4893/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier, Eder, Dr. Kräuter, Heinzl
und Genossen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend “Weisung zu den anhängigen Verfahren nach dem Berggesetz”
Die schriftliche Erklärung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten,
Dr. Hannes Farnleitner zum Grubenunglück in Lassing enthielt für die breite Öffentlichkeit
zum Teil erschütternde neue Aspekte zum Verhalten der Bergbau - Sektion des Ministeriums
bzw. von einzelnen Berghauptmannschaften. So ist beispielsweise auf Seite 13 von einer
Ministerweisung hinsichtlich der “anhängigen Verfahren” die Rede, die allerdings von der
Bergbau - Sektion und einzelnen Berghauptmannschaften absolut ignoriert und das Gegenteil
betrieben wurde.
Im Detail lautet der Text dieser Erklärung: “Ich habe im Zuge der Verhandlungen über das
Berggesetz vor Zeugen Weisung gegeben, daß keine anhängigen Verfahren nach altem, also
geltendem Recht abgeschlossen werden dürfen. Entgegen dieser Weisung wurde von der
Leitung der Bergbausektion ein internes Rundschreiben an die Berghauptmannschaften
versandt, das zu einer raschen Erledigung anstehender Fälle auffordert. Auch in diesem Fall
werden die erforderlichen disziplinarrechtlichen Konsequenzen gezogen, und sichergestellt,
daß Anrainern, Gemeinden und Natur kein Schaden entsteht.” Fast ident die mündliche
Erklärung des Bundesministers vor dem Plenum am 17.9.1998.
In Befolgung dieses zitierten Rundschreibens der Bergbau - Sektion dürfte die zuständige
Berghauptmannschaft die Abbaugenehmigung für Schotter in den Donauauen bei
Zwentendorf (Tullnerfeld) betrieben und rechtskräftig erteilt haben.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1. Wann und in welcher Form haben Sie diese Weisung vor Zeugen erteilt?
2. Wurden bereits gegen die Leitung der Bergbau - Sektion bzw. gegen die
Berghauptmannschaften, die sich weisungswidrig verhalten haben,
disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet?
Wenn ja, welche?
3. Welche Konsequenzen werden Sie darüber hinaus aus dieser Pflichtwidrigkeit der
Bergbau - Sektion bzw. von einzelnen Berghauptmannschaften ziehen? Werden Sie
konkrete organisatorische oder personelle Konsequenzen ziehen?
4. Ist es bereits in der Vergangenheit zu weisungswidrigem Verhalten der Beamten der
Bergbau - Sektion oder der Berghauptmannschaften gekommen?
Wenn ja, in welchen Fällen? Welche Maßnahmen wurden dazu getroffen?
5. Wieviele Verfahren nach dem geltenden Berggesetz sind derzeit bei den einzelnen
Berghauptmannschaften bzw. bei der obersten Bergbehörde anhängig (ersuche um
Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer und Nennung der betroffenen
Gemeinden)?
6. Wieviele Entscheidungen wurden seit 1.1.1998 durch die Berghauptmannschaften
getroffen (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer und Nennung
der betrofffenen Gemeinden)?
7. Wieviele Verfahren nach dem Berggesetz wurden nun aufgrund des
weisungswidrigen Verhaltens der Bergbau - Sektion bzw. Berghauptmannschaften
durch diese betrieben und rechtskräftig - positiv im Sinne der Betreiber -
entschieden.
8. Welche Gemeinden sind davon betroffen?
9. In welcher Form werden Sie sicherstellen, daß im Sinne Ihrer zitierten Erklärung
durch positive Erledigung dieser Verfahren Anrainern, Gemeinden und Natur kein
Schaden entsteht? Mit
welchen Kosten wird dies verbunden sein?
10. In welcher Form werden Sie den Abschluß von weiteren anhängigen Bergverfahren
durch rechtskräftige Abbaugenehmigungen - bis zur erfolgten Novellierung des
Berggesetzes - verhindern, damit es zu keinen Entscheidungen wie bei den
Donauauen bei Zwentendorf kommt?
11. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit in Zukunft generell Ihren
Weisungen von der Bergbau - Sektion Folge bzw. den Berghauptmannschaften
geleistet wird? Werden Sie in Zukunft Ihre Aufsichtspflichten gegenüber den
Berghauptmannschaften verstärken?
12. Ist es für Sie vorstellbar, den Rechnunghof zu beauftragen, die gesamte Tätigkeit der
Berghauptmannschaften in den letzten vier Jahren (1995 - 1998) zu überprüfen?