4857/J XX.GP

 

der Abgeordneten Martina Gredler, Klara Motter und PartnerInnen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Institute für Geriatrie und Medizinrecht

 

Aufgrund der Entschließung des Nationalrates E/ 13 - NR/XVII.GP. vom 26. April 1989

anläßlich der Behandlung des Berichts des Bundesministers für Inneres im Zusammenhang

mit den Vorgängen im Krankenhaus Lainz legte die Bundesregierung einen Bericht III - 135

d.B. vor, der sich unter anderem mit Fragen der Betreuung alter Menschen, mit der

Medizinerausbildung, mit den Konsequenzen der Entwicklung der modernen Medizintechnik

befaßt.

 

Darin wird festgehalten, daß eine Reform des Medizinstudiums nicht nur die Erweiterung der

fachlichen Kompetenz und verstärkte Vermittlung ethischer Themen beinhalten, sondern

auch Fragen der Geriatrie und Rehabilitation umfassen soll, um verstärkt auf die spezifischen

Probleme alter Menschen, Behinderter und chronisch Kranker eingehen zu können. Im

Bericht wird daraus die Schlußfolgerung gezogen, daß vor allem geprüft werden soll, ob

Professuren oder Institute für Geriatrie und Medizinrecht zu schaffen sind.

 

Inzwischen sind neun Jahre vergangen und die im genannten Bericht angesprochenen

Themenbereiche für die Ausbildung haben nichts an Aktualität verloren. Die demographische

Entwicklung sowie die Entwicklung neuer Technologien führen dazu, daß die in diesen

Bereichen tätigen Personen immer mehr an ethisch und in rechtlich sensible Grenzbereiche

vorstoßen. Während die Fächer Medizinethik und Rehabilitation bereits universitär verankert

sind, gibt es jedoch im Gegensatz zu vielen anderen Staaten bis heute keine Professuren bzw.

Institute für Geriatrie und Medizinrecht. Dies ist umso bedauerlicher, als Österreich dadurch

den gesellschaftlichen Herausforderungen auf den genannten Gebieten in Lehre und

Forschung nicht gerecht werden kann.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft

und Verkehr nachstehende

 

                                                                    Anfrage

 

1. Wann wurde geprüft ob Professuren bzw. Institute für Geriatrie, und Medizinrecht zu

    schaffen sind?

2. In welchem Gremium wurde diese Frage geprüft und wer gehörte diesem Gremium an?

3. Ergab die Prüfung die Notwendigkeit der Errichtung derartiger Professuren bzw. Institute?

4. Wenn ja, weshalb gibt es bis heute noch keine Professur bzw. noch kein Institut für diese

    Fachbereiche?

5. Wenn nein, welche Gründe sprachen dagegen?

6. Werden Sie veranlassen, daß diese Fragen aufgrund der geänderten Situation nochmals

    geprüft werden?

7. Werden Sie sich für die Errichtung von Professuren bzw. Instituten für Geriatrie und

    Medizinrecht einsetzen?

8. Wenn ja, wann rechnen Sie mit deren Realisierung?