4592/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Motter, Kier, Partnerinnen und Partner

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend Förderung der Beratung von bi - kulturellen Paaren

Zu Beginn des Jahres 1998 wurde von der Beratungsstelle "Assoziation Bi - Culturell

für Domino - Paare" (A.B.C.D.) ein Projekt ins Leben gerufen, mit dem Ehepaaren aus

verschiedenen Kulturkreisen Hilfe und Unterstützung bei im Alltagsleben aus der

spezifischen Lebenssituation sich ergebenden Problemen angeboten wird. Für die

Umsetzung dieser sehr sinnvollen Idee fand man zunächst Unterstützung beim

Kolping Werk, das die notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung stellte. Vom

Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie wurde daraufhin eine

Finanzierung für die Gehälter von drei konkreten Personen, die als Beraterinnen und

Berater in Familienangelegenheiten anerkannt sind und für A.B.C.D. arbeiten, im

Rahmen der Familienberatungsstellenförderung gewährt.

Mittlerweile mußte A.B.O.D. seine Zusammenarbeit mit dem Kolping Werk wegen

verschiedener Unstimmigkeiten (Nichtbeachtung von Abmachungen,

Beratungstätigkeit nur noch einmal wöchentlich möglich etc.) leider beenden. Der

Projektleiter wurde sogar vom Kolping Werk gekündigt. Im Rahmen des

Afroasiatischen Instituts (AAI) hat die Beratungsstelle jedoch eine neue und in ihren

Augen günstigere Unterkunft gefunden. Die Förderung des BMUJF geht hingegen

weiterhin an das Kolping Werk, obwohl das gesamte Fachpersonal, für die sie

gewährt wurde, in das AAI umgezogen ist. Ein Antrag auf Gewährung der selben

Förderung für A.B.C.D. im Rahmen des AAI wurde mit dem Hinweis per Schreiben

vom 18. Mai 1998 abgelehnt, daß die Familienberatungsstelle des Kolping Werkes in

den Genuß dieser Subvention komme. Die eigentliche Beratung für bikulturelle

Lebensgemeinschaften findet jedoch in Wirklichkeit weiterhin durch A.B.C.D. statt,

während völlig unklar ist, wofür das Kolping Werk die diesbezügliche Finanzierung

erhält, da die entsprechende Beratung ohne das eigens dafür engagierte

Fachpersonal nicht erfolgen kann.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende

ANFRAGE

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie:

1. Aus welchem Grund wird die von Ihnen gewährte Förderung für Beratung von bi -

kulturellen Paaren weiterhin an das Kolping Werk bezahlt, obwohl die eigentlichen

Projektbetreiber gekündigt wurden bzw. nun im Rahmen einer anderen Institution

(AAI) tätig sind?

2. Welche Tätigkeit im Rahmen bi - kultureller Beratung erbringt das Kolping Werk

nach Abzug der Beratungssteile A.B.C.D.?

3. Stimmt es, daß die Subvention an die Anstellung von drei konkreten Personen

gebunden wurde, die nun alle nicht mehr im Kolping Werk arbeiten? Wenn ja,

wieso kann die Subvention weiterhin an das Kolping Werk ausbezahlt werden?

4. Aus welchem Grund gewähren Sie die Förderung für bi - kulturelle Beratung nicht

weiterhin für die eigentlichen Projektbetreiber von A.B.C.D. und streichen dafür

den entsprechenden Förderungsbetrag für das Kolping Werk?

5. Halten Sie es für möglich, daß das Kolping Werk die gewährte Förderung

widmungsfremd, also nicht für Beratung von bi - kulturellen Paaren verwendet, da

das entsprechende Fachpersonal nicht mehr dort beschäftigt ist? Wenn ja,

welche Konsequenzen ziehen Sie daraus?