4921/J XX.GP
Anfrage
der Abg.z.NR DipI. - Ing. Werner Kummerer und Genossen an den
Bundesminister für Finanzen betreffend
Verlängerung der Öffnungszeiten beim Grenzübergang Reintal.
Beim Grenzübergang Reintal wurden ab 1. August 1998 die Öffnungszeiten sowohl in der
Früh als auch am Abend um jeweils zwei Stunden ausgedehnt. Sowohl das Land
Niederösterreich als auch die Gemeinde Bernhardsthal haben sich seit langem gegen eine
Verlängerung der Öffnungszeiten ohne begleitende Infrastrukturmaßnahmen (Umfahrung des
Ortes Reintal) ausgesprochen. So hat auch das Bundesministerium für Finanzen mit Schreiben
vom 3.7.1992 GZ. ZGr -152/25 - III/1/92 der Gemeinde Bernhardsthal mitgeteilt, daß weder eine
Erweiterung der Öffnungszeiten noch eine Erweiterung des Benutzerkreises angestrebt wird,
bevor nicht der Ort Reintal eine Umfahrung bekommen hat.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten zum Nationalrat folgende
Anfrage:
1.) In welcher Weise war das Bundesministerium für Finanzen an den Verhandlungen
über die Ausdehnung der Öffnungszeiten beteiligt?
2.) War Ihnen das oben angeführte Schreiben des Finanzministeriums bekannt?
3.) Waren Ihnen die Einwände des Landes Niederösterreich und der Gemeinde
Bernhardsthal bekannt?
3.a) wenn ja, wie wurden die Einwendungen
beurteilt?
4.) hat das Bundesministerium für Inneres mit der betroffenen Gemeinde und / oder dem
Land Niederösterreich Kontakt aufgenommen?
4a) wenn nein, warum nicht?
5.) Welche Kosten entstehen durch die Ausdehnung der Öffnungzeiten?
6.) Ab welcher zusätzlicher Frequenz des Grenzüberganges sind diese Mehrkosten
rentabel?
7.) Wie wird bei einer negativen Kosten - Nutzenanalyse vorgegangen?
8.) Beabsichtigen Sie, die bis Ende des Jahres befristete Verlängerung der Öffnungszeiten
auslaufen zu lassen und erst, wie zugesichert, nach dem Bau einer Umfahrung Reintal
wieder aufzunehmen?