4617/J XX.GP

 

der Abgeordneten Otmar Brix, Keppelmüller

und Genossen

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend Abfallkontrollen zur Bekämpfung der Umweltkriminalität

Am 23. April 1998 wurde im Rahmen der Budgetverhandlungen an Sie eine mündliche

Anfrage betreffend verschiedene Aspekte der Abfallwirtschaft in Österreich gestellt. Eine

Frage lautete: “Welche Abfallkontrollen werden vom BMUJF zur Bekämpfung der

Umweltkriminalität durchgeführt?” Die Beantwortung dieser Frage hinterließ Unklarheiten.

die präzisiert werden sollten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und

Familie folgende

Anfrage

1. Wieviele Betriebs - bzw. Grenzkontrollen wurden die letzten Jahre von Ihren Mitarbeitern

durchgeführt?

2. Welche Ergebnisse brachten diese Kontrollen ?

3. Wieviele Kontrollen wurden an Grenzübergängen in Kärnten und Tirol hinsichtlich

Export und Import durchgeführt?

4. Welche Ergebnisse brachten diese Kontrollen?

5. Wie oft wurden in den letzten Jahren bei festgestellten Mängeln die Landeshauptleute um

weitere Veranlassungen (Verwaltungsstrafverfahren) ersucht? (Bitte getrennte Aufstellung

nach den einzelnen Bundesländern.)

6. Wie oft wurden bei Anzeigen an das BMUJF bzw. bei dienstlichen Wahrnehmungen von

Mitarbeitern Ihres Ressorts die Landeshauptleute von Ihrem Ressort angewiesen.

unverzüglich Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten? (Bitte getrennte Aufstellung nach

den einzelnen Bundesländern.)

7. Welche Ergebnisse zeitigten diese Anweisungen ?

8. Wie oft wurden im Falle von illegalen Abfallverbringungen die jeweils zuständigen

ausländischen Behörden verständigt ?

9. Welche Ergebnisse zeitigten diese Verständigungen ?

10. Wie sieht die Bilanz der Zusammenarbeit Ihres Ressorts mit den für Umweltfragen

zuständigen Mitarbeitern der Kriminalabteilungen der Landesgendarmeriekommanden

aus?

11. Bis wann sollen zur Erfassung der Daten bezüglich nicht gefährlicher Abfälle die

Aufzeichnungspflichten, die bereits jetzt aufgrund der Abfallnachweisverordnung

bestehen, standardisiert und eine Meldepflicht der Abfallsammler betreffend Menge und

Schlüsselnummer der gesammelten Abfallmenge vorgesehen werden, um auf diese Weise

auf die Daten der Abfallerzeuger rückschtießen zu können?

12. Wie sieht die Bilanz der bisherigen Verwaltungsstrafverfahren aus, die aufgrund von

Kontrollen zur Einhaltung der Verpackungsverordnung eingeleitet wurden?