4903/J XX.GP

 

                                                  ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

an den Bundeskanzler

 

betreffend die verzögerte Verlautbarung von VfGH - Erkenntnissen durch das

Bundeskanzleramt III

 

Mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 11. März 1998 wurden die

Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 aufgehoben. Laut BGBl. I

Nr. 54/1998 sei dieses Erkenntnis dem Bundeskanzler am 23. März 1998 zugestellt

worden. Die Kundmachung der Aufhebung erfolgte mit BGBl. I Nr. 54/1998 am 1. April

1998, gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des BGBl. I Nr.55/1998.

Mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 24. Juni 1998 wurden die

Bestimmungen der § 32 Abs. 1 des Asylgesetzes 1997 aufgehoben. Laut BGBl. I Nr.

106/1998 sei dieses Erkenntnis dem Bundeskanzler am 9. Juli 1998 zugestellt worden.

Die Kundmachung der Aufhebung erfolgte erst drei Wochen später, mit BGBl. I Nr.

106/1998 am 29. Juli 1998

 

In der Anfragebeantwortung 4133/AB erklärte Bundeskanzler Klima, daß die

Kundmachungen im ersten angesprochenen Fall mit neun Tagen vergleichsweise

kurze Zeit in Anspruch nahm. In besonders dringlichen Fällen könnte  - laut

Bundeskanzler - aber eine weitere Verkürzung des Zeitraumes bewirkt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

                                                            ANFRAGE:

 

1. Weswegen wurde bei der Kundmachung der teilweisen Verfassungswidrigkeit des

    Asylgesetzes nicht von den bestehenden Möglichkeiten Gebrauch gemacht, um

    die Verlautbarung zu beschleunigen, zumal es für viele Rechtsunterworfene von

    entscheidendem Nachteil war, daß ihr Verfahren bedingt durch die Verzögerung

    bei der Verlautbarung - auf Basis einer bereits als verfassungswidrig erkannten

    Bestimmung des Asylgesetzes abgeschlossen wurde?

 

2. Werden Sie in Hinkunft insbesondere in Fällen, in denen durch Erkenntnisse

     nachteilige Bestimmungen für Rechtsunterworfene aufgehoben werden, dafür

     sorgen, daß Verlautbarungen so schnell wie möglich erfolgen?