4917/J XX.GP

 

                                                                   ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Wabl, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

 

betreffend Vorfälle im Zusammenhang mit dem Grubenunglück in Lassing

 

Im Zusammenhang mit dem Grubenunglück von Lassing am 17. Juli dieses Jahres und den

darauffolgenden Rettungs - bzw. Bergungsmaßnahmen ist es mehrfach zu

Fehlentscheidungen und Versäumnissen gekommen, die einer Aufklärung bedürfen. An

einer solchen sind nicht nur die Angehörigen der Opfer und die sonst durch das Unglück

geschädigten Personen interessiert, sondern auch die Öffentlichkeit. Denn es gebt einerseits

darum, mögliche Verantwortliche für getroffene Fehlentscheidungen bzw. Versäumnisse zu

finden, in weiterer Folge aber auch darum, aus diesen Fehlern Konsequenzen in rechtlicher,

organisatorischer und politischer Hinsicht zu ziehen, um auf zukünftige Unglücksfälle im

Bergwerksbereich schneller und kompetenter reagieren zu können, als dies in Lassing

geschehen ist.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

                                                                   ANFRAGE:

 

 

1. Nach Rutschungen im Bergwerk Lassing 1977 wurde von der Firma Austromineral

    (heute Austroplan) ein Sicherheitsgutachten erstellt, in dem auf die Gefahren in der

    Grube Lassing hingewiesen wurde.

 

    a) War dieses Gutachten den Zuständigen bekannt, und wie wurde darauf reagiert?

 

    b) Welche Maßnahmen wurden damals zur Beseitigung der eingetretenen Schäden

         sowie zur Minimierung der in diesem Gutachten deutlich gemachten Gefahren

         ergriffen?

 

    c) Wieso wurde dieses Gutachten bis dato nicht veröffentlicht?

 

    d) Was ist der wesentliche Inhalt dieses Gutachtens?

 

    e) Trifft es zu, dass das Gutachten für den Fall der Erschließung des Südfelds

        Veränderungen an der Taloberfläche nicht ausschloß?

 

    f) Trifft die Meldung der kleinen Zeitung vom 20.8.1998 zu, wonach dieses

       Gutachten als “Verschlusssache" geführt wird?

       g) Wenn ja, warum?

 

2.    Es gab bereits zwei Wochen vor dem Unglück kleinere Verbrüche und Rutschungen

       im Bergwerk Lassing.

 

       a) Wie wurde darauf reagiert, welche Vorsichtsmaßnahmen wurden ergriffen, und

           wer war dafür zuständig?

 

       b) Wurde die Produktion nach diesen Vorfällen reduziert?

 

       c) Trifft es zu, dass auch Georg Hainzl mit der Beseitigung und Sicherung dieser

           Schäden befasst war?

 

3.   In Lassing gibt es nicht mehr benützte Grubenteile, die nicht oder nicht ausreichend

      mit Versatz gefüllt wurden. Damit im Zusammenhang könnte auch stehen, dass man

      im Zuge der Rettungsbohrungen mehrfach auf bis lang unbekannte Hohlräume

      gestoßen ist.

 

      a) Wie ist der unzureichende Versatz alter Grubenteile zu erklären bzw. war dies

          der zuständigen Behörde bekannt, und wenn ja, wieso wurde von dieser nicht

          schon längst der Auftrag an die Naintsch Mineralwerke GmbH erteilt, die alten

          Stollen zu verfüllen?

 

      b) Wieviel Zeit verging überhaupt zwischen dem Ende der Benutzung eines

           Stollens und der Verfüllung?

 

      c) Wurden die Stollen in Oberflächennähe, die diesbezüglich ein besonderes

          Gefahrenpotenzial darstellen, ausreichend verfüllt?

 

4.  Trifft die Meldung der Kleinen Zeitung vom 28.7.1998 zu, wonach bei der

     Sicherstellung von Abbauplänen in der Berghauptmannschaft durch Kriminalisten der

     aktuelle Abbauplan nicht auffindbar war?

 

5. a) Univ. - Prof. Dr. Horst Wagner wird in der Kleinen Zeitung vom 22.7.

        dahingehend zitiert, dass man “vielleicht” auch die Fachmeinung revidieren

        müsse, wie weit man von unten an Lockermaterialschichten heranarbeiten dürfe.

        Wieso wurde diesen Vermutungen nicht nachgegangen?

 

    b) Warum haben Sie sich in ihrem Bericht an die Bundesregierung mit dieser

         Expertenmeinung nicht einmal auseinandergesetzt?

 

    c) Erfolgt dieses “Heranarbeiten” mit Duldung und Wissen der Bergbaubehörde?

 

    d) Wenn ja, wurde die nunmehr zu revidierende “Fachmeinung” von der

         Bergbaubehörde durch Gutachten abgesichert?

 

    e) Was war deren wesentlicher Inhalt?

g) Hat die Bergbaubehörde dem Betreiber irgendwelche

     Sicherheitsvorkehrungen für diese riskante Abbaumethode vorgeschrieben?

 

h) Warum hat nicht spätestens die Häufung von Einbrüchen in den letzten

     Tagen und Wochen vor dem Unglück die Bergbaubehörde auf den Plan

     gerufen?

 

6. a) Seit wann sind der Berghauptmannschaft Hinweise auf die Sohle 1a bekannt?

 

    b) Seit wann sind der Bergbehörde Hinweise auf Schwarzabbau bekannt?

 

    c) Seit wann sind Ihnen diese Hinweise bekannt?

 

    d) Trifft es zu, dass der Leobener Berghauptmann seine Betriebsbesuche jeweils

         Tage vorher angekündigt hat?

 

    e) Der Geschäftsführer der Naintsch Mineralwerke GmbH Walter Engelhardt wird

         in der Kleinen Zeitung vom 24.7. mit den Worten zitiert: “Ich glaube nicht,

        dass der Abbauhorizont überschritten wurde. Hätten Sie bzw die Bergbehörde

        nicht spätestens nicht spätestens angesichts dieser vorsichtigen Aussage Verdacht

        schöpfen müssen?

 

7. In Ihrem Bericht an den Ministerrat stellen Sie eine Reihe von Vermutungen darüber

    an, welche geologischen Gegebenheiten zum Wasser - und Schlammeinbruch geführt

    haben. Sie erwähnen nicht die Möglichkeit des Schwarzabbaus, eines riskanten

    oberflächennahen Abbaus bzw des verspäteten Versatzes von Stollen.

 

    a) Wieso haben Sie - auf der Basis offensichtlich völlig unzureichender

         Untersuchungen - zum damaligen Zeitpunkt diese Unglücksursachen

         ausgeschlossen?

 

    b) Wurde Ihnen diese Formulierung von Beamten der Bergbehörde nahegelegt?

 

    c) Wenn ja, handelt es sich um die gleichen Beamten, deren pflichtwidriges

        Verhalten nunmehr zu Tage tritt?

 

8. Gemäß § 137 BergG muß der Bergbauberechtigte jährliche Betriebspläne erstellen,

    welche der Genehmigungspflicht der Bergbehörde unterliegen. Die Herstellung und

    der Betrieb von Stollen und sonstigen untertägigen Bergbauanlagen unterliegen gemäß

    § 146 BergG ebenfalls der Genehmigungspflicht der Berghauptmannschaft.

 

    a) Hat der Bergbauberechtigte diese Verpflichtungen erfüllt?

 

    b) Wann wurde die Genehmigung für die Anlage von Stollen unter den (teilweise

        damals schon bestehenden) Gebäuden und Wohnhäusern von der

        Berghauptmannschaft erteilt?

 

    c) Mit welcher Begründung wurde dies gestattet?

       d) Welche GrundstückseigentümerInnen waren zur Verhandlung gemäß § 146 Abs

            2 BergG geladen?

 

       e) Welche GrundstückseigentümerInnen mußten vor Verleihung der

           Bergwerksberechtigung gemäß § 39 Abs 1 BergG angehört werden?

 

9. Das Abbaugebiet wird gemäß § 176 BergG zum Bergbaugebiet mit der Konsequenz

    erklärt, dass Gebäude (von Dritten) nur errichtet werden dürfen, wenn dies die

    Berghauptmannschaft erlaubt (§ 176 Abs 2 BergG). Wann waren die Flächen, in

    denen die Pinge entstand, zum Bergbaugebiet erklärt worden?

 

10. a) Wurden die Gebäude, die durch die Einbrüche zerstört wurden, durch die

           Berghauptmannschaft nach § 176 genehmigt?

 

      b) Wenn nein, warum nicht?

 

11. Gemäß § 39 Abs 2 BergG hat das Land Parteistellung bei Verleihung der

      Bergwerksberechtigung. Wurden von seiten des Landes Steiermark Einwände gegen

      die Verleihung der Bergwerksberechtigung oder die begehrten Grubenmaße zum

      Talkabbau in Lassing erhoben und welcher Art waren diese Einwände?

 

12. Aufgrund welcher Expertenaussagen wurden alle elf Verschütteten (unrichtigerweise)

      für tot erklärt und wie kamen diese Experten zu ihrem Schluss?

 

13. Dem Grünen Klub liegt ein Bescheid der Berghauptmannschaft Leoben vom 5.8.1998

      vor, wonach auf Basis der Karte des Dipl.Ing. Pilsinger die untertägige

      Hohlraumsituation bzgl der Außengrenzen der einzelnen Auffahrungen darzustellen

      ist. Aufgrund der Darstellung ist die Einwirkungsgrenze obertags zu ermitteln und

      darzustellen.

 

      a) Wieso mußte eine derartige Karte erst nach dem Unglück erstellt werden?

 

      b) Wieso wurde für diese Arbeiten eine Frist von einem Monat gesetzt, obwohl das

           Vorliegen entsprechenden Kartenwerks wohl als essentiell für die

           Rettungsarbeiten eingestuft werden muß?

 

      c) Hat der Bergbauberechtigte die Karte zwischenzeitlich vorgelegt?

 

      d) Wenn ja, wann?

 

      e) Stimmt sie mit dem der Bergbaubehörde bisher bekannten Karten überein?

 

      f) Stimmt die vorgelegte Karte mit der Wirklichkeit überein?

 

14. a) Warum wurde der Helfer Walter Hermühlheim erst nach der Rettung Hainzls

           beigezogen, obwohl dieser schon die Woche zuvor seine Dienste angeboten hat?

 

      b) Trifft es zu, dass die von Herrn Hermühlheim vorgeschlagenen

           Rettungsbohrungen eine - wenn auch nur geringe - Erfolgsaussicht hatten?

       c) Wenn ja, weshalb haben die von Ihnen eingesetzten Einsatzleiter diese

           Rettungsstrategien zunächst abgelehnt bzw jedenfalls nicht eingeschlagen?

 

15. a) Trifft es zu, dass Sie bei den wegen fahrlässiger Gemeingefährdung ermittelnden

          Behörden interveniert haben, weil diese angeblich die Bergung erschweren bzw

          gefährden?

 

      b) Trifft es zu, dass einer der Anlässe für diese Interventionen der Umstand war,

           dass ein Beamter der Kriminalabteilung kurz vor dem Vordringen zum “Dom”

           den Bohrturm fotografiert hat?

 

      c) Wenn ja, inwiefern wurden dadurch die Rettungsarbeiten behindert?

 

      d) Können Sie ausschließen, dass der Grund für die Nervosität der von Ihnen

           bestellten Bergungs - und Einsatzleiter war, dass für den Fall, dass im “Dom”

           tote Bergleute gefunden worden wären, die Einsatzleitung die Verantwortung für

           deren Tod zu tragen gehabt hätten, weil bis zur Einbindung der deutschen

           Experten wertvolle Zeit verloren gegangen ist?

 

16. In einem ZIB 2 - Interview haben Sie, angesprochen auf die Fehleinschätzung der von

      Ihnen eingesetzten Einsatzleiter, wonach alle Verschütteten tot seien, erkärt, diese

      hätten zwar die Fehleinschätzungen gehabt, auf Ihre Veranlassung hin hätten sie aber

      dennoch alles menschenmögliche unternommen, die Verschütteten zu retten.

      Demgegenüber hat der erste Einsatzleiter, Berghauptmann Wolfgang Wedrac,

      gegenüber der Kleinen Zeitung (21. Juli) auf das langsame Tempo angesprochen,

      erklärt: “Ginge es um Menschenleben, würden wir andere Entscheidungen treffen.”

      Wie erklären Sie diese Diskrepanz?

 

17. a) Warum wurde erst nach fünf Tagen mit Geophonmessungen begonnen, obwohl

           in Leoben die entsprechenden Geräte lagernd und rasch verfügbar gewesen

           wären?

 

      b) Teilen Sie die Einschätzung, dass bei einem Bergwerksunglück Verschüttete

           umso weniger Klopfzeichen geben, je länger ihre Verschüttung andauert?

 

18. Für jedes Bergwerk muß jährlich ein Grubenplan erstellt werden. Wie können Sie die

      Tatsache erklären, dass es offensichtlich Probleme gab, aktuelle Grubenpläne des

      Lassinger Bergwerkes für die Rettungsmannschaften zur Verfügung zu stellen, bzw.

      dass diese auch dann nicht in ausreichender Menge vorhanden waren?

 

19. a) Trifft die im Kurier vom 28.7. getroffene Feststellung zu, dass Retter mit

          Grubenbildkarten aus dem Jahre 1994 (!) arbeiten mussten?

 

      b) Wenn ja, wieso?

 

20. Hätte nicht spätestens das Fehlen von Planunterlagen Untersuchungen in Richtung

      "Schwarzabbau” auslösen müssen?

21. Landeshauptfrau Klasnic wird in der Kleinen Zeitung vom 19.7.1998 dahingehend

      zitiert, dass sie dem Berghauptmann Wedrac vorwarf, den Spezialbohrer, der aus

      Deutschland angefordert worden sei, um zu Hainzl vorzudringen, in Passau gestoppt

      zu haben, “weil es eh keine Sinn mehr hat”. Trifft der Vorwurf zu, dass seitens der

      Betriebsleitung und/oder der Berghauptmannschaft die Aufforderung an die

      Gendarmerie ergangen ist, das deutsche Bohrgerät der Firma Anger an der Grenze bei

      Passau zu stoppen?

 

22. Es wurde wieder Univ.Prof. Golser von der Montanuniversität Leoben bzw. seine

      Firma Geokonsult mit der Durchführung geologischer Untersuchungen nach dem

      Unglück beauftragt. Dieser hatte in Lassing bereits nach den Rutschungen 1977

      Untersuchungen durchgeführt und beispielsweise Versatzverfahren entwickelt, die in

      Lassing auch angewendet wurden. Das heißt, er muß jetzt zum Teil seine eigenen

      Empfehlungen untersuchen. Dies ist wohl nicht die beste Voraussetzunge für eine

      unabhängige Beurteilung.

 

      a)  Wie kam es zur Beauftragung Univ. - Prof. Gölsers?

 

      b) Gab es eine Ausschreibung?

 

      c) Wie hoch ist das Honorar für diese Untersuchungen?

 

23. Von welchem Zeitpunkt an gab es psychologische Betreuung für die Einsatzkräfte?

 

24. In Ihrem dem Ministerrat vorgelegten Bericht behaupten Sie, “die von diesen

      Bergleuten (die zehn später Verschütteten) getätigten Arbeiten stellten somit

      keineswegs Arbeiten dar, die bloß materiellen Schaden am Grubengebäude

      hintanhalten bzw. minimieren sollten, sondern waren unabdingbare

      Rettungsmaßnahmen, um den eingeschlossenen Georg Hainzl vor dem drohenenden

      Ertrinkungstod zu bewahren”.

 

      a) Ist Ihnen bekannt, dass trotz der völligen Erfolglosigkeit dieser Arbeiten und

          dem anschließenden zur Verschüttung der zehn Bergleute führenden zweite -

          weit stärkere - Einbruch, der zum völligen Kollaps der Grube führte, Hainzl

          überlebt hat?

 

      b) Wie erklären Sie diese Diskrepanz?

 

25. Sie meinen weiters, die Errichtung einer Notwasserhaltung wäre dringend geboten

      gewesen, um zu verhindern, dass das Wasser derart unkontrolliert ansteigt, dass auch

      die Jausenkammer, in welcher sich Hainzl aufhielt, geflutet wird.

 

      a) Glauben Sie tatsächlich, dass der Einsatz angeordnet wurde, weil die

           Befürchtung bestand, dass sich aufgrund des ersten (nach Einschätzung der

           Betriebsleitung und der Bergbaubehörde kleineren und beherrschbaren)

           Einbruchs das gesamte Grubengebäude vom Bergbautiefsten (535 m Seehöhe)

           bis zur “Jausenkammer” (660 m Seehöhe) (also 125 m!) innerhalb der nächsten

           20 Stunden (das war die damalige Einschätzung, wielange die Sauerstoffvorräte

           Hainzls reichen würden) füllen werde?

       b) Wie erklären Sie diese völlige Fehleinschätzung, zumal Hainzl dann ja trotz des

           zweiten, weit stärkeren Einbruchs eine weit größere Zeitspanne überlebt hat?

 

26. Wie lautete genau der Arbeitsauftrag an die zehn Personen, die heute verschüttet sind

       und von wem kam dieser?

 

27. Halten Sie an Ihrer Auffassung fest, dass es sich um Rettungsmaßnahmen gehandelt

      hat?

 

28. Liegt es nahe anzunehmen, dass die “Naintsch Mineralwerke GmbH” zunächst eine

      Abbaumethode wählte, bei der sie das Leben ihrer Mitarbeiter und der Bewohner der

      über der Grube errichteten Häuser aufs Spiel setzt, sich nach den Erstunglück aber

      ausschließlich um die Rettung der Verschütteten bemüht hat?

 

29 a) Wieso wurde bei der Rettung Georg Hainzls von einer Totbergung

          ausgegangen?

 

     b) Trifft es zu, dass auf einen Druckausgleich verzichtet wurde?

 

     c) Trifft es zu, dass dieser nur durch eine Verquickung glücklicher Umstände seine

         “Bergung” überlebt hat?

 

30. Trifft es zu, dass die Einsatzleitung nach Bekanntwerden des Umstandes, dass Hainzl

      noch lebt, noch mit der Rettung zuwarten wollte und nur aufgrund der Aufforderung

      der zufällig anwesenden steirischen Landeshauptfrau dieser umgehend geborgen

      wurde?

 

31. a) Wer gab den Auftrag, auf Sohle 8 eine Schlammbarriere aus Holz zu errichten?

 

      b) War der Zweck dieser Barriere die Erhaltung der Grube?

 

      c) Warum wurde die Barriere nicht massiver ausgeführt?

 

32. Läßt die aus den Abbauberichten und Abbauplänen sich ergebende Mengenbilanz den

      Schluß zu, daß Stollen nicht mit Versatz gefüllt wurden?

 

33. Sind der Bergbehörde im Zuge der Rettung oder zuvor Hinweise zugegangen, wonach

      seitens der Werksleitung versucht wurde, Betriebsunfälle zu vertuschen (ua durch

      Zahlung sogenannter Sicherheitsprämien für den Fall, dass ein Bergmann einen

      betrieblich bedingten Arbeitsunfall als Freizeitunfall tarnt)?

 

34. Welche Bescheide sind zu welchem Zeitpunkt seitens der Bergbaubehörde an den

      Bergbauberechtigten seit Anfang Juli 1998 ergangen und was war der wesentliche

      Inhalt dieser Bescheide?

 

35. Welche Weisungen sind in diesem Zeitraum seitens Ihres Ministeriums an die

      Bergbaubehörde ergangen und was war deren wesentlicher Inhalt?

36. Welche Berichte hat Ihnen die Bergbaubehörde in diesem Zeitraum vorgelegt und was

      war deren wesentlicher Inhalt?

 

37. In welcher Höhe werden Kosten für Rettungs - und Bergungsarbeiten bzw.

      Schadenersatz für durch das Unglück Geschädigte vom Bund getragen (nicht nur

      vorfinanziert) und welche Kosten werden vom wem zurückverlangt?

 

38. Trifft es zu, dass eine Reihe von Rechnungen (insbesonder von Klein - und

      Mittelbetrieben) bisher noch nicht beglichen wurden, obwohl eine Zusage vorliegt,

      dass der Bund zur Finanzierung der Rettungsarbeiten in Vorlage treten wird?

 

39. Welche Vereinbarung gibt es zwischen der Naintsch Mineralwerke GmbH und den

      Angehörigen bzw. sonst durch das Unglück Geschädigten und wie wird dafür Sorge

      getragen, dass das Unternehmen diese auch einhält?

 

40. a) Welche Institute/Firmen etc. wurden im Zusammenhang mit dem Lassinger

           Unglück jeweils mit Untersuchungen beauftragt?

 

      b) Wie lauten diese Aufträge genau, wie und von wem wurden sie vergeben und

           wie hoch sind die jeweiligen Honorare?

 

      c) Wurde der Auftrag für die im Bericht von Minister Farnleitner geplante

           umfassende geologische Untersuchung bereits vergeben, wenn ja, an wen?

 

      d) Gab oder gibt es hierfür eine Ausschreibung?

 

41. In wieweit haben die Bergbehörden Kontrolle über die weiteren Bergungsmaßnahmen

      und die Geschwindigkeit, mit der diese durchgeführt werden?

 

42. Erfüllt der Bergbauberechtigte seine aus dem Bescheid vom 5.8.1998 erfließende

      Verpflichtung, “die Maßnahmen der Wasserhaltung im Reneeschacht in der Pinge, zur

      Absenkung der Grundwasserhorizonte im Quartär, zur Beobachtung des

      Grundwasserfeldes östlich der Pinge und die Maßnahmen zur Sicherung der Binge

      fortzuführen und vollständig zu dokumentieren?

 

43. Hat der Bergbauberechtigte ein Projekt ausgearbeitet und vorgelegt, in dem alle

      Maßnahmen enthalten sind, die für eine sichere Durchführung der Bergungsarbeiten

      unabdingbar sind?

 

44. Wann wird die Bergung erfolgen?

 

45. Was sind die Gründe für die Verzögerung der Bergungen?

 

46. Können Sie ausschließen, dass seitens des Bergbauberechtigten absichtlich nichts getan

      wird, um die Grube zu retten, um Nachforschungen über den Unglückshergang zu

      erschweren und etwaige Nichtübereinstimmungen des Grubenbildes mit der

      Wirklichkeit zu verschleiern?

47. a) Sind die Arbeiten zur Digitalisierung und Erweiterung einer umfassenden Kartei

          über nationale und internationale Experten bzw. Gerätschaften bereits im

          Gange?

 

      b) Wird diese Kartei dann sämtlichen österreichischen Bergbehörden zugänglich

           sein?

 

48. Haben die Berghauptmannschaften mit der Erstellung von digitalen Grubenplan -

      Dateien bereits begonnen?

 

49. Sie haben im Zuge des Bergwerkunglücks ua gemeint, dass in Österreich zuwenig

      derartige Unfälle, als dass adäquat darauf reagiert werden könnte. Weiters haben Sie

      gemeint, Lassing sei ein “Testfall für Ihre innere Gelassenheit”, schließlich haben Sie

      kurz vor der Bergung Hainzls vernehmen lassen, dass Sie “für Totbergungen kein

      Risiko eingingen”. Bedauern Sie diese Aussagen?

 

50. a) Trifft die Meldung der Kleinen Zeitung vom 31.7.1998 zu, wonach Sie dem

          Bergwerksbetreiber eine Subventionszusage von 20 Mio. Schilling gegeben

          haben?

 

      b) Haben Sie Vorkehrungen dafür getroffen, dass diese Mittel zurückgezahlt

           werden müssen für den Fall, dass Verantwortliche der Firma wegen

           strafrechtlicher Delikte (zB fahrlässige Gemeingefährdung) verurteilt werden?

 

      c) Wenn nein, halten Sie - es für vertretbar, dass die Steuerzahler zur Kasse gebeten

          werden, um Schäden von der Firma abzuwenden, die diese durch ihr

          fahrlässiges Handeln selbst herbeigeführt hat?