4819/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Dipl. - Ing. Maximilian Hofmann

und Kollegen an den

Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend eines Urteils des Oberlandesgerichts Wien vom 4. Mai 1998 zu

18 Bs 384/97, betreffend das "Dokumentationszentrum des österreichi -

schen Widerstandes” (DÖW).

Der 18. Berufungssenat des OLG Wien hat in seinem Urteil vom 4. Mai 1998 unter

anderem folgendes, das sogenannte ,,Dokumentationszentrum des österreichischen Widerstan -

des” (DÖW) betreffend, zu Recht erkannt:

1.) Das Dokumentationszentrum des österreichischen Widerstandes (DÖW) ist eine

“kommunistische Tarnorganisation”.

2.) Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) ist “eine Art

Privatstasi...”;

3.) “Das DÖW...schafft dabei ein Klima des Gesinnungs - und Meinungsterrors”;

4.) “So wurde vom DÖW mit einem unsauberen, jede objektive Geschichtsschreibung

verhöhnenden Trick...”;

5.) “Das besondere an der Studie (Anm.: ,,Rechtsextremismus in Österreich nach 1945”)

ist ihre pseudowissenschaftliche Aufmachung.”

6.) “Gäbe es, wie in der BRD etwas ähnliches wie den jährlichen ‚Verfassungsschutz -

bericht‘, das Dokumentationszentrum des österreichischen Widerstandes würde sich

dort unter den linksextremen Organisationen wohl an erster Stelle finden.”

7.) “Unter seiner Leitung wird die linksextreme Subversion der Kulturbereiche unserer

Gesellschaft fortgesetzt...”;

8. “Unter seiner Leitung wurde...die gesinnungsterroristische Kampagne gegen das

angebliche ‚Umfeld‘ des Rechtsextremismus wiederbelebt”;

9.) “...konnte wiederum nur im Wege gewaltiger Geschichtsfälschungen und - verdre -

hungen erfolgen.”

10.) “...mit dieser polypenartigen Institution, ihren Gründern, Leitern, Mitarbeitern und

Hintermännern...”;

11.) “Mit ihrem Gemisch aus Lüge, Fälschung und Denunziation läßt sie jene Sümpfe

entstehen, die den Nährboden für Politikverdrossenheit, Zynismus und Korruption

abgeben und den Gemeinsinn des Bürgers ersticken.”

Leiter des "Dokumentationszentrums des österreichischen Widerstandes” (DÖW) ist Dr.

Wolfgang Neugebauer.

Aus den Seiten siebzehn und achtzehn des zitierten Urteils des Oberlandesgerichtes

Wien geht folgende, Wertung der Person des Leiters hervor:

"...In Ergänzung dieses auch bereits dem Ersturteil zugrundeliegenden Sachverhaltes ist

aber auch auf die gerichtsbekannte erhebliche Anzeigetätigkeit des DÖW, repräsentiert

durch den Privatankläger, nach dem Verbotsgesetz zu verweisen. Ungeachtet des selbst -

verständlich jedermann zustehenden Anzeigerechtes, das angesichts der statutarischen

Zielsetzungen und des Aufgabenkreises des DÖW von ihm naheliegender Weise in

erhöhtem Maß genützt wird, stellt auch dies, zumindest aus der Sicht des politischen

Gegners dieses (von ihm) als ‚links‘ eingestuften DÖW (bzw. der Mehrzahl seiner

Proponenten), eine diskutable ‚reale‘ Grundlage für die Wertung als ‚Denunziation‘ dar.

Dies um so mehr angesichts des ebenfalls gerichtsbekannten Umstandes, daß trotz der

immerhin für solche Anzeigen vorgesehenen strafrechtlichen Beurteilung und Kontrolle

durch mehrere Prüfungsinstanzen nur wenige von diesen Anzeigen auch zur Anklageer -

hebung und zum späteren Schuldspruch führen und bei der gegebenen Befassung meh -

rerer staatlicher Stellen mit Fug nicht angenommen werden kann, daß diese alle dem

‚rechten Lager‘ zuzuordnen und damit als ‚am rechten Auge blind‘ anzusehen seien.”

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesmini -

ster für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten daher folgende

Anfrage:

1.) Hat Ihr Ministerium, haben nachgeordnete Ihrem Ministerium unterstehende Stellen

bzw. Schulen jemals mit dem "Dokumentationszentrum des österreichischen Wider -

standes” zusammengearbeitet? -

Wenn ja, wann, wie oft, von welchen Abteilungen und in welchen Angelegenheiten?

2.) Wird Ihr Ministerium bzw. werden nachgeordnete Ihrem Ministerium unterstehende

Stellen sowie Schulen weiterhin mit dem "Dokumentationszentrum des österreichi -

schen Widerstandes” (laut Gerichtsurteil "kommunistische Tarnorganisation”) und

dessen Leiter Dr. Wolfgang Neugebauer (laut Gerichtsurteil "Denunziant” ) zusam -

menarbeiten? -

Wenn ja, warum?

3.) Sind Sie bereit, den zwischen Ihnen, Ihren Amtsvorgängern und (laut Gerichtsurteil

"Denunziant”) Dr. Wolfgang Neugebauer stattgefundenen Schriftverkehr dem

Nationalrat vorzulegen? -

Wenn nein, warum nicht?

4) Welchen Gesamtbetrag hat das "Dokumentationszentrum des österreichischen Wi -

derstandes” (laut Gerichtsurteil eine kommunistische Tarnorganisation”) über die

letzten 15 Jahre als Förderung aus Ihrem Ressort erhalten?