4850/J XX.GP

 

der Abgeordneten Apfelbeck, DI Schöggl

an den Präsidenten des Rechnungshofes

betreffend Mürzverband

 

Nicht zuletzt durch neue gesetzliche Vorschriften sind umfangreiche Investitionen in

Milliardenhöhe für die Energieversorgungs - und Abfallwirtschaftsverbände erforderlich, die

letztendlich die Bürger über die Gebühren zu tragen haben. Die Abfallwirtschaftsverbände sind

beispielsweise auch angewiesen, erneuerbare Energieträger zu forcieren.

 

Die neuen Vorschriften und gesetzlichen Regelungen stellen aber auch neue Anforderungen an

den Rechnungshof und seine Prüfungstätigkeit.

Die letzte Prüfung des Mürzverbandes durch den Rechnungshof erfolgte 1980, wobei jedoch

kein schriftlicher Rechnungshofbericht zu dieser Prüfung vorliegt.

Um nähere Informationen zur letzten Prüfung durch den Rechnungshof, die derzeitige

Prüfungszuständigkeit und allfällig geplante Prüfungen in absehbarer Zeit zu erhalten, stellen

die unterzeichneten Abgeordneten an den Präsidenten des Rechnungshofes folgende

 

                                                            ANFRAGE

 

1. Unterliegt der Mürzverband derzeit der Prüfungszuständigkeit des Rechnungshofes und

a) wenn ja, wann genau ist der Mürzverband letztmalig geprüft worden und welchen

    inhaltlichen Schwerpunkt hatte diese Prüfung?

b) Wenn nein, wann und durch welchen Umstand wurde die Prüfungszuständigkeit des

     Rechnungshofes beendet?

2. Wem wurde das Ergebnis der letzten Rechnungshofprüfung schriftlich übermittelt?

3. Wie lautete der genaue Inhalt des letzten Prüfungsergebnisses?

4. Ist seitens des Rechnungshofes, d.h. im Zuge seines “normalen Prüfungsplanes", eine

    Prüfung des Mürzverbandes in absehbarer Zeit vorgesehen und wenn ja,

a) wann soll die Prüfung des Mürzverbandes erfolgen?

b) Welche inhaltlichen Schwerpunkte wird diese Prüfung haben?

c) Wer wird das schriftliche Ergebnis dieser Rechnungshofprüfung erhalten?


 

5. Inwieweit wird man seitens des Rechnungshofes bei der nächsten Prüfung des

    Mürzverbandes; aber auch bei den Prüfungen der anderen Unternehmen der Energie - und

    Abfallwirtschaft die Umsetzung der (neuen) gesetzlichen Vorschriften, wie v.a. die

    Einführung alternativer Energien, prüfen?