4844/J XX.GP

 

der Abgeordneten Kiss , Platter

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Gendarmerieeinsatz im Zusammenhang mit dem tragischen

                Amoklauf in Aspang

 

Beim Einsatz gegen den Amokläufer von Aspang, Siegfried S., kam tragischerweise

ein Gendarm ums Leben, ein weiterer wurde verletzt.

 

Die Gendarmerie wurde von einer Nachbarin von einer Schießerei am Anwesen der

Familie S. in Kenntnis gesetzt. Im Zuge dieser Schießerei hatte Siegfried S. bereits

seinen Vater getötet und seine Mutter verletzt.

Als ein Streifenwagen der Gendarmerie vorbeifuhr, eröffnete Siegfried S. mit einem

Karabiner das Feuer und tötete einen 35jährigen Gendarmeriebeamten mit 5

Schüssen.

 

In der Folge kam es noch zu einer Geiselnahme, als Siegfried S. den Lenker der zur

Hilfeleistung der verletzten Opfer gerufenen Rettung zwang, ihn in Richtung

Burgenland zu führen und dabei sogar eine Straßensperre zu durchbrechen.

 

Die unterfertigen Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres

nachstehende

                                                                    Anfrage:

1. Wie lautete die bei der Gendarmerie einlangende Mitteilung über eine Schießerei

    am Anwesen der Familie S.?

2. War der Gendarmerie auf Grund mehrfacher Meldungen und Anzeigen gegen

    Siegfried S. nicht klar, daß es sich um einen gefährlichen Einsatz handelt?

3. Warum sind die Gendarmeriebeamten nicht bereits durch kugelsichere Westen

    geschützt zum Einsatzort gefahren?

4. Warum wurde unter Bedachtnahme auf die bekannte Gefährlichkeit des

    Siegfried S. nicht sofort das Gendarmerieeinsatzkommando zum Tatort beordert?

5. Wie konnte es geschehen, daß Siegfried S. sogar noch die Rettung unter

    Geiselnahme des Rettungslenkers zu seiner Flucht benutzte?