4636/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend mechanische Ein - bzw. Ausstiegshilfen der ÖBB für behinderte Menschen
Jahrelang forderten behinderte Menschen einen barrierefreien Einstieg in Zügen.
Mechanische Ein - bzw. Ausstiegshilfen, die durch das Bahnpersonal zu bedienen sind,
stehen seit ca. 7 Jahren an vielen Bahnhöfen in Österreich zur Verfügung. Dadurch sollte
es, speziell für RollstuhlfahrerInnen, zu einer wesentlichen Verbesserung der Benutzbarkeit
der Österreichischen Bundesbahnen kommen.
In der Praxis funktioniert die Ein - bzw. Ausstiegshilfe durch das Bahnpersonal an den
einzelnen Bahnhöfen sehr unterschiedlich.
Unabhängig davon, daß es an vielen Bahnhöfen noch keine mechanischen Ein - bzw.
Ausstiegshilfen gibt, werden diese Vorrichtungen auf Bahnhöfen, wo sie bereits vorhanden
sind, sehr oft nicht verwendet.
Besonders RollstuhlfahrerInnen werden durch die Verweigerung des Bahnpersonals, die
mechanische Ein - bzw. Ausstiegshilfen zu verwenden, dazu gezwungen entweder auf den
nächst möglichen Bahnhof weiterzufahren oder wenn RollstuhlfahrerInnen auf die
Herbeischaffung der mechanischen Ein - bzw. Ausstiegshilfen bestehen, passiert dies nicht
nur mit großem Widerstand durch das Bahnhofspersonal, sondern führt meist dazu, daß es
zu Verspätungen kommt oder der Bahnvorstand den Anschlußzug abfahren läßt. So war es
unter anderem nicht nur im Dezember in Bruck an der Mur, sondern auch erst wieder am
20. März d.J. am Bahnhof in Attnang - Puchheim.
Das Bahnpersonal verlangte nicht nur in Bruck an der Mur, sondern auch in Attnang
Puchheim, daß der Rollstuhl nicht
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. An welchen Bahnhöfen ist bereits eine mechanische Ein - bzw. Ausstiegshilfe vorhanden?
Auflistung der Bahnhöfe in ganz Österreich
2. Aus welchen Gründen verfügen die restlichen Bahnhöfe noch über keine mechanischen
Ein - bzw. Ausstiegshilfen?
3. Werden Sie alle besetzten Bahnhöfe automatisch mit mechanischen Ein - bzw.
Ausstiegshilfen ausstatten?
Wenn ja: Bis wann wird dieser Vorgang abgeschlossen sein?
Wenn nein: Warum nicht?
4. Gibt es entsprechende Richtlinien, die das Bahnpersonal verpflichtet, die mechanischen
Ein - bzw. Ausstiegshilfen zu benutzen?
Wenn ja: Wie lauten diese?
Wenn nein: Warum nicht?
5. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben rollstuhlfahrenden BahnbenutzerInnen, wenn
das Bahnpersonal die Benutzung der mechanischen Ein - bzw. Ausstiegshilfen
verweigert?
6. Wer haftet für Personen - und Sachschäden, wenn es durch die Nichtbenutzung der
mechanischen Ein - bzw. Ausstiegshilfen beim Ein - bzw. Ausladen von
rollstuhlfahrenden Personen zu Unfällen komm?
7. Wer haftet für Personen - und Sachschäden, wenn es durch ein Nichtvorhandensein der
mechanischen Ein - bzw. Ausstiegshilfen beim Ein - bzw. Ausladen von
rollstuhlfahrenden Personen zu Unfällen komm?
8. In welchem Gesetz sind die Haftungsfragen zu Punkt 6 und 7 geregelt?
9. Wie hoch war die Anzahl der Unfälle mit Personen - und/oder Sachschäden aufgrund
fehlender oder nicht verwendeter Ein - bzw. Ausstiegshilfen von 1992 - 1997?
(Auflistung pro Jahr)
10. Wurden alle Unfälle mit Personen - und/oder Sachschäden aufgrund fehlender oder nicht
verwendeter Ein - bzw. Ausstiegshilfen finanziell entschädigt?
11. Wie hoch waren die Summen der Entschädigungen für Personen - und/oder Sachschäden
aufgrund fehlender - oder nicht verwendeter Ein - bzw. Ausstiegshilfen von 1992 - 1997?
(Auflistung pro Jahr/Personen - /Sachschaden)
12. Wurden alle Unfälle mit Personen - und/oder Sachschäden aufgrund fehlender oder nicht
verwendeter Ein - bzw. Ausstiegshilfen dokumentiert?
Wenn ja: Wo liegen diese Dokumentationen (Unfallmeldungen) auf?
Wenn nein: Warum wurden die Unfälle nicht lückenlos dokumentiert?
13. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die Benutzung der Ein - bzw. Ausstiegshilfen an
allen besetzten Bahnhöfen vorgeschrieben wird?
Wenn ja: In welcher Form wird diese Anweisung erfolgen?
Wenn nein: Warum nicht?