4619/J XX.GP
der Abgeordneten Lafer, DI Hofmann, Dr. Partik - Pablé
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Verhalten der Untersuchungskommission für den GP Leobersdorf
Aufgrund verschiedener Vorkommnisse auf dem Gendarmerieposten Leobersdorf,
Bezirk Baden, wurde vom Landesgendarmeriekommando eine Untersuchungs -
kommission eingesetzt. Informationen der unterfertigten Abgeordneten zufolge
setzte sich die beauftragte Kommission, bestehend aus Hptm. Schmickl, Hptm.
Kirchner sowie Chefinsp. Nicham bei ihren Erhebungen über gesetzliche
Bestimmungen hinweg: Dem Wunsch eines Beamten nach Zulassung seines
Verteidigers in Disziplinarangelegenheiten wurde nicht entsprochen. Bezinsp.
Reischer wies die Kommissionsmitglieder auf die rechtlichen Bestimmungen ( Er -
kenntnis des VwGH vom 13.12.1990 bzw. AVG) hin, seine Einwände wurden
jedoch mit lediglich polemischen Äusserungen erwidert. Damit setzten sich die
Beamten der Kommission bewußt über bestehende Bundesgesetze hinweg.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den
Herrn Bundesminister für Inneres nachstehende
ANFRAGE:
1. Ist Ihnen der dargestellte Sachverhalt bekannt?
2. Werden Sie dienstrechtliche Schritte gegen die Mitglieder der betreffenden
Untersuchungskommission einleiten?
Wenn ja, wann und welche konkreten Schritte werden Sie setzen?
Wenn nein, warum nicht?
3. Sind Ihnen andere derartige Fälle bekannt, in denen sich Untersuchungs -
kommissionen über rechtliche Bestimmungen hinweg gesetzt haben?
Wenn ja, wie oft kam das bereits vor, um welche Fälle handelt es sich und
welche dienstrechtlichen Konsequenzen zog dies für die betreffenden Beamten
nach sich?
4. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, um für die Zukunft zu
gewährleisten, daß die gesetzlichen Bestimmungen von Mitgliedern einer Unter -
suchungskommission beachtet werden?