4844/J XX.GP
der Abgeordneten Kiss , Platter
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Gendarmerieeinsatz im Zusammenhang mit dem tragischen
Amoklauf in Aspang
Beim Einsatz gegen den Amokläufer von Aspang, Siegfried S., kam tragischerweise
ein Gendarm ums Leben, ein weiterer wurde verletzt.
Die Gendarmerie wurde von einer Nachbarin von einer Schießerei am Anwesen der
Familie S. in Kenntnis gesetzt. Im Zuge dieser Schießerei hatte Siegfried S. bereits
seinen Vater getötet und seine Mutter verletzt.
Als ein Streifenwagen der Gendarmerie vorbeifuhr, eröffnete Siegfried S. mit einem
Karabiner das Feuer und tötete einen 35jährigen Gendarmeriebeamten mit 5
Schüssen.
In der Folge kam es noch zu einer Geiselnahme, als Siegfried S. den Lenker der zur
Hilfeleistung der verletzten Opfer gerufenen Rettung zwang, ihn in Richtung
Burgenland zu führen und dabei sogar eine Straßensperre zu durchbrechen.
Die unterfertigen Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Wie lautete die bei der Gendarmerie einlangende Mitteilung über eine Schießerei
am Anwesen der Familie S.?
2. War der Gendarmerie auf Grund mehrfacher Meldungen und Anzeigen gegen
Siegfried S. nicht klar, daß es sich um einen gefährlichen Einsatz handelt?
3. Warum sind die Gendarmeriebeamten nicht bereits durch kugelsichere Westen
geschützt zum Einsatzort gefahren?
4. Warum wurde unter Bedachtnahme auf die bekannte Gefährlichkeit des
Siegfried S. nicht sofort das Gendarmerieeinsatzkommando zum Tatort beordert?
5. Wie konnte es geschehen, daß Siegfried S. sogar noch die Rettung unter
Geiselnahme des Rettungslenkers zu seiner Flucht benutzte?