4893/J XX.GP

 

                                                                   ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier, Eder, Dr. Kräuter, Heinzl

und Genossen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend “Weisung zu den anhängigen Verfahren nach dem Berggesetz”

 

 

 

Die schriftliche Erklärung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten,

Dr. Hannes Farnleitner zum Grubenunglück in Lassing enthielt für die breite Öffentlichkeit

zum Teil erschütternde neue Aspekte zum Verhalten der Bergbau - Sektion des Ministeriums

bzw. von einzelnen Berghauptmannschaften. So ist beispielsweise auf Seite 13 von einer

Ministerweisung hinsichtlich der “anhängigen Verfahren” die Rede, die allerdings von der

Bergbau - Sektion und einzelnen Berghauptmannschaften absolut ignoriert und das Gegenteil

betrieben wurde.

 

 

Im Detail lautet der Text dieser Erklärung: “Ich habe im Zuge der Verhandlungen über das

Berggesetz vor Zeugen Weisung gegeben, daß keine anhängigen Verfahren nach altem, also

geltendem Recht abgeschlossen werden dürfen. Entgegen dieser Weisung wurde von der

Leitung der Bergbausektion ein internes Rundschreiben an die Berghauptmannschaften

versandt, das zu einer raschen Erledigung anstehender Fälle auffordert. Auch in diesem Fall

werden die erforderlichen disziplinarrechtlichen Konsequenzen gezogen, und sichergestellt,

daß Anrainern, Gemeinden und Natur kein Schaden entsteht.” Fast ident die mündliche

Erklärung des Bundesministers vor dem Plenum am 17.9.1998.

 

 

In Befolgung dieses zitierten Rundschreibens der Bergbau - Sektion dürfte die zuständige

Berghauptmannschaft die Abbaugenehmigung für Schotter in den Donauauen bei

Zwentendorf (Tullnerfeld) betrieben und rechtskräftig erteilt haben.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten nachstehende

                                                                      Anfrage:

 

 

1. Wann und in welcher Form haben Sie diese Weisung vor Zeugen erteilt?

 

 

2. Wurden bereits gegen die Leitung der Bergbau - Sektion bzw. gegen die

    Berghauptmannschaften, die sich weisungswidrig verhalten haben,

    disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet?

    Wenn ja, welche?

 

 

3. Welche Konsequenzen werden Sie darüber hinaus aus dieser Pflichtwidrigkeit der

    Bergbau - Sektion bzw. von einzelnen Berghauptmannschaften ziehen? Werden Sie

    konkrete organisatorische oder personelle Konsequenzen ziehen?

 

 

4. Ist es bereits in der Vergangenheit zu weisungswidrigem Verhalten der Beamten der

    Bergbau - Sektion oder der Berghauptmannschaften gekommen?

    Wenn ja, in welchen Fällen? Welche Maßnahmen wurden dazu getroffen?

 

 

5. Wieviele Verfahren nach dem geltenden Berggesetz sind derzeit bei den einzelnen

    Berghauptmannschaften bzw. bei der obersten Bergbehörde anhängig (ersuche um

    Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer und Nennung der betroffenen

    Gemeinden)?

 

 

6. Wieviele Entscheidungen wurden seit 1.1.1998 durch die Berghauptmannschaften

    getroffen (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer und Nennung

    der betrofffenen Gemeinden)?

 

 

7. Wieviele Verfahren nach dem Berggesetz wurden nun aufgrund des

    weisungswidrigen Verhaltens der Bergbau - Sektion bzw. Berghauptmannschaften

    durch diese betrieben und rechtskräftig - positiv im Sinne der Betreiber -

    entschieden.

 

 

8. Welche Gemeinden sind davon betroffen?

 

 

9. In welcher Form werden Sie sicherstellen, daß im Sinne Ihrer zitierten Erklärung

    durch positive Erledigung dieser Verfahren Anrainern, Gemeinden und Natur kein

    Schaden entsteht? Mit welchen Kosten wird dies verbunden sein?

10. In welcher Form werden Sie den Abschluß von weiteren anhängigen Bergverfahren

      durch rechtskräftige Abbaugenehmigungen - bis zur erfolgten Novellierung des

      Berggesetzes - verhindern, damit es zu keinen Entscheidungen wie bei den

      Donauauen bei Zwentendorf kommt?

 

 

11. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit in Zukunft generell Ihren

      Weisungen von der Bergbau - Sektion Folge bzw. den Berghauptmannschaften

      geleistet wird? Werden Sie in Zukunft Ihre Aufsichtspflichten gegenüber den

      Berghauptmannschaften verstärken?

 

 

12. Ist es für Sie vorstellbar, den Rechnunghof zu beauftragen, die gesamte Tätigkeit der

      Berghauptmannschaften in den letzten vier Jahren (1995 - 1998) zu überprüfen?