4701/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Herbert Kaufmann
und Genossen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend korrekte Preisauszeichnung in Kaufhäusern mit “Scanner - Kassen”
Mangelnde und fehlerhafte Preisauszeichnung (bzw. eventuell bewußte Manipulation) in
Betrieben mit Scanner - Kassen muß von Konsumentenschützern einigen "Großhandelsketten"
vorgeworfen werden. Dies ergab sich wiederum jeweils nach Preiserhebungen anerkannter
Konsumentenorganisationen (z.B. zuletzt AK OÖ und AK Salzburg) in Kaufhäusern. Dieses
Problem ist nun seit Jahren durch zahllose Beschwerden österreichischer KonsumentInnen
dokumentiert.
Mehr und mehr Kaufhäuser (Supermärkte) aber auch kleinere LM - Einzelbetriebe erfassen die
Preise an der Kasse mit Strichcodes, doch bei “Sonderaktionen” erweist sich dieses System
als besonders fehleranfällig. Die in den Regalen oder auf den Produkten ausgewiesenen Preise
stimmen oft nicht mit den in Scanner - Kassen registrierten Beträgen überhaupt überein.
Ursache dafür ist aber nicht eine mangelhafte elektronische Technik, sondern meist
Arbeitsdruck bei den Beschäftigten, Schlamperei oder gar Manipulation durch das
Management. In manchen Fällen werden die Konsumenten offensichtlich ganz bewußt
irregeführt. Die Abweichungen zu den Regalpreisen, gehen jedenfalls fast immer zu Lasten
der Kunden, dies ist - nach den vorliegenden Erhebungen - besonders eklatant bei den
sogenannten “Sonderangeboten”! Verrechnet wird als Sonderpreis der ursprüngliche Preis,
wobei die Differenz teilweise über 25 % ausmacht.
Rechtlich stellt dies einen Verstoß gegen die Preisauszeichnungsbestimmungen dar und ist
überdies als eine Wettbewerbsverletzung nach § 21 und mit § 1 UWG zu qualifizieren.
Nach Einschätzung der österreichischen Konsumentenschützer wird sich dieses Problem bei
der
doppelten Preisauszeichnung verschärfen (Parallelwährungsphase).
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1 .Wann und wie oft hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten in
den letzten fünf Jahren in einzelnen Bundesländern eine Kontrolle der
Preisauszeichnung bei Lebensmittelmärkten, Großhandelsketten udgl. die
sogenannten “Scanner - Kassen” verwenden durch Preisprüfungsorgane veranlaßt?
2. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
3. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um in Betrieben, die Scannerkassen bei
der Abrechnung verwenden, die gesetzlich vorgeschriebene Preisauszeichnung zu
verbessern und sicherzustellen?
4. Halten Sie die bestehenden technischen Systeme in den Betrieben für geeignet, die
doppelte Preisauszeichnung während der Parallelwährungsphase sicherzustellen?
5. In welcher Form soll während der Parallelwährungsphase die doppelte
Preisauszeichnung in Betrieben mit Scannerkassen lückenlos durchgesetzt werden
(Doppelte Preisauszeichnung am Regal; Kassenzetteln, Kassendisplays; Doppelte
Preisauszeichnung; bei jedem Teilbetrag oder nur beim Endbetrag).
6. Welche Kontrollmaßnahmen sind durch das Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten während der Parallelwährungsphase vorgesehen?