Kolping Werk die gewährte Förderung
widmungsfremd, also nicht für Beratung von bi - kulturellen Paaren verwendet, da
das entsprechende Fachpersonal nicht mehr dort beschäftigt ist? Wenn ja,
welche Konsequenzen ziehen Sie daraus?