4690/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Haupt
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Stand der Verfahren im "BBU - Skandal"
Der damalige BBU - Liquidator Reindt verkaufte die BBU - Zinkhütte an die Asamer - Gruppe.
90 Mio. öS wurden als Kaufpreis dafür vereinbart, obwohl der wahre Wert weit darüber lag
und die 1994 noch verstaatlichte ASA - Gruppe 120 Mio. öS bot.
Der Erwerber zahlte lediglich ca. 37 Mio. öS für die Deponieliegenschaft auf dem gegenüber-
liegenden Gailitz - Ufer in Arnoldstein, die Kreditfinanzierung erfolgte bei der Kärntner
Landes - Hypo. Auf dem Deponieareal besitzt mittlerweile das Kreditinstitut ein Pfandrecht in
der Höhe von 180 Mio. öS.
Die ABRG (Asamer - Becker - Recycling GmbH) ist bei der Hypo mit 110 Mio. öS verschuldet,
die aus der Deponieerrichtung und vier Jahren Zinsenlast resultieren, bei der CA - Klagenfurt
mit 20 Mio., bei der BKS und bei der Raika Arnoldstein mit je etwa 10 Mio.
Für den Anteil an der ABRG, den Reindt um 218.000 öS erwarb und der bei der
Krumpendorfer Investmentfirma AvW (Auer v. Welsbach), deren Aufsichtsratspräsident er
war, deponiert wurde, erhielt der BBU - Liquidator durch den Einstieg der deutschen Becker -
Gruppe in die ABRG 7 Mio. öS.
Die ABRG wurde von der Österreichischen Kommunalkredit AG in der Höhe von 115 Mio.
öS gefördert.
Der für Altlastensanierungen zuständige Prokurist der Kommunalkredit, Temmel, verlangte
dafür 6 Mio. öS Provision vom ehemaligen ABRG - Geschäftsführer Preis, und von Eckhart,
den derzeitigen Liquidator der BBU, ein Konsulentenhonorar von 3 % des BBU - Anteiles von
64,42 Mio. öS, ca. 2 Mio. von den für die Gesamtthermik veranschlagten 194 Mio., wovon ein
Drittel - also die 64,42 Mio. - von der BBU finanziert werden sollte, weiters einen Auftrag für
die PORR - Umwelt, eine Tochter der Baufirma PORR. Dementsprechende Aktenvermerke
wurden
von den damaligen ABRG - Geschäftsführern Preis und Eckhart erstellt.
Es liegt der Verdacht nahe, daß die ABRG zwar kassiert, nicht aber saniert hat: Von 50.000 t
zinkhältigen Schlammes wurden lediglich 10.000 t verbrannt, weiterer aus anderen
Bundesländern zugelieferter Restmüll und 6.000 t Aluminiumkretzer liegen zusätzlich auf
ehemaligem BBU - Gelände.
Die Intervention des OÖ - VP - Politikers Leitl bei DM Bartenstein 1997 sollte scheinbar die
Umweltauflagen zugunsten der Asamer - Gruppe aufweichen.
Der Verdacht einer Parteienfinanzierung ist nicht auszuschließen.
Die politische Tragweite des Falles Arnoldstein wird vergrößert durch die bereits 1988
vereinbarte Liquidierung von 1200 Arbeitsplätzen statt der vorgegebenen Sanierung des
Standortes im Rahmen des Verkaufes der BBU an die Deutsche Metallgesellschaft (MG) in
Frankfurt/Main. Die Unterschrift von ÖBAG - Generaldirektor Staska unter die
Absichtserklärung erfolgte mit Wissen der damaligen Bundesregierung. Der Vorstandsdirektor
der MG, Schimmelbusch der die MG fast in den Konkurs getrieben hätte und deshalb
ausscheiden mußte, betätigte sich als Berater von Vranitzky.
Der Rahmenvertrag, abgeschlossen zwischen der BBU und der ABRG, verpflichtete die
Asamer - Gruppe zu folgenden Zahlungen:
22 Mio. öS plus MWSt für die Dörschelofenanlage,
22 Mio. öS plus MWSt für die Wirbelschichtofenanlage,
5 Mio. öS plus MWSt für die Gebäude der Zinkhütte,
350.053 öS Buchwert für die 55.000 Quadratmeter Grundstücke des Werksgeländes
der Zinkhütte, auf denen sich wiederverwertbares und somit wertsteigerndes
Buntmetall, das ziffernmäßig überhaupt unberücksichtigt blieb, befindet.
Diese Zahlungen wurden bisher nicht geleistet.
Die Rauchgasentschwefelungsanlage, die 1988 um 200 Mio. öS als Teil des Dörschelofens
fertiggestellt wurde, fand auch keine Berücksichtigung.
Reindt wurde Geschäftsführer der ABRG, der er zuvor als BBU - Liquidator den äußerst
großzügigen Rahmenvertrag zum Erwerb der Zinkhütte ermöglichte.
Der wahre Wert von Anlagen, Grundstücken und der in Altlasten enthaltenen Wertschöpfung
(Zinkanteile)
beläuft sich auf etwa 800 Mio. öS.
Die BBU, ÖKK, Porr Umwelttechnik und ABRG teilten kürzlich der Kärntner
Landesregierung mit, nicht im Stande zu sein, die BBU - Altlasten thermisch zu verarbeiten,
und boten die von ihr aus finanziellen Gründen von Anfang an favorisierte Deponievariante
an. Sie teilten der Behörde Abt. 8W ihre Absicht mit, die 40.000 t schwermetallhaltige
Fraktion mit Zement zu verfestigen und auf die Deponie vor Ort zu legen.
Dadurch ist aber eine weitere Nutzung des Standortes Arnoldstein gefährdet, obwohl Projekte,
wie das von der OMV geplante Recyclingzentrum, Aussicht auf Realisierung haben.
Es erscheint erforderlich, daß der BMF als Eigentümervertreter der ÖBAG auf Staska
einwirkt, den mit der ABRG geschlossenen Vertrag zu kündigen, weil diese ihre
Verpflichtungen der Altlastensanierung nicht erfüllte.
Die versprochenen Arbeitsplätze wurden nicht geschaffen bzw. erhalten, das Umweltproblem
blieb bisher ungelöst, die politischen Verstrickungen werden verschleiert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz folgende
ANFRAGE
1. Welche rechtlichen Auswirkungen hat der Verkauf der BBU - Zinkhütte durch den
Liquidator Reindt an die Asamer - Gruppe zu einem Dumpingpreis, obwohl etwa durch
die ASA - Gruppe ein höheres Anbot am Tisch lag?
2. Welche Konsequenzen ergibt die nicht vollständig erfolgte Kaufpreiszahlung im
vorliegenden Fall für die Asamer - Gruppe und für Reindt?
3. Wie erklären Sie sich als Justizminister, daß der Anteil an der ABRG, den Reindt um
218.000 öS erworben hatte, der deutschen Becker - Gruppe bei ihrem Einstieg kurze
Zeit später 7 Mio. öS wert war?
4. Kann der zwischen der BBU und der ABRG geschlossene Rahmenvertrag durch die
massiven Vertragsverletzungen von Seiten des Erwerbers nicht von der ÖBAG
gekündigt
werden?
a. Wenn ja, warum wird die Bundesregierung in persona BMF als
Eigentümervertreter nicht tätig?
b. Wenn nein, warum nicht?
5. Mit welcher Begründung wurden die im Vertrag vereinbarten Zahlungen, wie etwa je
22 Mio. öS (plus MWSt) für die Dörschelofenanlage und die Wirbelschichtofenanlage,
5 Mio. öS (plus MWSt) für die Gebäude der Zinkhütte, verweigert?
6. Warum blieb das sich auf den Grundstücken befindliche, wertsteigernde Buntmetall
ebenso ziffemmäßig unberücksichtigt wie die 1988 um 200 Mio. öS fertiggestellte
Rauchgasentschwefelungsanlage?
a. Ist es richtig, daß sich der wahre Wert von Anlagen, Grundstücken und der in
Altlasten enthaltenen Wertschöpfung auf etwa 800 Mio. öS beläuft?
7. Wie erklären Sie sich als Justizminister, daß der Anteil an der ABRG, den Reindt um
218.000 öS erworben hatte, kurze Zeit später der deutschen Becker - Gruppe bei ihrem
Eintritt 7 Mio. öS wert war?
8. Warum wurde die Förderung von 115 Mio. öS, die der ABRG von der ÖKK
überwiesen wurde, nicht auf die zweckgemäße Verwendung überprüft?
9. Welche Konsequenzen hat das Verlangen des für Altlasten zuständigen ÖKK -
Prokuristen Temmel, für die zugesprochene Förderung 6 Mio. öS Provision vom
damaligen ABRG -Geschäftsführer Preis und von Eckhart, den derzeitigen BBU -
Liquidator, ein Konsulentenhonorar von ca. 2 Mio. zu erhalten?
a. Forderte Temmel auch einen Auftrag für die PORR - Umwelt?
b. Mit welchem Erfolg?
10. Erfüllte die Intervention des OÖ - VP - Politikers Leitl bei BMU Bartenstein den
Tatbestand einer Parteienfinanzierung?
11. Erfolgte beim Verkauf der BBU an die Deutsche Metallgesellschaft die vom
damaligen
Berater des Bundeskanzlers Vranitzky, Schimmelbusch, 1988
unterschriebene Absichtserklärung der Liquidierung von 1200 Arbeitsplätzen bis 1991
im Wissen der Bundesregierung?
12. Wie beurteilen Sie den plötzlichen Sinneswandel der beteiligten Firmen, doch nicht im
Stande zu sein, die BBU-Altlasten vereinbarungsgemäß thermisch zu verarbeiten?
13. Gefährdet nicht die vorgeschlagene Deponievariante, 40.000 t schwermetallhaltige
Fraktion mit Zement zu verfestigen und auf die Deponie vor Ort zu legen, geplante
Projekte, wie etwa das von der OMV geplante Recyclingzentrum?
14. Wie ist der Stand der Verfahren bei folgenden Verdachtsmomenten:
a. Verdacht des Betruges und der Untreue beim Verkauf der BBU - Zinkhütte
durch die Liqidatoren Rheindt und Heinrich;
b. Verdacht der Untreue und Geschenkannahme durch Machthaber zu Lasten der
BBU und zugunsten des ehemaligen BBU - Liquidators und aktuellen ABRG -
Geschäftsführer Rheindt;
c. Verdacht der betrügerischen Handlung zu Lasten des Unternehmens, begangen
durch den Chef der Altlasten - Sanierung der Österreichischen Kommunalkredit -
AG, Temmel;
d. Verdacht der Beitragstäterschaft hinsichtlich betrügerischer Handlungen zu
Lasten des Unternehmens in der Causa Temmel durch den Generaldirektor der
Österreichischen Bergbauholding, Staska?