4637/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr
betreffend Behindertenbeauftragte an den Universitäten
1993 wurden vom damaligen Wissenschaftsminister Busek an den Universitäten Wien,
Graz, Salzburg, Klagenfurt und Innsbruck Behindertenbeauftragte bestellt.
Die starke Inanspruchnahme zeigt die enorme Wichtigkeit dieser Stellen.
In der Zwischenzeit sind 3 Stellen wieder frei geworden (1 Kündigung/2 Karenzierungen),
wurden aber in der Zwischenzeit noch immer nicht nachbesetzt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) In Wien wurde von Seiten des Rektors der Universität bereits vor einem dreiviertel
Jahr um Nachbesetzung von 2 freigewordenen Behindertenbeauftragten - Stellen
angesucht. Warum wurde bis heute keine dieser Stellen nachbesetzt?
2) Bis wann gedenken Sie diese Stellen nachzubesetzen?
3) In Salzburg scheiterte die Nachbesetzung der Behindertenbeauftragten - Stelle an der
Definition dieser Stelle als "ad personam" - Stelle. Ist diese Definition gerechtfertigt?
4) Für eine kontinuierliche Arbeit für die behinderten Studentinnen und Studenten ist es
unbedingt notwendig, daß die Stellen der Behindertenbeauftragten nicht an die
jeweilige Person gebunden sind, sondern im normalen Personalkontingent enthalten
sind. Werden Sie für eine derartige Regelung Sorge tragen?
5) Werden Sie dafür sorgen, daß es an der Universität Salzburg wieder eine(n)
Behindertenbeauftragte(n) gibt und bis wann wird die Stelle nachbesetzt sein?