4647/J XX.GP
der Abgeordneten Motter, Gredler, Partner und Partnerinnen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Blutspenden von Hämochromatose - Kranken
Hämochromatose ist eine genetische Eisenspeichererkrankung und eine der am häufigsten
angeborenen Stoffwechselkrankheiten. Sie beruht auf einer vermehrten Eisenresorption im
Dünndarm, wodurch es zu Eisenablagerungen in verschiedenen Geweben kommt, die
unterschiedliche Symptome nach sich ziehen. Durch eine frühzeitige Diagnose aber können
die Erkrankten mithilfe lebenslanger, regelmäßiger Aderlässe therapiert werden.
Blutspenden wäre daher bei Hämochromatose die Therapie der Wahl, da die Betroffenen
einerseits ihre eigene Therapie quasi selbst finanzieren, andererseits als Dauerspender
große Mengen von Spenderblut zur Verfügung stellen würden. Je nach Ausprägung des
Krankheitsbildes ist allerdings die Frist, innerhalb der die Blutabnahmen durchgeführt werden
müssen, kürzer als es die gesetzlichen Regelung vorsieht. In den Richtlinien des
Bundesministeriums wird vorgeschrieben, daß Männer eine Frist von acht Wochen, Frauen
drei Monate zwischen den einzelnen Blutspendeterminen einhalten.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende
Anfrage
1) Liegen Ihnen Erkenntnisse vor, die hinsichtlich von häufigeren Blutspenden
Hämochromatose - Erkrankter Bedenken enthalten?
2) Sollten die Blutspenden der erwähnten Spendergruppe unbedenklich sein, könnten Sie
sich vorstellen, für die Hämochromatose eine Ausnahmeregelung zu schaffen?
3) Wenn ja, bis wann soll diese Regelung vorliegen?