4843/J XX.GP

 

                                                                  Anfrage

der Abgeordneten Kiss Platter

und Kollegen

 

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Vorgangsweise der Behörde im Zusammenhang mit dem tragischen

Amoklauf in Aspang

Am 13. August 1998 kam es in Aspang zu einem tragischen Amoklauf eines

siebenundzwanzigjährigen Mannes, dem zwei Menschen zum Opfer fielen; zwei

weitere Menschen wurden verletzt.

 

Dem Täter war nach mehreren Vorfällen im Jahr 1995 eine im Jahr 1992 ausgestellte

Waffenbesitzkarte ausgestellt worden. Seine Mutter behielt jedoch die im Jahr 1993

ausgestellte Waffenbesitzkarte weiter, obwohl von seiten der Bevölkerung mehrfach

Anzeigen gemacht worden waren, die zu einem Entzug der Waffenbesitzkarte auch

der Mutter des Täters hätten führen müssen.

 

Schon bei Ausstellung der Waffenbesitzkarte waren von seiten des

Gendarmeriepostenkommandos Bedenken geltend gemacht worden, die jedoch

nicht zur Versagung des Waffendokuments führten. Auch die mehrfachen Anzeigen

von Aspanger Bürgern führten nicht zu einem Waffenverbot.

 

In diesem Zusammenhang soll nur ein Vorfall aus dem Jahr 1995 erwähnt werden,

der jedenfalls zu einem sofortigen Entzug der Waffenbesitzkarte hätte führen

müssen: Nachbarn des Täters machten eine Anzeige, daß der Vater des Siegfried S.

aus Angst vor seinem Sohn über den Zaun geflüchtet sei. Eine weitere Anzeige sei

jedenfalls im Juli 1997 aufgenommen worden. Auch diese - nach dem Inkrafttreten

des neuen Waffengesetzes erstattete - Anzeige führte jedoch zu keinem Einschreiten

der Behörde.

 

Die unterfertigen Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres

nachstehende

                                                                 Anfrage:

 

1. Wie lautete die Meldung des GPK Aspang, in der Zweifel an der Verläßlichkeit des

    Siegfried 5. bzw. seiner Mutter geäußert wurden, im Wortlaut?

2. Wieso wurde diese Meldung, wie sich aus einem im ORF ausgestrahlten Interview

    mit dem Bezirkshauptmann von Neunkirchen ergibt, offenbar erst nach dem

    Amoklauf des Siegfried S. bekannt?

3. Wieviele Anzeigen wurden am GPK Aspang gegen Siegfried 5. wegen

    Gewalttätigkeit und unbefugten Waffengebrauchs gemacht?

4. Wurden alle Anzeigen der Nachbarn auch tatsächlich aufgenommen, oder wurden

    die Anzeiger nur vertröstet?

5. Wurden die Anzeigen an die Behörde weitergeleitet?

    Wenn nein, warum nicht?

    Wenn ja, warum haben diese Anzeigen nicht zu einem Waffenverbot geführt?

6. Wie kam es dann, daß die Behörde angeblich von Juli 1995 bis Ende Juli 1998

    keine Meldungen erhielt, obwohl jedenfalls sichergestellt erscheint, daß im Juli

    1997 eine Anzeige aufgenommen worden war?

7. Warum hat die Behörde nicht auch gegen die Mutter des Siegfried S. ein

    Waffenverbot erlassen, als erkennbar wurde, daß diese ihrem Sohn offenbar

    Zugang zu den Waffen ermöglicht, obwohl die für Siegfried S. ausgestellte

    Waffenbesitzkarte bereits entzogen worden war und daher mangelnde

    Verläßlichkeit der Mutter vorlag?

8. Wie beurteilen Sie die Aussage der Behörde, daß auf Grund des Gesetzes keine

    rechtliche Grundlage für ein Vorgehen gegen Siegfried S. bzw. gegen dessen

    Mutter bestanden hat, insbesondere im Lichte der Bestimmungen über die

    Verläßlichkeit (Verwahrungspflicht) und die Möglichkeiten eines vorläufigen

    Waffenverbots?

9. Wann wurde bei Frau S. die letzte regelmäßige Verläßlichkeitsprüfung

    durchgeführt?

10. Wie beurteilen Sie rückblickend diese Vorgangsweisen?

11. Welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen?