4647/J XX.GP

 

der Abgeordneten Motter, Gredler, Partner und Partnerinnen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Blutspenden von Hämochromatose - Kranken

Hämochromatose ist eine genetische Eisenspeichererkrankung und eine der am häufigsten

angeborenen Stoffwechselkrankheiten. Sie beruht auf einer vermehrten Eisenresorption im

Dünndarm, wodurch es zu Eisenablagerungen in verschiedenen Geweben kommt, die

unterschiedliche Symptome nach sich ziehen. Durch eine frühzeitige Diagnose aber können

die Erkrankten mithilfe lebenslanger, regelmäßiger Aderlässe therapiert werden.

Blutspenden wäre daher bei Hämochromatose die Therapie der Wahl, da die Betroffenen

einerseits ihre eigene Therapie quasi selbst finanzieren, andererseits als Dauerspender

große Mengen von Spenderblut zur Verfügung stellen würden. Je nach Ausprägung des

Krankheitsbildes ist allerdings die Frist, innerhalb der die Blutabnahmen durchgeführt werden

müssen, kürzer als es die gesetzlichen Regelung vorsieht. In den Richtlinien des

Bundesministeriums wird vorgeschrieben, daß Männer eine Frist von acht Wochen, Frauen

drei Monate zwischen den einzelnen Blutspendeterminen einhalten.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende

Anfrage

1) Liegen Ihnen Erkenntnisse vor, die hinsichtlich von häufigeren Blutspenden

Hämochromatose - Erkrankter Bedenken enthalten?

2) Sollten die Blutspenden der erwähnten Spendergruppe unbedenklich sein, könnten Sie

sich vorstellen, für die Hämochromatose eine Ausnahmeregelung zu schaffen?

3) Wenn ja, bis wann soll diese Regelung vorliegen?