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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Haider und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend "Sonderverträge für Sektions-Chef Dkfm. Stacher "

Der Leiter der Sektion IV (Koordination und Europäische Integration) des Bundeskanzleramtes Dkfm. Ulrich Stacher wurde auf Grund eines Sondervertrages mit dieser Funktion betraut.

Mit Wirkung vom 6. März 1995 wurde Dkfm. Stacher zum Sektionschef (Dienstklasse IX) befördert.

Als Beamter hätte er in dieser Funktion derzeit einen Monatsbezug von S 81.857,-- (Gehalt der Gehaltsstufe 1 der Dienstklasse IX, Verwaltungsdienstzulage, Verwendungszulage in Höhe von 4 Vorrückungsbeträgen).

Tatsächlich befindet er sich jedoch als Beamter in einem Karenzurlaub und bezieht auf Grund seines Sondervertrages ein Monatsentgelt von rund S 130.000,--. Eine derart von den für Spitzenbeamte vorgesehenen Besoldungsansätzen abweichende Entlohnungsregelung ist völlig unbegründet und als weiteres Beispiel der Verschwendungspolitik der Bundesregierung anzusehen.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende

A n f r a g e :

  1. Weshalb wurde Dkfm. Stacher auf Grund eines Sondervertrages zum Sektionsleiter bestellt?

2. Mit welcher Wirksamkeit und für welchen Zeitraum wurde der Sondervertrag zunächst abgeschlossen?

3. Mit welcher Wirksamkeit und für welchen Zeitraum wurde der Sondervertrag verlängert?

  1. Wurde die Funktion vor der Verlängerung des Sondervertrages ausgeschrieben?

Wenn nein, warum nicht?

5. Wie hoch ist das Monatsentgelt, das Dkfm. Stacher

  1. aufgrund des ursprünglichen Sondervertrages
  2. aufgrund der Vertragsverlängerung erhält

und wie setzt sich das Monatsentgelt zusammen?

6. Wird Dkfm. Stacher die Zeit seines Karenzurlaubes als ruhegenußfähige Dienstzeit gem.
§ 75 Abs. 3 BDG 1979 voll angerechnet und hat er dafür Pensionsbeiträge zu entrichten?

7. Hat Dkfm. Stacher aufgrund des Sondervertrages Beiträge zur Pensionsversicherung nach dem ASVG zu entrichten und wird er neben seiner Beamtenpension einen zweiten Pensionsanspruch nach dem ASVG erwerben?

  1. Hat das Bundesministerium für Finanzen dem ursprünglichen Sondervertrag und der Vertragsverlängerung zugestimmt?

Wenn ja, wann und mit welcher Begründung?

  1. Sind Sie der Auffassung, daß die Höhe des aufgrund des Sondervertrages an Dkfm. Stacher gezahlten Monatsentgeltes gerechtfertigt ist?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

10. Weshalb wurden bei der Entlohnung von Dkfm. Stacher nicht die für Bundesbeamte geltenden Besoldungsansätze herangezogen?

  1. Wie hoch ist die finanzielle Mehrbelastung des Bundes, die sich daraus ergibt, daß Dkfm. Stacher nicht nach den besoldungsrechtlichen Ansätzen des Gehaltsgesetzes, sondern aufgrund des Sondervertrages entlohnt wurde?
  1. Halten Sie diese Mehrbelastung des Bundes angesichts des gegenwärtigen Budgetdesasters für vertretbar?
  2. Wenn ja, warum?

Wien, am 25. April 1996