4701/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Herbert Kaufmann

und Genossen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend korrekte Preisauszeichnung in Kaufhäusern mit “Scanner - Kassen”

Mangelnde und fehlerhafte Preisauszeichnung (bzw. eventuell bewußte Manipulation) in

Betrieben mit Scanner - Kassen muß von Konsumentenschützern einigen "Großhandelsketten"

vorgeworfen werden. Dies ergab sich wiederum jeweils nach Preiserhebungen anerkannter

Konsumentenorganisationen (z.B. zuletzt AK OÖ und AK Salzburg) in Kaufhäusern. Dieses

Problem ist nun seit Jahren durch zahllose Beschwerden österreichischer KonsumentInnen

dokumentiert.

Mehr und mehr Kaufhäuser (Supermärkte) aber auch kleinere LM - Einzelbetriebe erfassen die

Preise an der Kasse mit Strichcodes, doch bei “Sonderaktionen” erweist sich dieses System

als besonders fehleranfällig. Die in den Regalen oder auf den Produkten ausgewiesenen Preise

stimmen oft nicht mit den in Scanner - Kassen registrierten Beträgen überhaupt überein.

Ursache dafür ist aber nicht eine mangelhafte elektronische Technik, sondern meist

Arbeitsdruck bei den Beschäftigten, Schlamperei oder gar Manipulation durch das

Management. In manchen Fällen werden die Konsumenten offensichtlich ganz bewußt

irregeführt. Die Abweichungen zu den Regalpreisen, gehen jedenfalls fast immer zu Lasten

der Kunden, dies ist - nach den vorliegenden Erhebungen - besonders eklatant bei den

sogenannten “Sonderangeboten”! Verrechnet wird als Sonderpreis der ursprüngliche Preis,

wobei die Differenz teilweise über 25 % ausmacht.

Rechtlich stellt dies einen Verstoß gegen die Preisauszeichnungsbestimmungen dar und ist

überdies als eine Wettbewerbsverletzung nach § 21 und mit § 1 UWG zu qualifizieren.

Nach Einschätzung der österreichischen Konsumentenschützer wird sich dieses Problem bei

der doppelten Preisauszeichnung verschärfen (Parallelwährungsphase).

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten nachstehende

Anfrage:

1 .Wann und wie oft hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten in

den letzten fünf Jahren in einzelnen Bundesländern eine Kontrolle der

Preisauszeichnung bei Lebensmittelmärkten, Großhandelsketten udgl. die

sogenannten “Scanner - Kassen” verwenden durch Preisprüfungsorgane veranlaßt?

2. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

3. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um in Betrieben, die Scannerkassen bei

der Abrechnung verwenden, die gesetzlich vorgeschriebene Preisauszeichnung zu

verbessern und sicherzustellen?

4. Halten Sie die bestehenden technischen Systeme in den Betrieben für geeignet, die

doppelte Preisauszeichnung während der Parallelwährungsphase sicherzustellen?

5. In welcher Form soll während der Parallelwährungsphase die doppelte

Preisauszeichnung in Betrieben mit Scannerkassen lückenlos durchgesetzt werden

(Doppelte Preisauszeichnung am Regal; Kassenzetteln, Kassendisplays; Doppelte

Preisauszeichnung; bei jedem Teilbetrag oder nur beim Endbetrag).

6. Welche Kontrollmaßnahmen sind durch das Bundesministerium für wirtschaftliche

Angelegenheiten während der Parallelwährungsphase vorgesehen?