4617/J XX.GP
der Abgeordneten Otmar Brix, Keppelmüller
und Genossen
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend Abfallkontrollen zur Bekämpfung der Umweltkriminalität
Am 23. April 1998 wurde im Rahmen der Budgetverhandlungen an Sie eine mündliche
Anfrage betreffend verschiedene Aspekte der Abfallwirtschaft in Österreich gestellt. Eine
Frage lautete: “Welche Abfallkontrollen werden vom BMUJF zur Bekämpfung der
Umweltkriminalität durchgeführt?” Die Beantwortung dieser Frage hinterließ Unklarheiten.
die präzisiert werden sollten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und
Familie folgende
Anfrage
1. Wieviele Betriebs - bzw. Grenzkontrollen wurden die letzten Jahre von Ihren Mitarbeitern
durchgeführt?
2. Welche Ergebnisse brachten diese Kontrollen ?
3. Wieviele Kontrollen wurden an Grenzübergängen in Kärnten und Tirol hinsichtlich
Export und Import durchgeführt?
4. Welche Ergebnisse brachten diese Kontrollen?
5. Wie oft wurden in den letzten Jahren bei festgestellten Mängeln die Landeshauptleute um
weitere Veranlassungen (Verwaltungsstrafverfahren) ersucht? (Bitte getrennte Aufstellung
nach den einzelnen Bundesländern.)
6. Wie oft wurden bei Anzeigen an das BMUJF bzw. bei dienstlichen Wahrnehmungen von
Mitarbeitern Ihres Ressorts die Landeshauptleute von Ihrem Ressort angewiesen.
unverzüglich Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten? (Bitte getrennte Aufstellung nach
den einzelnen Bundesländern.)
7. Welche Ergebnisse zeitigten diese Anweisungen ?
8. Wie oft wurden im Falle von illegalen Abfallverbringungen die jeweils zuständigen
ausländischen Behörden verständigt ?
9. Welche Ergebnisse zeitigten diese Verständigungen
?
10. Wie sieht die Bilanz der Zusammenarbeit Ihres Ressorts mit den für Umweltfragen
zuständigen Mitarbeitern der Kriminalabteilungen der Landesgendarmeriekommanden
aus?
11. Bis wann sollen zur Erfassung der Daten bezüglich nicht gefährlicher Abfälle die
Aufzeichnungspflichten, die bereits jetzt aufgrund der Abfallnachweisverordnung
bestehen, standardisiert und eine Meldepflicht der Abfallsammler betreffend Menge und
Schlüsselnummer der gesammelten Abfallmenge vorgesehen werden, um auf diese Weise
auf die Daten der Abfallerzeuger rückschtießen zu können?
12. Wie sieht die Bilanz der bisherigen Verwaltungsstrafverfahren aus, die aufgrund von
Kontrollen zur Einhaltung der Verpackungsverordnung eingeleitet wurden?