4873/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Jörg Haider, Mag. Ewald Stadler

und Kollegen an den

Bundesminister für Justiz

betreffend eines Drohbriefes, der drei Gemeinderäten der

Gemeinde Feistritz ob Bleiburg zugestellt wurde.

 

Durch folgendes namenloses Schreiben wurde versucht, drei Gemeinderäte der

Gemeinde Feistritz ob Bleiberg im Kärntner Unterland vor nicht all zu langer Zeit wegen ihres

Abstimmungsverhaltens im Gemeinderat in Furcht und Schrecken zu versetzen. Der Wortlaut

dieses Schreibens lautet wie folgt:

 

                        "WIR WERDEN EUCH BALD DIE

                        KEHLE DURCHSCHNEIDEN!

                       

                        DEUTSCHE - NATIONALE - SCHWEINE!

                        DIE GRENZEN FALLEN!

                        DIE ABRECHNUNG KOMMT!

 

                        ES LEBE GENERAL MAISTER!

                        SRIENC/WAKOUNIG"

 

Der Hintergrund dieser nach Partisanen - Weise anonymen Ankündigung dürfte in dem

Umstand zu suchen sein, daß sich die drei Gemeinderäte anläßlich einer demokratischen Ab -

stimmung im dortigen Gemeinderat gegen die Verleihung eines Ehrenringes für den dortigen

Ortspfarrer, Srienz, wandten, weil dieser sich noch am Ende dieses Jahrhunderts w e i g e r t

Gottesdienste, Begräbnisse und Taufen wenigstens dann in deutscher Sprache abzuhalten,

wenn seine Pfarrkinder dies wünschen, da die meisten von ihnen der slowenischen Hochspra -

che unkundig sind.

         Die besondere Perfidie liegt jedoch darin, daß in dem Drohbrief direkt Bezug auf den

seinerzeitigen General Majster genommen wurde, einem ehemaligen Angehörigen der k.u.k.

Armee, der sich nach dem Kriege in dem neu entstandenen SHS - Staat selbst zum General

beförderte und der 1919 in Marburg/Drau auf die friedlich für ihr Selbstbestimmungsrecht

demonstrierende untersteirische Bevölkerung schießen ließ, wobei 58 deutschösterreichische

Staatsbürger den Tod fanden!

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz folgende

 

                                   Anfrage:

 

Ist Ihnen dieser Umstand bekannt? -

 

Wenn ja, erfolgte die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft durch die zuständigen Organe

der Sicherheitsdirektion und werden bereits Vorerhebungen in dieser Angelegenheit

geführt?

 

Wenn nein, welche Schritte werden Sie nunmehr ergreifen?