4845/J XX.GP

 

der Abgeordneten Kiss, Platter

und Kollegen

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Schaffung einer Gefährderkartei

 

Gemeinsam mit der Beschlußfassung des Waffengesetzes im Dezember 1996

(Inkrafttreten mit 1. Juli1997) wurde die mehrfach kritisierte “Ges - Kartei”

abgeschafft, gleichzeitig aber durch eine neue Z 11 in § 57 Abs. 1 des

Sicherheitspolizeigesetzes die rechtliche Grundlage für die Schaffung einer

“Gefährderkartei‘” geschaffen

 

Nach dieser Gesetzesstelle dürfen die Sicherheitsbehörden “Namen, Geschlecht,

frühere Namen, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnanschrift,

Namen der Eltern und Aliasdaten eines Menschen ermitteln und im Rahmen einer

zentralen Informationssammlung samt dem für die Speicherung maßgeblichen

Grund, allenfalls vorhandene erkennungsdienstliche Daten und einem allenfalls

erforderlichen Hinweis auf das gebotene Einschreiten für Auskünfte auch an andere

Behörden verarbeiten, wenn

der Betroffene einen gefährlichen Angriff begangen hat und zu befürchten ist, er

werde im Falle einer gegen ihn geführten Amtshandlung einen gefährlichen Angriff

gegen Leben, Gesundheit oder Freiheit begehen.”

 

Diese Gefährderkartei hätte, soferne sie seit Beschlußfassung im Jahre 1996 bereits

geschaffen worden wäre, im Zusammenhang mit dem Amoklauf des Siegfried S. von

Aspang gute Dienste leisten können.

 

Die unterfertigen Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres

nachstehende

 

                                                                     Anfrage:

 

1. Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um die durch die Änderung des

    Sicherheitspolizeigesetzes im Zusammenhang mit der Beschlußfassung des

    Waffengesetzes vorgesehen Gefährderkartei endlich zu realisieren?

2. Welche Gründe sind dafür maßgeblich, daß diese Kartei nicht bereits geschaffen

    worden ist?

3. Teilen Sie die Auffassung der Anfragesteller, daß die Gefährderkartei gerade im

    Fall Aspang für die Behörde einen wesentlichen Vorteil bedeutet hätte?

4. Wann kann nun endlich mit der Einrichtung der Kartei gerechnet werden?