4845/J XX.GP
der Abgeordneten Kiss, Platter
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Schaffung einer Gefährderkartei
Gemeinsam mit der Beschlußfassung des Waffengesetzes im Dezember 1996
(Inkrafttreten mit 1. Juli1997) wurde die mehrfach kritisierte “Ges - Kartei”
abgeschafft, gleichzeitig aber durch eine neue Z 11 in § 57 Abs. 1 des
Sicherheitspolizeigesetzes die rechtliche Grundlage für die Schaffung einer
“Gefährderkartei‘” geschaffen
Nach dieser Gesetzesstelle dürfen die Sicherheitsbehörden “Namen, Geschlecht,
frühere Namen, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnanschrift,
Namen der Eltern und Aliasdaten eines Menschen ermitteln und im Rahmen einer
zentralen Informationssammlung samt dem für die Speicherung maßgeblichen
Grund, allenfalls vorhandene erkennungsdienstliche Daten und einem allenfalls
erforderlichen Hinweis auf das gebotene Einschreiten für Auskünfte auch an andere
Behörden verarbeiten, wenn
der Betroffene einen gefährlichen Angriff begangen hat und zu befürchten ist, er
werde im Falle einer gegen ihn geführten Amtshandlung einen gefährlichen Angriff
gegen Leben, Gesundheit oder Freiheit begehen.”
Diese Gefährderkartei hätte, soferne sie seit Beschlußfassung im Jahre 1996 bereits
geschaffen worden wäre, im Zusammenhang mit dem Amoklauf des Siegfried S. von
Aspang gute Dienste leisten können.
Die unterfertigen Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um die durch die Änderung des
Sicherheitspolizeigesetzes im Zusammenhang mit der Beschlußfassung des
Waffengesetzes vorgesehen Gefährderkartei endlich zu realisieren?
2. Welche Gründe sind dafür maßgeblich, daß diese Kartei nicht bereits geschaffen
worden ist?
3. Teilen Sie die Auffassung der Anfragesteller, daß die Gefährderkartei gerade im
Fall Aspang für die Behörde einen wesentlichen Vorteil bedeutet hätte?
4. Wann kann nun endlich mit der Einrichtung der Kartei gerechnet werden?