4921/J XX.GP

 

            Anfrage

 

der Abg.z.NR DipI. - Ing. Werner Kummerer und Genossen an den

Bundesminister für Finanzen betreffend

 

Verlängerung der Öffnungszeiten beim Grenzübergang Reintal.

 

Beim Grenzübergang Reintal wurden ab 1. August 1998 die Öffnungszeiten sowohl in der

Früh als auch am Abend um jeweils zwei Stunden ausgedehnt. Sowohl das Land

Niederösterreich als auch die Gemeinde Bernhardsthal haben sich seit langem gegen eine

Verlängerung der Öffnungszeiten ohne begleitende Infrastrukturmaßnahmen (Umfahrung des

Ortes Reintal) ausgesprochen. So hat auch das Bundesministerium für Finanzen mit Schreiben

vom 3.7.1992 GZ. ZGr -152/25 - III/1/92 der Gemeinde Bernhardsthal mitgeteilt, daß weder eine

Erweiterung der Öffnungszeiten noch eine Erweiterung des Benutzerkreises angestrebt wird,

bevor nicht der Ort Reintal eine Umfahrung bekommen hat.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten zum Nationalrat folgende

 

                                   Anfrage:

 

1.) In welcher Weise war das Bundesministerium für Finanzen an den Verhandlungen

über die Ausdehnung der Öffnungszeiten beteiligt?

 

2.) War Ihnen das oben angeführte Schreiben des Finanzministeriums bekannt?

 

3.) Waren Ihnen die Einwände des Landes Niederösterreich und der Gemeinde

Bernhardsthal bekannt?

 

3.a) wenn ja, wie wurden die Einwendungen beurteilt?

4.) hat das Bundesministerium für Inneres mit der betroffenen Gemeinde und / oder dem

Land Niederösterreich Kontakt aufgenommen?

 

4a) wenn nein, warum nicht?

 

5.) Welche Kosten entstehen durch die Ausdehnung der Öffnungzeiten?

 

6.) Ab welcher zusätzlicher Frequenz des Grenzüberganges sind diese Mehrkosten

rentabel?

 

7.) Wie wird bei einer negativen Kosten - Nutzenanalyse vorgegangen?

 

8.) Beabsichtigen Sie, die bis Ende des Jahres befristete Verlängerung der Öffnungszeiten

auslaufen zu lassen und erst, wie zugesichert, nach dem Bau einer Umfahrung Reintal

wieder aufzunehmen?